Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 17:04
TomDeeh hat geschrieben:Hi ,
Du kennst das Zitat von Hoffmann von Fallersleben ?
Gruß Tom
SHierling hat geschrieben:daß die Polizei sich explizit danach erkundigt, wer da "anonym" angezeigt hat: nämlich dann, wenn der so Denunzierte umgehend eine Anzeige "gegen Unbekannt" wegen Übler Nachrede oder Verleumdung startet.
SHierling hat geschrieben:Wie jetzt? Du meinst, die gehen einer anonymen ANzeige nach, aber einer handfest und persönlich abgegebenen nicht???
Zitat guckstu da:
http://de.wikiquote.org/wiki/Denunziant
§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
maexchen hat geschrieben:Ja, mein ich. Auch bei anonymen Anzeigen muss natürlich von Amts wegen ermittelt werden.
Aber dass im Fall einer Verleumdung ein Strafverfahren in die Gänge kommt, in dessen Zuge dann polizeilich ermittelt wird, kann ich mir nicht vorstellen.
edit als Denunziant lässt es sich verdammt gut leben .....
thunderstruck hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn bei der Polizei eine anonyme Anzeige erstattet wird? Darf die Polizei dann mit der Anzeige herumlaufen, Leuten zum Lesen geben und befragen, wer diese Anzeige wohl gemacht haben könnte?
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