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Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Alles was nicht zu anderen Themen passt, hat hier seinen Platz.
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon Fiatdriver94 » Mo Jan 06, 2020 18:07

kostenvoranschlag gibts da keinen
... da ich alles selbst mache ;)

ne mal im ernst.. von nem defekten getriebe ist und war da nichts zu befürchten..
Fiatdriver94
 
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon DST » Mo Jan 06, 2020 23:11

Hatte vor Jahren nen Schlepper wegen Betriebsaufgabe verkauft.

Käufer hatte 6Mon und nur 150Bh später einen Kapitalen Getriebeschaden.

Laut Werkstatt soll der Fehler schon länger vorhanden gewesen sein.

Käufer fragte an ob ich mich an der Reparatur beteilige, sonst schaltet er Rechtschutz ein.

Ich lehnte ab und nannte meinen Rechtschutz.

Kam nie was.


Vorschaden war mir nicht bekannt.
Käufer tät mir leid, aber Ursache kann genauso von Ihm kommen.
Auch nach nur 150Bh.


Um ein Pkw Getriebe zu schrotten brauchts nur ein paar Sekunden...


Vier Wochen später macht sich der Käufer nur lächerlich.

Auch sämtliche Rechtsanwaltsbriefe kannst vergessen.

Erst wenn die Klageeinreichung vom Gericht kommt dann mußt aktiv werden.


Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon Roboduck » So Jan 12, 2020 11:53

Hallo Fiatdriver

Nichts machen. Nicht mal zum Anwalt gehen.
Gegenüber dem Käufer nicht reagieren.

Er hat keine Chance.
Ausnahme: Du wirst schwach und gibts ihm freiwillig was.
Und darauf zielt er ab.

Also schliesse ich mich dem Rat der Kollegen an: Nichts machen! Lass ihn einfach in Leere laufen.

Gute Nerven wünsche ich Dir!
Roboduck
 
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon Zement » Do Jan 23, 2020 20:01

Bayern-Racing hat geschrieben: So ein Geschäft verjährt erst nach 3 Jahren!

Wenn du ihm das schriftlich gegeben hast und eine Garantiezeit von 3 Jahren , dann als Privatverkäufer , selber schuld . :|
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon clemi » Do Jan 23, 2020 22:48

moinsen,

also wenn das so ein mustervertrag als privatverkäufer gewesen ist steht da ja alles drinn....also keine garantie oder gewährleistung vom verkäufer aus!

und wenn keine arglistige täuschung vorliegt hat der käufer da auch keine möglickeiten noch was drann zu drehen.....ist zwar wirklich schade mit dem getriebeschaden aber da steckt man halt nicht drinn...!
clemi
 
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon bauer hans » Do Jan 23, 2020 23:23

Bayern-Racing hat geschrieben:Hab derzeit einen ähnlichen Fall nur etwas krasser. Hab vor 2 Jahren ein Auto verkauft mit neuem Tüv. Nun wollte er zum Tüv damit nach 2 jahren und ging nicht durch da durchgerostet. Jetzt will er mich verklagen weil ich beim verkauf angeblich gesagt habe "der geht locker nochmal durch den Tüv"
Was ich natürlich nie getan hab.
Die waren zu dritt und behaupten das Steif und fest..


wenn er beweisen kann,dass du ihm damals diese zusicherung gegeben hattest,könnte theoretisch was draus werden,
wenn die zeugen das dann aber zu protokoll geben sollen,wirds wohl "zusammenfallen".
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon berlin3321 » Sa Jan 25, 2020 7:42

Ich kann mir den Fall nach 2 Jahren schlecht vorstellen. Schon garnicht mit Mustervertrag, steht da nicht "mündliche Nebenabreden sind ungültig"?

Ich meine auch, dass die Richter nicht so ganz blöd sind. Mal angenommen, Du hast vor 2 Jahren 1 100 € bekommen, dann wäre das für mich so in die Richtung "Bagatell", Kilopreis 1 €. Was erwartet der Käufer?

Ich hab´ schon div. Auto´s verkauft und gekauft, auf so schräge Kameraden bin ich noch nicht getroffen.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon Zement » Sa Jan 25, 2020 10:26

Ba yerRacing , hat aber ein Pech mit sein verkauften Auto und dann das selbe bei einen Frontladerschaufel .
Privatverkauf , wie gesehen und ohne Gewähr , ist nach dem Kauf der Verkäufer raus aus seiner Verantwortung !
Olli der Astroturfing
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon DST » Sa Jan 25, 2020 21:17

Hat der Autokäufer ne jährliche Inspektion mit Karrosseriecheck beim Fachhändler machen lassen?

Bei vielen Herstellern ist das Pflicht, will man z.b. Rostgaranie.

Aber egal, bei schriftlichen Kaufverträgen gibt's keine
mündlichen Nebenabreden.

Auch wenns nur mündlich war und der Käufer meint er hätte zwei Jahre Garantie und 25 Zeugen dafür:

Bei einem Mangel der mehr als 6 Monate nach dem Kauf auftritt ist der Käufer in der Beweispflicht dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.

Der Tüv Bericht beim Verkauf bestätigt aber vermutlich Mängelfreiheit.

Ist ne Luftnummer.
Würde den Käufer zum Teufel jagen.
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Re: Älteres Auto verkauft nun droht ärger mit käufer..

Beitragvon MF-133 » So Jan 26, 2020 11:32

Wenn im Vertrag die Sachmängelhaftung eindeutig ausgeschlossen ist, was Privatpersonen können, nicht aber Gewerbliche, hat der Käufer keinen Anspruch. Es dürfen aber bekannte Mängel nicht verschwiegen werden. Ob ein Mangel vorlag, um den der Verkäufer wissen konnte, der dem Käufer aber nicht auffallen konnte, kann allenfalls ein Gutachter klären.
Dabei hat der Käufer zunächst einmal die Beweislast und muss den Gutachter bestellen.
Der Käufer einer stark gebrauchten Sache muss im Übrigen damit rechnen, das Defekte auftauchen u.U. auch schon bald nach der Übergabe.
Ich würde höflich aber bestimmt den Anspruch daher schriftlich ablehnen und dabei nicht viele Worte machen.
Sinngemäß: Der Käufer wusste, dass es eine stark gebrauchte Sache war. Er konnte sich selber vom genauen Zustand bei der Probefahrt überzeugen. Der geschilderte Mangel lag, soweit es für den Verkäufer erkennbar war, bei der Übergabe nicht vor, die Funktion war bei der Übergabe ja gegeben.
Vllt hilft ein Blick auf die Seite "juraforum" weiter. MFG
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