Flo1 hat geschrieben:So viel ich weiß, braucht der Hänger keine Zulassung wenn das Zugfahrzeug nicht schneller wie 25km/h fährt.
Am Hänger muss lediglich ein 25 km/h Schild und eine Beleuchtung installiert werden.
Oder bin ich da falsch informiert worden???
Der Blick in den Gesetzestext Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZW) hilft bei der Wahrheitsfind . § 3 regelt die Notwendigkeit einer Zulassung und deren Ausnahmen:
... ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ... Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden ...
§ 4 regelt die Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme derartiger zulassungsfreier Anhänger, dazu gehört die Kennzeichnungspflicht.
Aussagen zu Art und Weise der Beleuchtung finden sich in der StVZO §39ff.
Zottel hat geschrieben:Gibt es eine legale Möglichkeit, Anhänger, die weder eine Zulassung noch eine Betriebserlaubis haben, auf öffentlichen Straßen zu bewegen?
Es handelt sich um ungebremste Zweiachskipper (Lenkdeichsel) ohne Beleuchtung. Als Zugmaschine soll ein Trecker mit schwarzem Nummerschild dienen.
Dem Inhalt Deiner Frage gemäß würde ich "nein" sagen, wenn ich mir ZZW und StVZO ansehe (Land- und forstwirtschaftlich bei schwarzer Nummer scheint nicht erfüllt). Frag vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle nach bzw. Deinen Versicherungsmakler, damit Du später nicht massiv in der Tinte sitzt.