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Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Alles rund um das Borstenvieh.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon JueLue » Do Mär 28, 2019 20:55

Hallo!

Habe heute Post vom Vet.-Amt bekommen, ein Schwein ist am Schlachthof aufgefallen, Nabelbruch - Nabelsack hängt nicht auf die Erde beim Laufen, allerdings Haut handtellergroß geschädigt.

Fotos dabei, Schlachthof ist nicht in der Zuständigkeit meines (mich anschreibenden) Vet-Amtes.


Das Schwein ist damals sicher normal gelaufen und hat gefressen, sonst hätten wir es nicht verladen.
Wenn so ein Tier am Haken hängt, mit großem Nabelbruch sieht das nicht so gut aus.
Zusammenfassung: Wenn ich die Fotos sehe, würde ich so ein Tier nicht verladen, zumal es offenbar (laut Foto) auch noch Untergewichtig war.

Ich habe in meinem Gedätniss gerkramt, wann wir so ein Tier bei den letzten Lieferungen dabei gehabt haben könnten, hat der Lehrling es vielleicht gut gemeint (weg bevor es umfällt)?

Dann fiel mir erst der Zeitliche Ablauf des Verwaltungsvorgangs auf:

Schlachttermin: 23.08.2018
Akte angelegt: 22.02.2019
Post bei mir: 28.03.2019

Also über 7 Monate zwischen Vorfall und Brief. Ich allerdings muss innerhalb 1 Woche Stellung nehmen.

Läuft das immer so?

Wie soll man da Stellung nehmen, außer zu sagen: Die Ohrmarke ist von meinem Ferkellieferanten, der Schlagstempel könnte meine VVO sein (schwer zu lesen).

Wer damals die Schweine geladen hat: Keine Ahnung (klar, verantwortlich bin ich immer).

Hauptfrage im Bogen lautet:
Zugeben ja/nein, wenn nein: begründen.

Was tun?

JueLue
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon rettel » Fr Mär 29, 2019 7:31

JueLue hat geschrieben:Hauptfrage im Bogen lautet:
Zugeben ja/nein, wenn nein: begründen.

Du schreibst ja selbst, dass du dich nicht erinnern kannst, dass du so ein Schwein verladen hast...also auch nicht zugeben...Sind doch selbst schuld, wenn die das nicht zeitnah machen. Als Begründung einfach angeben, dass es schon so lange her ist und du dich nicht erinnern kannst, so ein Schwein verkauft zu haben.
rettel
 
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon 714er » Fr Mär 29, 2019 7:51

Der Zeitraum kommt mor auch sejr lang vor. Wenn Schweine untauglich sind kommen die Bilder vom Schlachthof dorekt wenn ich sie sehen möchte.
Zu den Brüchlingen, letztes Jahr gab es hier eine Veranstaltung vom Veterinäramt wo es um transportfähigkeit und Nottöten ging.
Zum Thema Nottöten würde gesagt, dass das bei einem Brüchling nicht darf. Zum Thema Transport, dass ab tiefe Brüche nivht transportiert werden können. Was also machen? Auf die Frage wie es ist wenn die auf dem Lkw einzeln abgetrennt werden wussten die keone Antwort. Hier ist die verletzungsgefahr nicht gegeben also müsste es erlaubt sein?
Das gilt natürlich nocht fürVerletzte Brüche wie hier, das kann aber auch während des Transports geschehen sein. Der Brüchling hätte dann aber einzeln abgesperrt werden müssen.
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon bauer hans » Fr Mär 29, 2019 8:59

hier läuft das nach tagesform so:
schwein sitzt beim abladen aufem hintern auf der klappe,die anderen laufen herum,vet kommt,ist "geladen" und wird sehr laut:sie wissen doch,dass sie solch schwein nicht verladen dürfen,das wird konsequenzen haben!
schwein wird auf der klappe betäubt und gestochen.
schwein wird ohne beanstandung voll bezahlt.
ein anderes mal bricht sich das schwein beim verladen ein bein,humpelt auf den hänger.
am schlachthof weise ich sofort darauf hin,schwein wird auf hänger betäubt und gestochen,kein vet dabei.
der stallmeister sagt,dass am band genau kontrolliert wird und ich gegebenenfalls ne anzeige bekomme.
schwein wird nicht voll bezahlt,blutergüsse,keine konsequenzen.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon Kreuzschiene » Fr Mär 29, 2019 9:18

JueLue hat geschrieben:Hallo!

Habe heute Post vom Vet.-Amt bekommen, ein Schwein ist am Schlachthof aufgefallen, Nabelbruch - Nabelsack hängt nicht auf die Erde beim Laufen, allerdings Haut handtellergroß geschädigt.

Fotos dabei, Schlachthof ist nicht in der Zuständigkeit meines (mich anschreibenden) Vet-Amtes.


Das Schwein ist damals sicher normal gelaufen und hat gefressen, sonst hätten wir es nicht verladen.
Wenn so ein Tier am Haken hängt, mit großem Nabelbruch sieht das nicht so gut aus.
Zusammenfassung: Wenn ich die Fotos sehe, würde ich so ein Tier nicht verladen, zumal es offenbar (laut Foto) auch noch Untergewichtig war.

Ich habe in meinem Gedätniss gerkramt, wann wir so ein Tier bei den letzten Lieferungen dabei gehabt haben könnten, hat der Lehrling es vielleicht gut gemeint (weg bevor es umfällt)?

Dann fiel mir erst der Zeitliche Ablauf des Verwaltungsvorgangs auf:

Schlachttermin: 23.08.2018
Akte angelegt: 22.02.2019
Post bei mir: 28.03.2019

Also über 7 Monate zwischen Vorfall und Brief. Ich allerdings muss innerhalb 1 Woche Stellung nehmen.

Läuft das immer so?

Wie soll man da Stellung nehmen, außer zu sagen: Die Ohrmarke ist von meinem Ferkellieferanten, der Schlagstempel könnte meine VVO sein (schwer zu lesen).

Wer damals die Schweine geladen hat: Keine Ahnung (klar, verantwortlich bin ich immer).

Hauptfrage im Bogen lautet:
Zugeben ja/nein, wenn nein: begründen.

Was tun?

JueLue

Wenn Du Glück hast, ist die Sache bereits verjährt. Gemäß §31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG verjähren Ordnungswidrigkeiten nach sechs Monaten. Es kommt allerdings auf das Höchstmaß der Geldbuße an. Da müsstest Du schauen, was Dir vorgeworfen wird, und was in dem Spezialgesetz für ein Höchstmaß des Bußgeldes angegeben ist. Dann könnten die übrigen Nummern des §32 Abs. 2 OWiG greifen.
Ist aber nur meine bescheidenen Meinung und keinesfalls als Rechtsberatung anzusehen.
Kreuzschiene
 
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon JueLue » Sa Mär 30, 2019 7:35

Kreuzschiene hat geschrieben:...
Wenn Du Glück hast, ist die Sache bereits verjährt.....


Nee, die haben 3 Jahre Zeit.

Halte ich für absoluten Schwachsinn, zumindest wenn man als Vet-Amt das Ziel des Tierschutzes verfolgt.

Ich habe jetzt sinngemäß geantwortet:
"Nach Sichtung der Unterlagen gehe ich davon aus, dass das beanstandete Tier von unserem Betrieb stammt. Zur Sache kann ich nichts sagen, da ich nach 7 Monaten nicht mehr nachvollziehen kann, wer damals verantwortlich war - trotzdem habe ich natürlich die Verantwortung für Tiere, die meinen Betrieb verlassen. Das gezeigte Schwein halte auch ich für nicht transportfähig und würde es nicht verladen. In Zukunft werde ich noch stärker - auch Mitarbeitern gegenüber - dararuf achten, dass nur zweifelsfrei transportfähige Tiere verladen werden."

Schuldig/nicht schuldig habe ich offen gelassen, ebenso die freiwillige Angabe über Vermögensverhältnisse :shock:.

Nach dem Gespräch mit der Mitarbeiterin unseres Vet-Amtes, die für den zeitlichen Ablauf ja nichts kann halte ich diese Antwort für die Beste, und sie entspricht ja auch der Wahrheit. Ich denke, ich werde mit einer Verwarnung davonkommen, zumal die Veterinäre am Schlachthof in den Akten vermerkt haben, den Transportunternehmer nicht in die Pflich zu nehmen, der ja eigentlich auch mit verantwortlich ist (als Fachmann).

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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon elchtestversagt » Sa Mär 30, 2019 7:49

Verwarnung?
Das vergiss mal ganz schnell.
Transportwürdig oder nicht ist auch viel " Ermessenssache".
Dieser Spass kostet dir in Süd-Oldennburg 150 Euro.
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon JueLue » Sa Mär 30, 2019 15:06

Schaun wir mal, ich berichte dann..

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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon Hürli -Power » Sa Mär 30, 2019 18:12

Ich vermute mal, das das Vet Amt eh zeitnah persönlich vorbei kommt, da Du nach ihrer Ansicht bestimmt nur solche Schweine im Stall hast. Die werden dann wohl Unterlagen und Stall komplett kontrollieren. Mit 150 Euro Bußgeld wärest Du billig raus, aber eher unwahrscheinlich.
Allen ist Denken gegeben ..... aber leider nicht allen möglich .....
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon JueLue » So Mär 31, 2019 9:37

Nee, die waren schon vor einigen Monaten da, Leiter hat gewechselt - so weit war das ein ganz konstruktiver "Kennenlernbesuch".

Die leisten hier ja auch nur Amtshilfe, das Vet. Amt in dem der Schlachthof liegt ist ja 50km weg.

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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon JueLue » Sa Apr 13, 2019 14:10

Heute kam die Antwort per Postzustellung.
Weil ich mich "einsichtig" gezeigt habe "nur" 250€+Gebühren, in Summe 278€ :roll:

Widerspruch möglich, aber vermutlich zwecklos.

Was bleibt ist der fade Beigeschmack, bezüglich der Laufzeit des Verfahrens.

Gegen den Transporteur ist der zuständige Kreis interessanter Weise nicht vorgegangen, was zwar dem widerspricht was man immer so hört, aber für mich ok ist.

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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon Nordhesse » Sa Apr 13, 2019 19:42

Ich habe gehört, dass die westfleisch grundsätzlich keine Brüche mehr schlachtet- Trifft das zu? Normalerweis hat man doch das Handbuch der Kammer Niedersachsen. Dort ist schön beschrieben, was transportfähig ist. Wenn sich die Amts- Vet daran nicht mehr halten wird es schwierig
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Apr 13, 2019 19:49

Der Transporteur bekommt normalerweise genau so eine Anzeige wie der Fahrer des LKW´s auch. In der Regel bei Erstverstoß ist dann auch jeder von denen mit 250€ dabei, mach beachte bei einem Gesamtwert des Tieres von gerade einmal 100€. :regen:

Meine Meinung: Wir bräuchten mal wieder eine anständige Hungersnot damit man unsere Nahrungsmittel wieder schätzen lernt. :klug:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon SHierling » Sa Apr 13, 2019 19:58

Klingt aber schon ein Bisschen nach: die hatten das da rumfliegen und wollen jetzt, wo das Thema in allen Medien kreist, nix anbrennen lassen? Oder noch gemeiner: die Tierschuetzerhaben so lange gesammelt?

Sind die Fotos direkt vom Schlachtbetrieb/dessen Mitarbeitern gemacht worden? NameDatumEtc alles dabei?
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Androhung Bußgeld Schwein nicht transportfähig

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Apr 13, 2019 21:03

Auf den Schlachthöfen laufen mittlerweile mehr Tierschutzbeauftragte und Amtsvets rum als eigentliche Schlachter und jeder muss zeigen das sein Job wichtig und erhaltenswert ist.

Früher gab es einen an der Annahme und 3 die die Fleischbeschau machten heute stehen 3 an der Rampe und einer macht die Beschau. Wenn dann mal an einem Körper etwas auszuschneiden ist kann sich jeder ausmalen was dann passiert. :roll:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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