euro hat geschrieben:Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Hatte vor einigen Jahren nen Kunden der hat auf nem Feldweg nen Pkw mit seinem Schwader gestreift.
Natürlich wollte die Haftpflicht nicht zahlen da der Weg nur für Anlieger frei war.
In der nächsten Instanz hat dann der Pkw-Eigentümer behauptet er wäre auf der Suche nach einem geerbten Waldstück gewesen, kam aber nicht damit durch.
das heißt man darf ein auto kaputtfahren, wenns an einem platz steht auf dem es nichts verloren hat und bekommt keine schuld?
das kann ich mir nicht vorstellen...
wenn einer im halteverbot steht kann ich dem doch nicht in die tür treten, weil er da nicht stehen darf....