Hallo!
Habe heute Post vom Vet.-Amt bekommen, ein Schwein ist am Schlachthof aufgefallen, Nabelbruch - Nabelsack hängt nicht auf die Erde beim Laufen, allerdings Haut handtellergroß geschädigt.
Fotos dabei, Schlachthof ist nicht in der Zuständigkeit meines (mich anschreibenden) Vet-Amtes.
Das Schwein ist damals sicher normal gelaufen und hat gefressen, sonst hätten wir es nicht verladen.
Wenn so ein Tier am Haken hängt, mit großem Nabelbruch sieht das nicht so gut aus.
Zusammenfassung: Wenn ich die Fotos sehe, würde ich so ein Tier nicht verladen, zumal es offenbar (laut Foto) auch noch Untergewichtig war.
Ich habe in meinem Gedätniss gerkramt, wann wir so ein Tier bei den letzten Lieferungen dabei gehabt haben könnten, hat der Lehrling es vielleicht gut gemeint (weg bevor es umfällt)?
Dann fiel mir erst der Zeitliche Ablauf des Verwaltungsvorgangs auf:
Schlachttermin: 23.08.2018
Akte angelegt: 22.02.2019
Post bei mir: 28.03.2019
Also über 7 Monate zwischen Vorfall und Brief. Ich allerdings muss innerhalb 1 Woche Stellung nehmen.
Läuft das immer so?
Wie soll man da Stellung nehmen, außer zu sagen: Die Ohrmarke ist von meinem Ferkellieferanten, der Schlagstempel könnte meine VVO sein (schwer zu lesen).
Wer damals die Schweine geladen hat: Keine Ahnung (klar, verantwortlich bin ich immer).
Hauptfrage im Bogen lautet:
Zugeben ja/nein, wenn nein: begründen.
Was tun?
JueLue