Hallo zusammen,
ich habe mir einen alten Anhänger aus der Gartenpflege gekauft, leider gibt es dazu keine Papiere.
Jetzt frage ich mich ob ich den Anhänger trotzdem auf der Straße bewegen darf wenn hinten ein 25 km/h Aufkleber drauf ist.
Gruß Marc
Aktuelle Zeit: Mo Apr 06, 2026 16:29
folgekennzeigen = nummerschild, also gleiche nummer wie am schlepper
movetosweden hat geschrieben:folgekennzeigen = nummerschild, also gleiche nummer wie am schlepper
und nur bei grüner (steuerfreier) Nummer.
@ Schwede
ich hab bei meinem Anhänger ( schwarze Nr genau wie der Traktor ) ein folgekennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen.
Ja, der Anhänger war beim TÜV und wird auch versteuert, hat aber weder ein TÜV noch eine Zulassungsplakette bekommen
Frag mich nicht wie das geht, habe das Ganze aber so vom Landratsamt erhalten.
FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung hat geschrieben:...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
...
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen hat geschrieben:...
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...
Du hast bestimmt in Deinen Führerschein hinter der Klasse CE die Schlüsselzahl 79 stehen - damit ist es nur die Besitzstandsregelung der alten Klasse 3 (Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und max drei Achsen im Zug)
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