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Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon grandma » Mo Apr 04, 2011 11:04

Hallo zusammen,

ich habe mir einen alten Anhänger aus der Gartenpflege gekauft, leider gibt es dazu keine Papiere.
Jetzt frage ich mich ob ich den Anhänger trotzdem auf der Straße bewegen darf wenn hinten ein 25 km/h Aufkleber drauf ist.



Gruß Marc
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Markus K. » Mo Apr 04, 2011 11:07

Wenn er eine Betriebserlaubnis hat, dann ja. Schau mal auf der rechten vorderen Rahmenseite, ob du eine eingeschlagene TP-Nummer findest. Wenn du nichts findest, hat er keine BE und dürfte somit nicht auf der Strasse bewegt werden.

gruß
Markus
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ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon grandma » Mo Apr 04, 2011 11:15

Wenn ich solch eine TP Nummer drauf haben sollte, wie muß ich denn dann weiter vorgehen?
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon countryman » Mo Apr 04, 2011 12:20

theoretisch: Hersteller herausfinden, im Idealfall von dort eine Kopie der ABE bekommen.
Ansonsten: Mit oder ohne Herstellerangabe zum TÜV, Betriebserlaubnis beantragen. Vorher dort beraten lassen.

Praktisch bin ich in, naja, auch schon bald 20 Berufsjahren noch nie nach einer ABE für zulassungsfreie Anhänger gefragt worden...muss auch nicht mitgeführt werden, kann Zuhause aufgehoben sein.

Beachte dass der landwirtschaftliche Verwendungszweck immer gegeben sein muss zwecks Zulassungsfreiheit, und dass das 25 km Schild unbedingt angebracht sein muss. Ein guter Zustand der Fuhre incl. Beleuchtung, Reifen, ordnungsgemäßes Folgekennzeichen, Ladungssicherung usw. vermeidet Grundsatzfragen in nicht wenigen Fällen.
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon grandma » Mo Apr 04, 2011 12:29

Also Lichtanlage, Reifen, Auflaufbremse usw. sind in Ordnung.
Was meinst du denn mit Folgezeichen? rote Reflektoren oder wie darf ich das verstehen? :?:
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon md200 » Mo Apr 04, 2011 12:53

folgekennzeigen = nummerschild, also gleiche nummer wie am schlepper
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Apr 04, 2011 12:55

folgekennzeigen = nummerschild, also gleiche nummer wie am schlepper


und nur bei grüner (steuerfreier) Nummer. :wink:
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon grandma » Mo Apr 04, 2011 13:59

Okay. das ist ja doch nicht ganz so einfach wie ich gedacht hatte.
Danke für Antworten, hat mir gut geholfen.



Gruß Marc
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon robs97 » Mo Apr 04, 2011 15:53

movetosweden hat geschrieben:
folgekennzeigen = nummerschild, also gleiche nummer wie am schlepper


und nur bei grüner (steuerfreier) Nummer. :wink:


@ Schwede

ich hab bei meinem Anhänger ( schwarze Nr genau wie der Traktor ) ein folgekennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen. :shock: :shock:
Ja, der Anhänger war beim TÜV und wird auch versteuert, hat aber weder ein TÜV noch eine Zulassungsplakette bekommen :shock: :shock:

Frag mich nicht wie das geht, habe das Ganze aber so vom Landratsamt erhalten.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon GüldnerG50 » Mo Apr 04, 2011 16:36

Hallo.

Ich hätte dann auch noch ne kleine Frage: Ein 4to Anhänger mit Vorsteckbremse (das Bowdenzug-Dingenskirchens) braucht nen 20er oder nen 25er Aufkleber????

Grüße

Flo
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Apr 04, 2011 16:46

@ Schwede

ich hab bei meinem Anhänger ( schwarze Nr genau wie der Traktor ) ein folgekennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen.
Ja, der Anhänger war beim TÜV und wird auch versteuert, hat aber weder ein TÜV noch eine Zulassungsplakette bekommen

Frag mich nicht wie das geht, habe das Ganze aber so vom Landratsamt erhalten.


Na da frag mich nicht, ich hab dafür CE im Führerschein bekommen, obwohl nie gemacht :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: ,vielleicht kommt jeder 10000Besucher des Amtes ein besonderes Geschenk :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: .

Frage: bekommst du dann auf ein Kennzeichen 2 Steuerbescheide?Oder steht in dem Einem drin Zugmaschine/Anhänger?
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Rulang » Mo Apr 04, 2011 17:05

Hallo Güldner50,

soviel ich weiß ist es völlig egal, welches Schild von den zwei angegebenen du anbringst, das hat nichts mit der Steckbremse zu tun, die Bremse ist aber eigentlich nur für einen 3,5 to zulässig. Wie alt ist dein Hänger bzw. hast du eine Betriebserlaubnis für ihn?
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Unimog 411 » Mo Apr 04, 2011 17:09

Hallo Zusammen,

wann setzt sich es hier im Forum mal durch, das ein zulassungsfreien Anhänger nicht im Abhängigkeit mit den grünen Kennzeichen steht?

Grünes Kennzeichen (FZV §9)
- bekommen alle Fahrzeuge, die vom der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind
welche das sind ist im KraftStG § 3 nachzulesen
- Ausnahme z.B. Fahrzeuge von Behörden, da bleibt das Kennzeichen schwarz, trotz Steuerfreiheit

zulassungsfreie Anhänger (FZV § 3)
alles was im § 3 der FZV aufgeführt ist, ist zulassungsfrei -aber nur dann, wenn die Bedingungen erfüllt werden!
z.B. ein Notstromagregat-Anhänger hinter einen LKW

Der Anhänger von Marc
FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung hat geschrieben:...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
...
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

Die Bedingungen wären also
1. in einen lof Betrieb
2. lof Zweck
3. hinter Zugmaschine
4. max 25 km/h durch Geschwindigkeitsschild

Meistens wird die Bedingung "lof Betrieb" nicht erfüllt und damit wird der Anhänger zulassungspflichtig!
Werden alle Bedingungen erfüllt kann der Anhänger auch hinter einer Zugmaschine mit schwarzen Kennzeichen geführt werden.
Ausserdem sind bei zul. freien Anhängern noch die Voraussetzungen aus § 4 FZV für die Inbetriebnahme erforderlich
- wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. --> ABE (die Ausnahme für Anh. Baujahr <1961 ist mM. nach nicht mehr gegeben)
Das mit den Folgekennzeichen regelt der § 10 FZV
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen hat geschrieben:...
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...

Wie man an eine ABE kommt hat countryman schon beschrieben. Noch eine Bemerkung dazu
- Zuständigkeiten: TÜV = alten Bundesländer und DEKRA = neue Bundesländer, Berlin beide
- vom TÜV/DEKRA erhält man nur die Bestättigung, die dann von Landratsamt/Zulassungstelle "abgestempelt" werden muss.

robs97
ja auch Behörden machen mal Fehler.
Allerdings würden mich mal interessieren wie der Steuerbescheid vom Anhänger aussieht, wenn er kein eigenes Kennzeichen hat?

Gruss
Lutz
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Unimog 411 » Mo Apr 04, 2011 17:21

Güldner50,

wie Rulang schon geschrieben hat, sollte es in der BE stehen, für welche Geschwindigkeit Dein Anhänger ausgelegt ist.
Ansonsten schau mal auf das Typenschild der Achse, falls noch vorhanden. :wink:


movetosweden,
Du hast bestimmt in Deinen Führerschein hinter der Klasse CE die Schlüsselzahl 79 stehen - damit ist es nur die Besitzstandsregelung der alten Klasse 3 (Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und max drei Achsen im Zug)

Gruss
Lutz
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Re: Anhänger mit 25km/h Aufkleber zulassungsfrei?

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Apr 04, 2011 17:26

Du hast bestimmt in Deinen Führerschein hinter der Klasse CE die Schlüsselzahl 79 stehen - damit ist es nur die Besitzstandsregelung der alten Klasse 3 (Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und max drei Achsen im Zug)



Weiß ned,hab ihn grade nicht zur Hand es steht irgendwas vonn 12000kg drin,Bestandsicherung oder nicht, es ist schlimm genug das man als Normalbürger nicht genau erkenne kann was man führen darf und was nicht.Ich finde das war im 3er noch ein wenig besser beschrieben (aber bei weitem nicht perfekt).Viele wissen zum Beispiel auch nicht das sie mit B trotzdem Anhänger über 750kg ziehen dürfen.
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