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Anhänger Geschwindigkeitsbegrenzungsschild

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Beitragvon Dr.Dexta » Mi Aug 23, 2006 22:07

Wenn der Fahrzeugbrief verschwunden ist, kann der TÜV-Prüfer über das KBA (Kraftfahrtbundesamt) sich die technischen Daten beschaffen. Bei der Betriebserlaubnis sieht die Sache anders aus. Das KBA speichert keinerlei Daten zur Betriebserlaubnis, Kopien davon gibt es nur beim Hersteller bzw. beim Importeur wenn die Maschine aus dem Ausland kommt. In der Oldtimerei sind aber oft genug die Hersteller unserer Schätze ausgestorben, pleite oder unbekannt. Wenn also keine Betriebserlaubnis mehr aufzutreiben ist, ab zum TÜV damit, dann wird das Fahrzeug gemäß §21 STVZO abgenommen, mit dem Wisch zur Zulassungsstelle und dort bekommt man einen Stempel drauf mit dem Vermerk: Betriebserlaubnis erteilt. Die Preise und die genauen Formalitäten können von Bundesland zu Bundesland abweichen, daher am Besten vorher schlau machen.

Gruß Stefan
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Dr.Dexta
 
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