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Anhängerzulassung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Anhängerzulassung

Beitragvon T4nK » So Nov 11, 2007 17:53

Guten Nabend....

und zwar habe ich die tage einen alten pkw-anhänger geschenkbekommen und möchte diesen nun für die forstwirtschaft nutzen...

und zwar habe ich weder papiere noch ist dieser anhänger angemeldet und soll es auch nicht mehr werden...

er soll nur zum brennholztransport genutzt werden...aber auch auf öffentlichen straßen...

ist es legal, dem anhänger einfach ein schild mit ner 25 drauf zu verpassen und so zu nutzen...

laufen sollte er hinter einem schleppe rmit grüner nummer, vmax 25.

mfg t4nk
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Beitragvon CASE745 » So Nov 11, 2007 18:03

Wenn der nur hinter einem Schlepper laufen soll ist das doch kein problem. Einfach einen 25km/h aufkleber hinten dran machen und ein grünes Kennzeichen mit der gleichen nummer wie dein Schlepper hatt fertig dann darfst den hinter deinen Schlepper hängen aber halt nicht schneller als 25km/h fahren.
Auf die Dauer hilft doch bloß IHC Power
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Beitragvon T4nK » So Nov 11, 2007 18:08

k super, danke...

ja soll nur hinter schlepper laufen...
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Beitragvon Forstjunior » So Nov 11, 2007 18:21

wenn der Schlepper auf vmax 25 km/h eingetragen ist brauchst du kein 25 km/h Schild. Nur wenn der Schlepper schneller läuft und du trotzdem einen zulassungsfreien Anhänger mitführen möchtest. Aber trotzdem brauchst du Papiere für den Hänger. Denn zulassungsfreiheit befreit nicht von Papieren. Da dieser ein kfz-Anhänger ist gehe ich davon auss, dass er mal nen Brief hatte. Diesen brauchst du trotzdem noch oder du besorgst dir bei Hersteller eine ABE. Eines von beiden wird benötigt sonst kanns sein dass du zur kasse gebeten wirst und die der betrieb untersagt wird bis du dementsprechende Papiere hast. Weiter sollte die zulässige Gesamtmasse nicht außer acht gelassen werden die bei Kfz-Anhängern nicht gerade hoch ist.
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Beitragvon Stihl-064 » So Nov 11, 2007 18:45

Wow intressantes Thema.

Wo bekomme ich Papiere wenn es den Hersteller nicht mehr gibt.
bzw. für eigenbau Anhänger???

gilt die Regel auch für Wohnanhänger hinterm Traktor ???

Gruß
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Beitragvon Alffred » So Nov 11, 2007 18:46

Hallo,
ganz wichtig sind hier die Randbedingungen. Nicht jeder Schlepper hat eine grüne Nummer. All das was hier gesagt wurde bezieht sich ausschließlich auf einen Schlepper mit grüner Nummer!!!
Hat der Schlepper ein normales Steuerkennzeichen, ist daß hier alles falsch!

Gruß Alffred
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Beitragvon take_it_1999 » So Nov 11, 2007 18:51

es geht in der Regel auch nicht einen Wohnanhänger hinter einen Traktor mit grünene Kennzeichen zu führen.

Achso Papiere hat der Hersteller (meist ABE). Wenn Du nenn Brief hast ist das ähnlich einer ABE. Hast nix von beiden mußt Du mit diesen Anhänger zu TÜV / DEKRA und dort einen Einzelbetriebserlaubnis machen. Danach gehst Du zur Zulassungstelle und bekommst diese EBE als Schriftstück (ähnlich dem Zulassungschein) ausgehändigt.
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Beitragvon christian6678 » So Nov 11, 2007 19:12

Hallo zusammen,

wieso geht das nur mit einem grünen kennzeichen? bei uns hier fahren alle bauunternehmen ihre bauwagen ohne zulassung mit einem 25km schilde, beleuchtungsbalken und mit einem schild wo sich das kennzeichen vom zugfahrzeug drauf steht. im übrigen werden auch fasst alle baukrane so gefahren. bis auf die die eine schnellläufer achse mit druckluftbremse haben.
fahren die alle schwarz?

gruß christian
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Beitragvon Stihl-064 » So Nov 11, 2007 19:37

Vielleicht fallen Baukrane unter selbstfahrende Arbeitsmaschine so wie Mähdrescher.

Gruß Stihl-064
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Beitragvon Alffred » So Nov 11, 2007 19:50

Hallo Christian,
im Baugewerbe sieht das anders aus, selbst Bauwagen sind als solche einzeln benannt und sie dürfen so laufen.
Zu 95% wissen die meißten nicht, daß ein Anhänger nur im LOF-Betrieb zulassungsfrei ist, daß sagen die grünen Steuerkenzeichen aus. Wenn der Schlepper keine grüne Nummer hat, läuft er nicht unter dem vorher erwähnten LOF Betrieb und der Anhänger kann nicht über die grüne Nummer vom Schlepper mitversichert werden, er ist als eigener Verkehrsteilnehmer zu sehen, wie bei den Pkw`s.
Wir sprechen hier auch nicht über ein Kavaliersdelikt, es ist fahren ohne Versicherung und Steuerhinterziehung, daß weiß die Rennleitung mitlerweile nur zu gut. Aus diesem Grund bin ich im Moment gerade dabei einen alten Gummiwagen für den Straßenverkehr zuzulassen. Selbst der Tüv meinte erst als Landwirtschaftlicher Anhänger bis 25km/h währe das erlaubt. Ich erzählte Ihm, daß ich gerade mit dem Straßenverkehrsamt gesprochen habe, weil ich eine Anzeige über genau diese Sache gelesen habe. Er wollte sich mit seinen Kollegen beraten und sich bei mir in den nächsten Tagen melden, am gleichen Abend klingelte mein Telefon und er bestätigte komplett meine Aussage.
Auch mein Vater ist einer derjenigen der meint, "Daß haben wir immer so gemacht".

Gruß Alffred
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Beitragvon Alffred » Mo Nov 12, 2007 15:33

Hallo,
dann hoffe ich für Dich das Du nie in eine Situation kommst wo es um Personenschäden geht. Dann kannst Du Dir einen Strick nehmen.
Hier bei uns in der Gegend passieren viele Motorradunfälle mit Landwirtschaftlichen teilnehmern, wenn Dir da einer reinhaut und der Hänger ist nicht versichert, dann gute nacht.

Gruß Alffred
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Beitragvon Stihl-064 » Mo Nov 12, 2007 16:01

Hallo alffred

Also nur das ich´s richtig verstanden habe.
Schlepper hat grünes Kennzeichen. Anhänger dahinter (egal welcher)braucht keine Papiere und keine Zulassung wenn das gleiche grüne Kennzeichen wie am Schlepper angebracht ist.
Korriegiere mich wenn ich falsch liege

Gruß
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Beitragvon rednose » Mo Nov 12, 2007 16:11

Richtig.

Gruß
Bernhard
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Beitragvon Alffred » Mo Nov 12, 2007 17:19

Hier mal ein passender Link zu dieser Geschichte!

http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t ... anh%E4nger

Gruß Alffred
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