In der DüV ist nur von der Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik die Rede. Vielleicht wissen hier andere Näheres, oder haben sogar Zugriff auf die entsprechende Norm.
Ich habe bisher nur gehört, dass ältere Streuer ohne Grenzeinrichtung ab 2020 nicht mehr betrieben werden dürfen. Was die Grenzstreueinrichtung können muss und wie das überprüft werden soll, ist aber wohl völlig unklar.
Wer dazu was von offizieller Seite weiß, kann ja mal aufklären.
Die Schrägstellung wird sicher nicht ganz billig sein. Hier gibt es mal einen Streuer damit: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 4-276-6018