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Antrag 2015

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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79 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Wini » Fr Mär 27, 2015 21:31

So Leute,
habe gestern mal im iBalis für Bayern mit der "Kotierung" meiner Flächen angefangen.

Frage mal an die Experten zu Stilllegungsflächen und der geplanten Umwandlung derartiger Flächen in Grünland:

Bisher habe ich immer den Code "591" "Ackerland aus der Erzeugung" gewählt. Da wird komischerweise ab heuer nach dem Grünland gefragt ?!
Unter einer so. GL-Angabe soll man das "Beginnjahr" bestätigen.
In einem gegrauten Bereich erscheint aber die Info:
Auf dem Feldstück 25 sind insgesamt (ggf. verteilt auf mehrere Schläge) für das Vorjahr folgende GL-Nutzungen gespeichert:
Keine GL-Vorjahresnutzung vorhanden.

Zu meiner Freude habe ich dann einen neuen Code "062" Brachliegende Flächen (ÖVF) entdeckt.
Da ist die Frage nach dem Grünlandstatus nicht gekommen.

Wäre dies der richtige Code damit der "Ackerlandstatus" bei Stilllegung erhalten bleibt ?
Kennt jemand die Fallstricke bzw. Unterschiede zwischen "591" und "062" ?
Zuletzt geändert von Wini am Fr Mär 27, 2015 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Mär 27, 2015 21:37

Meiner ist beim Amt und auch bereits bearbeitet. Der Sachbearbeiter war sehr zufrieden mit mir (fast keine Fehler) also meinetwegen können sie mir das Geld schon vorab überweisen. :lol:

Ach ja vergrößert eure LE nicht mit dem angrenzenden Wald anscheined die neueste Masche heuer um Greeningfläche zu bekommen. :mrgreen:

War auch sehr überrascht dass ich schon über die neueste Grünlandmasche mittels AUM und Naturschutzflächen bescheid wusste was ja gestern erst beschlossen wurde. :klug:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Wini » Fr Mär 27, 2015 21:51

Zu meiner Überraschung haben die mich samt Pfluggespann jetzt auch noch digitalisiert :shock:
Der Agrar-Pflüger-"Tron" im iBalis-System:

.
iBalis Luftaufnahme.JPG
iBalis Luftaufnahme.JPG (11.24 KiB) 1341-mal betrachtet


Ich stehe quasi der korrekten Flächenermittlung von Amts wegen im Wege.
Zuletzt geändert von Wini am Fr Mär 27, 2015 21:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Max M » Fr Mär 27, 2015 21:53

Hessen-Sibirier hat geschrieben:Hat hier jemand aus Hessen den Antrag schon zugeschickt bekommen ?
Ich meine jetzt den papierlosen als CD.
Bisher weiß ich nur von 2 BIO-Betrieben die Papier abgeben und nicht greenen müssen, die die Unterlagen schon haben.

nochne "amtliche Aussage" :

Die ersten Anträge sind bereits abgegeben worden. Dann hat man festgestellt, das die CD's nicht fehlerfrei waren und nachgebessert werden muss, sodass sich die Verschickung um mindestens weitere 8 Tage verzögert. :roll:

nicht amtlich ist allerdings die Aussage, falls ein fehlerhafter Antrag abgegeben wird, sich die Frist ebenfalls um 8 Tage verlängert.....
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Mär 27, 2015 22:00

@ Winni mich habens auch auf frischer Tat ertappt :oops:
Satelitsäen.PNG
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Hessen-Sibirier » Sa Mär 28, 2015 0:26

Max M hat geschrieben:nochne "amtliche Aussage" :
cd nicht fehlerfrei waren..


Autschn... :shock:
Von welchem Amt kam jetzt diese Aussage ?
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Max M » Sa Mär 28, 2015 7:47

Limburg.
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Re: Antrag 2015

Beitragvon madanf » Mo Mär 30, 2015 10:48

Ich hab noch gar nix bekommen.
Hier bei uns bekommt man die Sache wieder mal nicht hin n8

Gruß
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Schauerschrauber » Di Mär 31, 2015 22:23

Hallo

Die CD's werden für Hessen ab morgen von der WI Bank verschickt.

Hat jemand schon mit der CD gearbeitet, mich interessiert wie im FFN die Greeningmaßnahme dokumentiert wird?

Ich möchte 0,85 ha stilllegen und 6 ha. mit Zwischenfruchtmischung einsäen.

Die Silllegungsfläche bekommt sicherlich eine Codenummer, die Zwischenfruchtflächen sind bis Antragsschluß 15.5.
auszuwählen. Also ist die Kultur anzugeben welche aktuell drauf ist bzw. im Sommer geerntet wird und zusätzlich ein Vermerk ÖVF? Richtig?

MfG
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Re: Antrag 2015

Beitragvon ropa_eurotiger » Di Mär 31, 2015 22:49

Schauerschrauber hat geschrieben:Hallo

Die CD's werden für Hessen ab morgen von der WI Bank verschickt.

Hat jemand schon mit der CD gearbeitet, mich interessiert wie im FFN die Greeningmaßnahme dokumentiert wird?

Ich möchte 0,85 ha stilllegen und 6 ha. mit Zwischenfruchtmischung einsäen.

Die Silllegungsfläche bekommt sicherlich eine Codenummer, die Zwischenfruchtflächen sind bis Antragsschluß 15.5.
auszuwählen. Also ist die Kultur anzugeben welche aktuell drauf ist bzw. im Sommer geerntet wird und zusätzlich ein Vermerk ÖVF? Richtig?

MfG


Servus,

ja, ist so wie Du sagst, zumindest bei mir in Bayern mit dem iBalis.
Hoffentlich hast Du die Stilllegung schon eingesät oder zumindest den Boden saatfertig gemacht, denn - und das ist jetzt kein Aprilscherz - ab 01.04. ist eine Bodenbearbeitung (auch Kreiselegge) auf stillgelegten Flächen, die für ÖVF genutzt werden, verboten :!: :klug: n8
MfG ropa_eurotiger

Keiner stirbt als Jungfrau, denn das Leben fickt jeden !!!

Manche haben einen Horizont mit dem Radius r=0 und das nennen sie dann ihren Standpunkt !
[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Re: Antrag 2015

Beitragvon angusy » Mi Apr 01, 2015 16:20

ropa_eurotiger hat geschrieben:
Hoffentlich hast Du die Stilllegung schon eingesät oder zumindest den Boden saatfertig gemacht, denn - und das ist jetzt kein Aprilscherz - ab 01.04. ist eine Bodenbearbeitung (auch Kreiselegge) auf stillgelegten Flächen, die für ÖVF genutzt werden, verboten :!: :klug: n8


Ich habe heute mit unserem Amt telefoniert: Die Dame sagte, Sie wisse auch nicht woher dieses Gerücht kommt, aber dem sei nicht so. D.h. Bodenbearbeitung und vor allem Aussaat sei auch nach dem 1.4. möglich.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Mad » Mi Apr 01, 2015 16:59

angusy hat geschrieben:
ropa_eurotiger hat geschrieben:
Hoffentlich hast Du die Stilllegung schon eingesät oder zumindest den Boden saatfertig gemacht, denn - und das ist jetzt kein Aprilscherz - ab 01.04. ist eine Bodenbearbeitung (auch Kreiselegge) auf stillgelegten Flächen, die für ÖVF genutzt werden, verboten :!: :klug: n8


Ich habe heute mit unserem Amt telefoniert: Die Dame sagte, Sie wisse auch nicht woher dieses Gerücht kommt, aber dem sei nicht so. D.h. Bodenbearbeitung und vor allem Aussaat sei auch nach dem 1.4. möglich.


Mein Berater hat eine offizielle Bestätigung für das Einsaatverbot ab dem 1.4. bekommen (Hessen).

In Niedersachsen ist zumindest eine Ausnahmegenehmigung einholbar:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 26983.html

In NRW kann man auch einen Antrag auf Genehmigung stellen:
http://www.landwirtschaftskammer.de/foe ... uenung.htm
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Antrag 2015

Beitragvon angusy » Mi Apr 01, 2015 17:03

Das ist doch alles komplett IRRE!.

Keiner weiß irgendetwas Genaues.

Was die Brachflächen anbelangt ist es mir aber eigentlich auch egal. Ich habe diese letzte Woche gegrubbert und jetzt bleiben sie bis zum 1.7. liegen. Da ich zu Lebzeiten darauf eh keinen Ackerbau mehr betreiben werde, bin ich schmerzfrei.

Dürfte man auf Brachflächen eigentlich z.B. Festmist oder Kalk lagern?
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Hessen-Sibirier » Mi Apr 01, 2015 20:02

Schauerschrauber hat geschrieben:Die CD's werden für Hessen ab morgen von der WI Bank verschickt.


Und liegen dann wegen Streik bei der Post noch 4-5 Tage in irgendeinem Postdepot rum.
Unsere Gemeinde soll in der Woche vom 7 -10.4 abgeben.
Wo gibbets nen Fluxkompensator billig zu kaufen ? :mrgreen:
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Re: Antrag 2015

Beitragvon Nordhesse » Mi Apr 01, 2015 20:15

Zu den Flächen 591- die sollten in diesem Jahr wieder mit 591 codiert werden und zusätzlich als ÖVF. So bleibt der Ackerstatus erhalten. Im Folgejahr rät man zu einer Druschfrucht.

Zum Einsäen nach dem 01.04- ist hier am Amt auch so ausgelegt worden, wie in NRW und NDS- also keine Ansaat mehr im Frühjahr möglich- Auskunft der Wi - Bank steht noch aus. BV sieht das anders.
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