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Anhänger ohne Zulassung auf der Straße

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon BennoR » Sa Jul 21, 2007 14:41

Flo1 hat geschrieben:So viel ich weiß, braucht der Hänger keine Zulassung wenn das Zugfahrzeug nicht schneller wie 25km/h fährt.
Am Hänger muss lediglich ein 25 km/h Schild und eine Beleuchtung installiert werden.
Oder bin ich da falsch informiert worden???

Der Blick in den Gesetzestext Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZW) hilft bei der Wahrheitsfind :D . § 3 regelt die Notwendigkeit einer Zulassung und deren Ausnahmen:

... ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ... Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden ...

§ 4 regelt die Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme derartiger zulassungsfreier Anhänger, dazu gehört die Kennzeichnungspflicht.

Aussagen zu Art und Weise der Beleuchtung finden sich in der StVZO §39ff.

Zottel hat geschrieben:Gibt es eine legale Möglichkeit, Anhänger, die weder eine Zulassung noch eine Betriebserlaubis haben, auf öffentlichen Straßen zu bewegen?
Es handelt sich um ungebremste Zweiachskipper (Lenkdeichsel) ohne Beleuchtung. Als Zugmaschine soll ein Trecker mit schwarzem Nummerschild dienen.

Dem Inhalt Deiner Frage gemäß würde ich "nein" sagen, wenn ich mir ZZW und StVZO ansehe (Land- und forstwirtschaftlich bei schwarzer Nummer scheint nicht erfüllt). Frag vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle nach bzw. Deinen Versicherungsmakler, damit Du später nicht massiv in der Tinte sitzt.
BennoR
 
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Beitragvon rednose » Sa Jul 21, 2007 16:53

Hallo,
also auf die Frage wie Du den Hänger LEGAL auf der Strasse bewegt bekommst, gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit:
wenn der Hänger ein grünes Folgekennzeichen eines lof angemeldeten Schleppers (Freund, Nachbar) trägt, darf er auch von einem schwarzen Traktor gezogen werden; und Hafer fahren ist ja schliesslich lof Nutzung. Beleuchtung ist Pflicht, die Traverse wäre eine gute Lösung, die kannst Du schliesslich in jeder Höhe anbringen, so dass da nichts nass wird.
Gruss
Bernhard
rednose
 
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Beitragvon Zottel » Sa Jul 21, 2007 17:33

Hallo!

Wir werden dann wohl weiterhin den Hafer in Portionen in die Radladerschaufel kippen und auf den Anhänger laden.

Bis dann

Malte
Zottel
 
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Beitragvon take_it_1999 » Sa Jul 21, 2007 19:56

Also wenn die Lage so ist, dann gibt es einen legalen Weg.

Ausnahmegenehmigung!

Ich geh mal davon aus, dass Du lof hast. Du musst Hafer einkaufen und zur Insel transportieren.

Geh doch einfach zur Zulassungstelle und frag nach einer Ausnahmegenehmigung für deine Anhänger und beschreib dein kurzes Problem. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit Auflagen (wie z.B. Beleuchtungstraverse bei Straßenfahrt,.... eine Ausnahmegenehmigung für die kurze Strecke und den Transportzweck erhält. Wenn der Mitarbeiter nicht mit spielt dann bitte den Amtsleiter etc. verlangen, der kann zumindest Auskunft geben wer und wo die Ausnahmegenehmigung erteilen kann (das ist leider von Bundesland zu Bundesland verschieden).

Du könntest aber auch bei deinen TÜV (alte Bundesländer) vorstellig werden und nach einer Einzelbetriebserlaubnis fragen. Wichtig Du musst Beleuchtung nachrüsten, die evtl. abnehmbar ist oder so hoch ist, dass kein Wasser rein kommt. Es kann sein, dass man dir dann Auflagen erteilt, wie: "Beleutung muss bei Straßenfahrt odrnungsgemäß montiert sein".

Ich denke diese Problem ist mit mäßigen Aufwand richtig gut legal lösbar.
take_it_1999
 
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