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Anonyme Anzeige

Beitragvon thunderstruck » Fr Apr 02, 2010 17:50

Wie ist es eigentlich, wenn bei der Polizei eine anonyme Anzeige erstattet wird? Darf die Polizei dann mit der Anzeige herumlaufen, Leuten zum Lesen geben und befragen, wer diese Anzeige wohl gemacht haben könnte?
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon amwald 51 » Fr Apr 02, 2010 18:33

servus mitanand
... da gibts nur eine antwort: es kommt ganz darauf an, wer wie warum was angezeigt wurde :evil:
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon CarpeDiem » Fr Apr 02, 2010 18:39

So sehe ich das auch. Es kommt darauf an. Ich kenne beispielsweise den Fall der nächtlichen Ruhestörung durch Mähdrusch. Hier habe ich erlebt, dass die Polizei anonyme Telefonanrufe nicht verfolgte, mit der Begründung dass der Anzeigende sich gefälligst mit Name und Anschrift als Zeuge zur Verfügung stellen soll. Aber auch den Fall, dass die Polizei selbst den Zeugen spielte.
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon TomDeeh » Fr Apr 02, 2010 19:33

Hi ,

Du kennst das Zitat von Hoffmann von Fallersleben ?

Gruß Tom
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon SHierling » Fr Apr 02, 2010 20:27

TomDeeh hat geschrieben:Hi ,

Du kennst das Zitat von Hoffmann von Fallersleben ?

Gruß Tom


Eben drum denke ich kann es schon vorkommen, daß die Polizei sich explizit danach erkundigt, wer da "anonym" angezeigt hat: nämlich dann, wenn der so Denunzierte umgehend eine Anzeige "gegen Unbekannt" wegen Übler Nachrede oder Verleumdung startet.
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon maexchen » Fr Apr 02, 2010 20:50

SHierling hat geschrieben:daß die Polizei sich explizit danach erkundigt, wer da "anonym" angezeigt hat: nämlich dann, wenn der so Denunzierte umgehend eine Anzeige "gegen Unbekannt" wegen Übler Nachrede oder Verleumdung startet.

Macht kein/e Polizist/in. Die gehen den Vorwürfen der anonymen Anzeige nach und gut ist.
Der wirklich einzige, der an der Verleumdung ein Interesse hat, ist der Betroffene selbst.
Mich würde aber das angesprochene Zitat mal interessieren. :)
maexchen
 
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon SHierling » Fr Apr 02, 2010 21:09

Wie jetzt? Du meinst, die gehen einer anonymen ANzeige nach, aber einer handfest und persönlich abgegebenen nicht???

Zitat guckstu da:
http://de.wikiquote.org/wiki/Denunziant
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon thunderstruck » Fr Apr 02, 2010 21:25

Zitat Wikipedia: Im ethischen Sinn wird allgemein von Denunziation gesprochen, wenn in einem nicht freiheitlichen System Menschen bei staatlichen Vollzugsbehörden angezeigt werden, obwohl dem Anzeigenden klar sein muss, dass er sie damit der Gefahr der politisch motivierten Verfolgung aussetzt. (Siehe beispielsweise: Heimtückegesetz)

Ansonsten kann man es sich ja leicht machen und jede Form von Anzeige als Denunziation bezeichnen. In dem Fall, der mir durch den Kopf geht scheint es aber um ein Verbrechen zu gehen und nicht bloß um nächtliche Ruhestörung. Insofern scheint das Vorgehen der Polizei vielleicht normal und offenbar nötig zur Aufklärung. Wundert mich nur, denn ich dachte immer, anonyme Anzeigen werden auch anonym behandelt.
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon SHierling » Fr Apr 02, 2010 21:31

Früher wurden die imho gar nicht behandelt. Und sicher werden anonyme Anzeigen anonym behandelt, wie denn sonst, die Leute kennen den Anzeigenden ja nicht.

Nur andersrum können die Amtsgewalten ja nicht sagen, ok, wir machen jetzt bei Ihnen mal ne Haussuchung, wegen was weiß ich, Frauenraub, Steuerhinterziehung, und finden nie was - bei Dir steht dauernd die Polizei vor der Bude, die Nachbarn fangen an zu reden, wie das denn so ist - und man soll sich da nicht mit einer Anzeige wehren können, weil die Polizei dann nicht nachfragen soll, wer da anonym rumspinnt? DAS wäre mir aber zu einfach gestrickt, da könnte dann ja wirklich jeder jeden anscheißen wie er will!
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon maexchen » Fr Apr 02, 2010 21:33

SHierling hat geschrieben:Wie jetzt? Du meinst, die gehen einer anonymen ANzeige nach, aber einer handfest und persönlich abgegebenen nicht???

Zitat guckstu da:
http://de.wikiquote.org/wiki/Denunziant

Ah ja, Danke. Als Spruch ging mir schon durch den Kopf, wusste nur den Urheber nicht.

:cry: Ja, mein ich. Auch bei anonymen Anzeigen muss natürlich von Amts wegen ermittelt werden.
Aber dass im Fall einer Verleumdung ein Strafverfahren in die Gänge kommt, in dessen Zuge dann polizeilich ermittelt wird, kann ich mir nicht vorstellen.

edit als Denunziant lässt es sich verdammt gut leben ..... :twisted:
maexchen
 
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon SHierling » Fr Apr 02, 2010 21:36

http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon amwald 51 » Sa Apr 03, 2010 0:51

servus mitanand
maexchen hat geschrieben::cry: Ja, mein ich. Auch bei anonymen Anzeigen muss natürlich von Amts wegen ermittelt werden.
Aber dass im Fall einer Verleumdung ein Strafverfahren in die Gänge kommt, in dessen Zuge dann polizeilich ermittelt wird, kann ich mir nicht vorstellen.
edit als Denunziant lässt es sich verdammt gut leben ..... :twisted:


... ersteres sehe ich auch so, die aufdeckung eines denunzianten bedarf einer anzeige des denunzierten
>>> erst dann mahlen die müller der justiz
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon hans g » Sa Apr 03, 2010 6:34

thunderstruck hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn bei der Polizei eine anonyme Anzeige erstattet wird? Darf die Polizei dann mit der Anzeige herumlaufen, Leuten zum Lesen geben und befragen, wer diese Anzeige wohl gemacht haben könnte?

hatte ich in einem falle mal mit gekriegt,dass der dorfsherrif dem denunzierten die bandansage der anruferin vorgespielt hatte.
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Re: Anonyme Anzeige

Beitragvon thunderstruck » Sa Apr 03, 2010 6:36

Alles klar! Jetzt habe ich es begriffen. Dann ermitteln die jetzt hier nicht in dem angezeigten Fall, sondern wegen Verleumdung.

EDIT: Ja Hans, so ähnlich ist es hier auch, nur eben Schriftstück statt Bandansage. Und nicht dem Denunzierten!!!
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Re: Anonyme Anzeige, Deliktart

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Apr 03, 2010 7:26

Hallo

in einem Kurs zum Recht in der BRD hat uns vor über 30 Jahren mal ein Richter auseinandergelegt, dass es 2 grundsätzlich verschiedene Arten von Delikten gibt
1. Die Offizial-Delikte. Hier muss die Staatsanwaltschaft/Polizei von sich aus ermitteln, wenn sie auf irgendeine Weise Kenntnis von dem Vergehen/Verbrechen bekommt z.B. Körperverletzung, Drogenhandel, etc.
2. Antrags-Delikte. Hier ermittelt die Polizei nur wenn jemand, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, Anzeige erstattet, und direkt oder indirekt die Strafverfolgung beantragt; z.B. Beleidigung oder Lärmbelästigung. Die Polizei wird gar nicht ermitteln, wenn z.B. jemand darauf hinweist: "Der Meier hat den Huber eine alte Drecksau geheißen". Beim ruhestörenden Lärm ist das wohl genau so: Da muss sich jemand in seiner Ruhe gestört fühlen. Die Polizei ist eine Strafverfolgungsbehörde und hat nicht den Zweck Streitigkeiten zu schlichten und soll auch nicht nur einen Rechtsbruch abstellen, sondern soll bei einem Rechtsbruch die Strafverfolgung durchführen.
Deshalb wohl auch die Reaktion der Polizei bei einem anonymen Anruf: " Können Sie nicht mal da vorbeischauen und dem Dingsda sagen, er soll seinen Mahdrescher abstellen. Das stört!" Der Anrufer muss sich als in seinen Rechten Verletzter zu erkennen geben und einen Strafantrag stellen (in Worten oder dem Sinn nach). http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag

Natürlich gibt es eine Grauzone: Je nach Ermessen darf die Polizei ermitteln, wenn sie das im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung für nötig hält. (absolute und relative Antragsdelikte)

Gruß
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