Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 17:04
frankenvieh hat geschrieben:Das ist der §164 StGB Falsche Verdächtigung
Eine anonyme Anzeige gegen mich, beantworte ich generell mit einer Strafanzeige nach 164 StGB. Dann muss der Name im neuen Verfahren genannt werden. Eine falsche Verdächtigung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da ist man ruckzuck über 90 Tagessätzen. Bei mir überlegen sich mittlerweile die "schlauies", ob sie die Polizei holen. Ebenso lasse ich grundsätzlich, jede Schadensersatzforderung gegen mich, vor den Kadi laufen. So hab ich Ruhe reinbekommen.
frankenvieh hat geschrieben:Amwald kennste den da ? : http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Hohmann der hat mit drei seiner Gesellen alle Register gegen mich gezogen. Wer gewonnen hat kannste dort nachlesen.
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