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Anhängelast und anhängergewicht.

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon Falke » Sa Nov 10, 2018 21:02

Die Betriebsanleitung (also nicht das Zulassungspapier) nennt für meinen STEYR 545 von 1975 (45 PS, 2 t) als max. Anhängelast 14 t (auf ebener, trockener Betonfahrbahn im höchsten Gang) -
und immer noch gut 6 t bei 12 % Steigung im 2. Straßengang. Da geht schon was. Die vielen Gesetze und Verordnungen gibt es ja primär, weil einige wenige Unvernünftige die Dinge überspannen ...

A.
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon Jm010265 » Sa Nov 10, 2018 21:24

Ja Hand aufs Herz wenn in meinen Papieren drinnen steht das ich 3950 ungebremst anhängen darf und das dem Polizisten unter die Nase halte oder wenn es hart auf hart kommt dem Richter auf das Pult lege ….. sagen die dann nein ist nicht.....
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon togra » Sa Nov 10, 2018 22:16

Jm010265 hat geschrieben:Ja Hand aufs Herz wenn in meinen Papieren drinnen steht das ich 3950 ungebremst anhängen darf und das dem Polizisten unter die Nase halte oder wenn es hart auf hart kommt dem Richter auf das Pult lege ….. sagen die dann nein ist nicht.....

Ja, sagen die.
Denn im Fahrzeugschein steht "nur" die technisch zulässige Anhängelast.
Das Gesetz steht allerdings "über" der Konstruktion.

Interessant finde ich allerdings die 19to gebremst (ohne Einschränkungen :shock: ).
Stelle mir gerade vor, damit bei 12% Steigung und nasser Fahrbahn nach einem Stillstand wieder anfahren zu wollen.... :roll:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon countryman » Sa Nov 10, 2018 22:19

früher stand nie was drin.
War auch nicht schlechter...
The times they are a-changin'.
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon fendt schrauber » Sa Nov 10, 2018 23:18

.... wenn die Räder auf der Straße durchdrehten, wusste man das es zuviel is... :D


Grüße aus Mittelfranken
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon Neo-LW » So Nov 11, 2018 4:50

Mpin,

fendt schrauber hat geschrieben:.... wenn die Räder auf der Straße durchdrehten, wusste man das es zuviel is... :D



So ist es.

Habe ich als Student mal ausprobiert.

Einen PKW-Anhänger mit Bodenaushub vollgeladen.
Das Zugfahrzeug (Renault R4 - 34 PS) wollte die Fuhre nicht ziehen.
Erst als ich die Straße von Staub gefegt hatte, klappte die Traktion.
Mehr als 60 km/h in 3. Gang war nicht drin.
Angekommen an der Müllkippe Hannover.
Über die Waage gefahren: 3,7 to Gesamtzuggewicht.
Hinauffahren zur Kippkante klappte natürlich nicht.
Also auf halben Wege per Schaufel ausgeladen.
Da haben die Mannen in Orange protestiert.
Dann habe ich die vor die Wahl gestellt:
Entweder hier ausladen, oder sie schieben rauf.
Dann durfte ich an Ort und Stelle ausladen.


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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon Neo-LW » So Nov 11, 2018 5:34

Moin,

Barbicane hat geschrieben:
Falke hat geschrieben:Anhängen darfst du auch einen 40 t Anhänger.

Erst wenn du mit dem Gespann auf öffentlichen Straßen fahren willst, kommen gesetzliche Bestimmungen ins Spiel ... In jedem Land unterschiedliche. :o

A.


Das mit der "öffentlichen Straße" ist in Deutschland nicht ganz so einfach.
Bei uns heißt es "öffentlicher Verkehrsgrund" und der schließt jedes Grundstück ein das nicht abgeschlossen ist.
Also sogar den eigenen Hof, Acker und Feldweg.


Es reicht, mit einem Flatterband das Areal abzusperren.

Klassischer Fehler:
Oma gibt Enkel auf einem nicht abgesperrten Supermarktparkplatz Fahrstunden.


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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon DST » So Nov 11, 2018 8:29

Jm010265 hat geschrieben:Ja Hand aufs Herz wenn in meinen Papieren drinnen steht das ich 3950 ungebremst anhängen darf und das dem Polizisten unter die Nase halte oder wenn es hart auf hart kommt dem Richter auf das Pult lege ….. sagen die dann nein ist nicht.....


Bei meinem Pkw Anhänger steht in den Fahrzeugpapieren eine Höchstgeschwindigkeit von 140km/h.

Leider gilt vorrangig die STVO mit den bekannten 80Km/h.

Das mit der Anhängelast bei Lof ist vielen Dorfpolizisten nicht so bekannt, mit etwas Glück akzeptiert einer die Daten in den Papieren.

Kommt aber bei nem Unfall ein für Lof ausgebildeter Polizist oder
Sachverständiger oder geht die Sache zum Richter, dann wirds teuer.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Anhängelast und anhängergewicht.

Beitragvon Jm010265 » So Nov 11, 2018 17:05

oder 100km/h wenn es in den Papieren steht ....
Bei meinem PKW steht auch technisch möglich drinnen...
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