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Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon Florian1980 » Sa Okt 03, 2020 6:22

Da es bei uns in der Gegend wieder mal einen Unfall zwischen Traktorgespann und PKW (schuld) gab, möchte ich einen weiteren Versuch starten, eine ABE für unseren Anhänger zu bekommen.

Es handelt sich um einen Auwärter Tieflader aus den 80ern, druckluftgebremst in top Zustand. Mein Vater hat ihn einfach abgemeldet und ein 25kmh Schild und Folgekennzeichen vom Unimog angebracht.

Sind DL gebremste Anhänger überhaupt zulassungsfrei zu betreiben (also ohne TÜV. Wir sind ja immerhin in Deutschland, wo alles Bisschen komplizierter ist.)

Es gibt Firma Auwärter, die Anhänger für den Holztransport anbietet. Habe die etwas mit den alten Auwärter Anhängern zu tun?
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon countryman » Sa Okt 03, 2020 6:45

Wenn der Anhänger abgemeldet wurde, existieren doch sicher noch Papiere (Fahrzeugbrief). Damit kann eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Das wird je nach Amt unterschiedlich gehandhabt, in der Regel muss man zum Tüv zur Datenbestätigung. Die Bremsenart spielt dabei keine Rolle.

Einfacher und besser wäre es jedoch den Anhänger direkt mit einer 40 km/h Zulassung zu versehen. Es ist nur eine frische Hauptuntersuchung nötig und eine Bestätigung der neuen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Dann ganz normal wieder anmelden.
Laufende Kosten entstehen durch Versicherung (gering) und TÜV alle 2 Jahre.

Auch wenn der alte Brief verschwunden ist kann eine Zulassung oder Betriebserlaubnis wieder erlangt werden. Es ist eine eidesstattliche Versicherung desjenigen erforderlich, der den Brief verloren hat. Auch ist die Datenaufnahme beim TÜV unter Umständen aufwändig. Von Auwärter würde ich mir nicht mehr allzu viel erhoffen.

Edit: Du könntest mal den Ersteller dieses Threads kontaktieren, falls Papiere fehlen:
https://www.landtreff.de/post1775559.html

Rückmeldungen wie es geklappt hat sind immer gern gelesen :wink:
Zuletzt geändert von countryman am Sa Okt 03, 2020 6:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon Florian1980 » Sa Okt 03, 2020 6:52

Es ging meinem Vater hauptsächlich um den TÜV. Der Anhänger hat einen manuellen Bremskraftregler, welcher immer bemängelt, aber dann doch durchgewunken wurde. Der Anhänger wird momentan nur während der Weinlese an ca. 15 Tagen im Jahr benutzt, dann aber im Stadtverkehr.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon berlin3321 » Sa Okt 03, 2020 6:52

Wenn der abgemeldet wurde dürfte es einen (alten) Brief geben?

Damit dürfte es eine BE geben. Keine ABE!

Ob der Hänger vorgeführt werden muss, techn Kontrolle, etc mit der Zulassungsstelle klären.

Wichtig: Benutzung des Anhängers legal nur wenn LoF Betrieb vorliegt. Zudem Höchstgeschwindigkeit 25 km/ h.

Mit 40 und 25 ziger Wiederholungskennzeichen kann teuer werden. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch, möglicherweise fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, alles könnte drin sein.

Guck' Dir dazu den Beitrag "Schrott auf der Str" an. Bei uns im Landkreis und im Nachbarlandkreis ist die 110 ner Truppe gut dabei. Und sie finden auch jede Menge.

MfG Berlin

Edit: Countryman war schneller
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon countryman » Sa Okt 03, 2020 6:56

bei Altfahrzeugen ist der manuelle Regler völlig i.O.
Was über 25 km/h nicht mehr geht ist Einleitungsbremse, kann man aber gut umrüsten.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon anhilde » Sa Okt 03, 2020 8:42

Ich habe letztes Jahr einen neuen 11 Tonner gekauft und auf 40 zugelassen. Der hat auch nur ein manuellen Bremskraftregler. Scheint also durchaus weiterhin zulässig zu sein. Muss demnächst zum TÜV damit.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon take_it_1999 » Sa Okt 03, 2020 9:28

Hallo,

ich denke sogar, dass Du garnichts machen musst, wenn der alte Brief noch vorhanden ist. Den im Fahrzeugbrief wird die Betriebserlaubnis zitiert bzw. ist der KFZ-Brief der einzige Nachweis, dass du mal ne Einzelbetriebserlaubnis hattest.

Heute kannst du nach §14 Fahrzeugzulassungsverordnung Fahrzeuge einfach wieder anmelden (klar brauchst nen neue HU, etc.) aber dass die Betriebserlaubnis erlischt ist heute nicht mehr so. F
rüher ist die Betriebserlaubnis erloschen und mit dem alten Brief hat die der Sachverständige ne neue Betriebserlaubnis ausgestellt (teilweise Vollabnahme bezeichnet). Heute brauchst in der Regel nur die neue HU.

Ergo könnte man postiv denkend davon ausgehen, dass dein KFZ-Brief auch die als Betriebserlaubnis gilt. Guck mal rein in den Brief, da steht auf jeden Fall drin, wie die Betriebserlaubnis hieß, von welchem Datum die ist, .....


Gruß erstmal
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon Zettel » Sa Okt 03, 2020 12:35

take_it_1999 hat geschrieben:Hallo,

ich denke sogar, dass Du garnichts machen musst, wenn der alte Brief noch vorhanden ist. Den im Fahrzeugbrief wird die Betriebserlaubnis zitiert bzw. ist der KFZ-Brief der einzige Nachweis, dass du mal ne Einzelbetriebserlaubnis hattest.

Heute kannst du nach §14 Fahrzeugzulassungsverordnung Fahrzeuge einfach wieder anmelden (klar brauchst nen neue HU, etc.) aber dass die Betriebserlaubnis erlischt ist heute nicht mehr so. F
rüher ist die Betriebserlaubnis erloschen und mit dem alten Brief hat die der Sachverständige ne neue Betriebserlaubnis ausgestellt (teilweise Vollabnahme bezeichnet). Heute brauchst in der Regel nur die neue HU.

Ergo könnte man postiv denkend davon ausgehen, dass dein KFZ-Brief auch die als Betriebserlaubnis gilt. Guck mal rein in den Brief, da steht auf jeden Fall drin, wie die Betriebserlaubnis hieß, von welchem Datum die ist, .....


Gruß erstmal


Das glauben einige sogar wirklich, es ist aber so, wie Berlin es erklärt hat. Ich habe erst kürzlich meinen Tieflader entsprechend klar gemacht.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon take_it_1999 » Sa Okt 03, 2020 15:48

Nee nee nee

im Brief steht drin ob es eine ABE oder eine EBE gab. Und da ABEs nicht mehr erlöschen (ich glaube seit 2007) ist man raus aus der Nummer.

Und wer es nicht glaubt kann immernoch auf Gleichbehandlung pochen und guckt in den Einigungsvertrag. Die DDR-Anhänger waren alle einzeln zugelassen und bei der Überführung in das neue 25 km/ h System wurde festgelegt, dass der DDR-KFZ-Brief als Betriebserlaubnis dient, da die ja dort explizit erwähnt ist und wie im BRD-KFZ-Brief alle Daten drin stehen (Länge, Breite, Höhe, .....).

Den Straßenverkehrsämtern kann man leider nicht mehr sehr viel glauben, die Anzahl der fachlichen Spezialisten ist dort mittlerweile sehr gering und häufiger verkaufen die dir ne Betriebserlaubnis, aber dann kannst du die Kiste nie mehr zulassen.

Guckt wirklich mal in den KFZ-Brief und ihr werdet staunen, für was der alles taugt.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon Florian1980 » Sa Okt 03, 2020 20:10

Ich verstehe das so:

Wenn es den Hersteller noch gibt, sollzte er auch die Betriebserlaubnis für den Anhänger besitzen, oder eine ausfertigen können. Das sollte relativ einfach gehen und darauf hoffe ich.

Papiere gibt es noch, daraus sollte auch jemand der das darf eine neue Betriebserlaubnis erstellen können. Dazu muss ich aber meinen alten Herren überreden, welcher darauf hofft, nach über 50 unfallfreien jahren auch noch die letzten rumzukriegen.
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Re: Anhänger Betriebserlaubnis Kosten, Bedinungen usw.???

Beitragvon Karsten78 » So Okt 04, 2020 10:14

Ich hatte diesbezüglich mal eine Diskussion mit einem Hersteller:

Diese haben wie folgend argumentiert:

Jedes ausgelieferte Fahrzeug wurde mit einer gültigen ABE ausgeliefert, über diese ABE wurde auch bestätigt dass dieses Fahrzeug den Anforderungen und Regeln entspricht.

Wenn nun diese ABE nicht mehr vorhanden ist, stellt der Hersteller eine ABE zu Verfügung mit einem Aufdruck Muster oder Beispiel zu dem entsprechenden Fahrzeug.
Mit diesem Dokument kann der Kunde beziehungsweise Händler dann zu seinem Tüv oder Dekra Prüfer gehen um eine neue Abnahme des Fahrzeuges anhand der Musterbescheinigung zu erreichen.
Auf meine Frage hin warum man dann nicht direkt eine Zweitschrift ausstellt, wurde mir geantwortet dass man Nach deren Meinung rechtlich gesehen das Fahrzeug überprüfen müsste ob es sich noch in dem Auslieferungszustand befindet und technisch in Ordnung ist.
Dieses könnte man natürlich nicht sicherstellen.
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