Obelix hat geschrieben:Du vergisst aber dabei elegant, dass sich der Anhänger "im Original-Zustand der Inverkehrbringung" befinden muss.
Für Oldtimerfreunde sicherlich ein Thema. Für den "normalen" land-/forstwirtschaftlichen Nutzer eher nicht.
Das hat mit Oldtimerzulassung und Originalzustand nix zu tun.
Die Zulassungsstelle nimmt bei jedem Fahrzeug ein Erstzulassungs- bzw. hier ein Inverkehrbringungsdatum an.
An diesem Datum wird festgemacht welche Vorgaben erfüllt werden müssen.
Je älter, desto einfacher.