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Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon Barbicane » Mi Mär 30, 2022 15:29

Obelix hat geschrieben:Du vergisst aber dabei elegant, dass sich der Anhänger "im Original-Zustand der Inverkehrbringung" befinden muss.
Für Oldtimerfreunde sicherlich ein Thema. Für den "normalen" land-/forstwirtschaftlichen Nutzer eher nicht.


Das hat mit Oldtimerzulassung und Originalzustand nix zu tun.
Die Zulassungsstelle nimmt bei jedem Fahrzeug ein Erstzulassungs- bzw. hier ein Inverkehrbringungsdatum an.
An diesem Datum wird festgemacht welche Vorgaben erfüllt werden müssen.
Je älter, desto einfacher.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon Obelix » Mi Mär 30, 2022 17:06

Barbicane hat geschrieben: ... Das hat mit Oldtimerzulassung ...

Auf Oldtimerzulassung wollte ich gar nicht hinaus.

Barbicane hat geschrieben: ... Die Zulassungsstelle nimmt bei jedem Fahrzeug ein Erstzulassungs- bzw. hier ein Inverkehrbringungsdatum an.
An diesem Datum wird festgemacht welche Vorgaben erfüllt werden müssen.
Je älter, desto einfacher.

Eben nicht!
Welcher Anhänger/Kipper von vor 1961 ist denn noch im Originalzustand?
Und nur für den Originalwerksauslieferungszustand gelten die Vereinfachungen.
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon Alla gut » Mi Mär 30, 2022 17:20

Wenn wir das richtig verstehen heißt das bis 25 km/h und vor 1961 braucht es keine BE ?
Wie kann man beweisen das das Fahrzeug von vor 1961 ist ?
Wenn auf keinem Bauteil ein Typenschild ist .
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon Barbicane » Mi Mär 30, 2022 18:07

Der Originalzustand interessiert nicht unbedingt solange man die Änderungen gleich mit Abnehmen lassen kann.
Kennen wird den Originalzustand eh keiner mehr.
Als Inverkehrbringung wird in dem Fall die Inbetriebnahme als Anhänger gesehen.

Ob dann später neue Räder, Bordwände oder sonstwas drangekommen sind, ist für die Erst-Inverkehrbringung weniger interessant.
Wenn ich beispielsweise an mein Auto neue Räder schraube, wird daraus auch kein Neuwagen, selbst wenn die Räder unzulässig waren und die Betriebserlaubnis nach Kontrolle erloschen ist.
Bei Neuerteilung bliebe die Erstzulassung logischerweise erhalten.

Das mit dem Nachweis der Inverkehrbringung vor 1961 ist so eine Sache.
Es wird halt viel geduldet, weil davon ausgegangen wird dass diese Hänger nach und nach eh auf dem Müll verschwinden, weil langsam nicht mehr zeitgemäß einsetzbar bzw. verbraucht.

Der TE will aber zulassen, da wird die Zulassungsstelle und der Prüfer schon mehr wissen wollen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon Ted56 » Di Apr 05, 2022 7:28

Danke für eure ehrlichen Meinungen.
Dann werde ich mir eine andere Option suchen müssen.
Entweder Ersatzkauf neu oder gebraucht.
...oder ich montieren die ganze Kipperbrücke auf ein anderes Fahrgestell um. Da sollte doch ein alter Miststreuer doch geeignet dafür sein?
Kennt jemand von euch günstige Lieferanten von neuen Fahrgestellen (auch aus osteuropäischen Ländern)?
Gruß Dieter
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon countryman » Di Apr 05, 2022 7:40

Das wird dann das nächste Abenteuer. Abgesehen vom Bau-Aufwand ist auch dann eine neue Abnahme erforderlich. Stichwort Änderung der Aufbauart, Leergewicht,...

Es gibt immer noch genug Käufer für Anhänger ohne Papiere. Also weg damit, wenn er dich nervt. Kauf dir nen schicken neuen und gleich eine Nummer größer/besser, mit 40 km/h Abnahme usw. :-)
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 8:55

Servus,

Gut gemeinter Rat: vergiss diese Umbauerei... Hat keinen Wert.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon 240236 » Di Apr 05, 2022 11:16

Wie ist das mit dem Leergewicht: Habe einen Mengele Zweiachskipper und der hatte mit Eisenprofilen eingefasste Holzbordwände. Diese habe ich im letzten Jahr durch ganze Eisenbordwände ersetzt. Bräuchte man da, wegen dem sich änderden Leergewicht, auch eine Neuabnahme. Werde ich zwar nicht machen, frage eigentlich nur aus Interesse.
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon countryman » Di Apr 05, 2022 14:14

In dem Fall wäre eine Änderung wohl Korinthenk***ei. Wenn allerdings massive Änderungen am Rahmen vorgenommen werden, wie Kratzboden raus, Kipperaufnahme rein...
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon langholzbauer » Di Apr 05, 2022 14:59

Aber bei alten Miststreuern sieht es doch auch sehr eng aus, einen mit der nötigen Nutzlast und einer BE zu finden!
Da kann es vielleicht noch interessanter sein , ein neues Fahrgestell von einem Wagenbauer unter den Kipperrahmen bauen zu lassen, fals dieser wirklich noch top ist.
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Re: Anhänger LKW-Umbau TÜV und Zulassung

Beitragvon ihc driver 94 » Di Apr 05, 2022 15:08

Beim prüfer Fragen beim Tüv... alles andere bringt nix. Jeder legt die Regeln anders aus, einer nimmts genauer als der andere. Ist auch von region zu region unterschiedlich wenn ich mir allein anschaue was manche nördlicheren an ihren Autos alles eingetragen bekommen das würde bei uns niemand machen. Also den zuständigen Fragen dann weist es ganz genau was geht und nicht
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