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Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Wie der Name schon sagt ein Treffpunkt für unsere Erwachsenen Mitglieder wo über Gott und die Welt gequatscht werden kann.
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Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Meister92 » Sa Apr 17, 2021 15:04

Servus zusammen,

im Netz stehen zu dem Thema 20 verschiedene Beiträge und Meinungen...

Die einen sagen Auto zGG + Hänger zGG darf nicht mehr wie 3500kg sein

Die einen das tatsächliche Gewicht des Hänger, wer soll sich da auskennen

Darf man mit einem PKW dann überhaupt einen leeren 3500kg Anhänger ziehen da er ja 3500kg zGG hat :roll:

Ich habe einen BMW F31 (Touring) mit 1565kg Leergewicht, zGG ist hier 2040kg
Anhängelast 1600kg

Welchen Hänger darf ich hier nun ziehen?( Hätte mir einen 2to Anhänger gekauft, aber wenn das zGG des BMWs schon 2040kg hat, ist es wohl zuviel
Außer man geht vom tatsächlichen Gewicht aus und man belädt nur weniger

Fragen über Fragen :D

Danke schon mal
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Südheidjer » Sa Apr 17, 2021 15:42

Wenn man hiernach geht (oben rechts die Beispiele)

https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/

ZGM_Anhänger = 3600 kg - 2040 kg = 1460 kg

Hast du die Schlüsselzahl B96 könnte deine Planung aber passen.
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Meister92 » So Apr 18, 2021 12:59

Danke schon mal

Darf ich dann also mit Führerschein Klasse B z.b. keinen leeren 3,5to an meinen BMW F31 hängen?

Gruß
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon deutz450 » So Apr 18, 2021 13:23

Du musst dich schon nach offiziellen Quellen richten, denn danach wird sich im Zweifel auch der Richter richten, nicht was irgendwelche Leute sagen... Und da gibt es eigentlich überhaupt keinen Interpretationsspielraum.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.html
Nein du darfst keinen 3,5t Anhänger fahren, auch nicht wenn er leer ist, da die Kiste alleine schon ein zGG. von über 2t hat wird da nicht viel mehr als die kleinen 750kg Wägelchen übrig bleiben.
Wenn du die 96 nicht schon eingetragen hast geht auch der 2t Anhänger nicht, da bleibt dir dann nichts anderes übrig als nochmal die Schulbank zu drücken.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Barbicane » Mo Apr 19, 2021 17:12

Die offizielle Quelle dafür ist Paragraph 6 FeV.

Da steht:
"Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."


und

"Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten." 

Wie schon geschrieben wurde ist darfst du also damit kein Gespann fahren bei dem die zusammengezählten zulässigen Gesamtgewichte über 3,5t liegen.
Ausser bei Hängern bis 750kg, die darf man immer fahren.

Das ist etwas verwirrend, weil es auch Verordnungen gibt bei denen die tatsächlichen Anhängergewichte zählen.
Bei der technischen Anhängelast ist es z.B. zulässig einen Anhänger mit höherem zGG als das Zugfahrzeug Anhängelast hat zu ziehen, wenn der Anhänger tatsächlich mit Ladung nicht schwerer ist als eben diese Anhängelast.
Diese beiden Sachen werden oft verwechselt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Neo-LW » Di Apr 20, 2021 3:53

Moin,

landwirt 100 hat geschrieben:Wenn du B hast darfst du an deinem Auto mit einer zGM von 2040 kg noch einen Anhänger mit 1460 zGM mitführen.
Du darfst nämlich nicht über 3500 kg zGM kommen.

Ausnahme: 750 kg zGM darfst du immer mitführen. Also PKW 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM wäre erlaubt.


Man gut, daß ich noch den alten 3er habe.

Der geht bis 7,5 to plus Anhängelast.

Naja, und dann umgeschrieben auf "T" fahre ich 42,5 to-Züge.

Nachfolgend mal ein Bild,
als ich meine 4,8 to Gel-Batterien in Karlsruhe abgeholt habe.
Dann noch ca. 2 to Elektro-Stapler, Werkzeug, Hubwagen,
und Kanadaplatten zum Sichern des Marmor-Fußbodens vom Strato-Rechenzentrum.
Der alte 3er macht's möglich.
Prompt in eine BAG-Kontrolle geraten.
Es gab aber nix zu meckern.
Aussage vom Ordnungdienst: "Mit so viel Last müssen Sie aber vorsichtig fahren."
Das habe ich dann auch beherzigt.
Auf der 500 km Rückfahrt habe ich die Kasseler-Berge mit 30 km/h genommen.


Olli

.
Batterie-Verladung in Karlsruhe.
LKW von meiner befreundeten Baufirma.
Anhänger von mir (Die Felgen haben schon die Betriebsfarbe RAL 1001).
Mein Beifahrer in rot, ich in weiss.
.
Batt_Abtransport_a.jpg
Batt_Abtransport_a.jpg (198.67 KiB) 11062-mal betrachtet
Chief Executive Officer of Agriculture
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Bonschedose » Di Apr 20, 2021 22:45

[b]Man gut, daß ich noch den alten 3er habe.

Der geht bis 7,5 to plus Anhängelast.

[/b]

moin , und welches zulässige Gesamtgewicht hatte die abgebildete Fahrzeugkombination mit dem 2-achsigen Anhänger? Ich schätze mal über 12 Tonnen und damit war es dann fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Der alte 3er berechtigt zum Führen von KFZ bis 7,5 T und einachsigem Anhänger bis 10,5t (Tandemachser gilt als Einachser)
Durch Umschreibung auf C1E darf man neben der vorgenannten Kombination dann auch mit 2-achsigem Anhänger fahren, allerdings ist dann das zul.Gesamtgewicht des Zuges auf 12 Tonnen begrenzt.

Gruß Heiko
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Südheidjer » Di Apr 20, 2021 23:59

Holla, ich hab so einen C1E. Ich war bisher nicht davon ausgegangen, daß ich Züge mit 2-Achs-Anhänger fahren dürfte (max. 12 to Gesamtmasse des Zuges), halt nur über T. Aber es scheint zu stimmen.

Das hieße ja, ich dürfe einen kleinen Unimog mit 2-Achs-Anhänger fahren, solange die ZGM-Bestimmungen dazu eingehalten sind.
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Owendlbauer » Di Mär 22, 2022 10:43

Mein Sohn darf mit 15 Jahren und Führerscheinklasse T Traktoren mit bis zu 40 km/h und Gespanne mit zul. Ggw. von 40 t fahren. Wenn er 18 ist automatisch bis 60 km/h. Ein Autogespann mit 80 km/h über 3,5 t zul. Ggw. darf er mit 18 aber nicht fahren, wenn er nur B macht, das 40 t-Gespann mit 60 km/h aber natürlich nach wie vor.

Meine beiden Töchter dürfen mit Führerscheinklasse B das 75 PS-Traktörchen überhaupt nicht fahren, weil sie ja nur bis 3,5 t fahren dürfen, der Traktor aber 5,1 t zul. Ggw. hat.

Soll das jetzt noch einer verstehen :?:

Meine ältere Tochter hat vor zwei Jahren für die Klasse B bei durchschnittlich vielen Stunden und die Prüfungen jeweils beim erstenmal bestanden 2.600.- EUR bezahlt. Meine Jüngere Tochter jetzt aktuell bei gleichen Voraussetzungen 3.600.- EUR bei der gleichen Fahrschule.

Geldschneiderei ist es, sonst nichts. :regen:

Ich selber hab Klasse 1+3 gemacht und Klasse 2 dann beim Bund. Heute ist sowas mit vertretbaren finanziellen Mitteln ja praktisch nicht mehr erreichbar. Und die alten Klasse 2-Scheine versucht man ja auch mit dem nachträglich eingeführten Führerscheinablauf ab 50 Jahren und der 5-Jahres-Verlängerungspflicht wegzubekommen.
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon egnaz » Di Mär 22, 2022 12:34

Mit der Geldschneiderei gebe ich dir Recht.
Ansonsten bringst du hier aber einiges durcheinander. Informiere dich noch einmal genau über die Führerscheinordnung.
Klasse B schließt Klasse L ein.
Klasse L und T gelten aber nur für Lof Betriebe und wenige Ausnahmen.
Gruß Eckhard
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Trecker-fahrer » Di Mär 22, 2022 13:24

Südheidjer hat geschrieben:Holla, ich hab so einen C1E. Ich war bisher nicht davon ausgegangen, daß ich Züge mit 2-Achs-Anhänger fahren dürfte (max. 12 to Gesamtmasse des Zuges), halt nur über T. Aber es scheint zu stimmen.
Das hieße ja, ich dürfe einen kleinen Unimog mit 2-Achs-Anhänger fahren, solange die ZGM-Bestimmungen dazu eingehalten sind.

Ja, das darfst du. Aus diesem Grunde habe ich vor einigen Jahren meinen Führerschein extra umschreiben lassen.
Die Beschränkung aus dem alten Klasse drei mit „einachsige Anhänger“ gibt es im C1E nicht.
Und für den Führerschein T ist der Unimog zu schnell.
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitragvon Owendlbauer » Do Mär 24, 2022 8:58

egnaz hat geschrieben:Mit der Geldschneiderei gebe ich dir Recht.
Ansonsten bringst du hier aber einiges durcheinander. Informiere dich noch einmal genau über die Führerscheinordnung.
Klasse B schließt Klasse L ein.

Stimmt, Klasse B schließt Klasse L ein. Daher darf also der 40 km/h-Traktor mit 5,1 t zul. Ggw. von einem Klasse B-Inhaber gefahren werden, bei Anhängerbetrieb bis 25 km/h. Das hatte ich falsch interpretiert. Was aber richtig ist, dass ein Autogespann über 3,5 t zul. Ggw. auch von einem Inhaber der Klassen B und T nicht gefahren werden darf. Dafür brauchts B96 bis 4.250 kg oder dann BE. Insofern bleibt das Fazit: "Geldschneiderei".
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