Nordhesse hat geschrieben:Zu den Flächen 591- die sollten in diesem Jahr wieder mit 591 codiert werden und zusätzlich als ÖVF. So bleibt der Ackerstatus erhalten. Im Folgejahr rät man zu einer Druschfrucht.
Zum Einsäen nach dem 01.04- ist hier am Amt auch so ausgelegt worden, wie in NRW und NDS- also keine Ansaat mehr im Frühjahr möglich- Auskunft der Wi - Bank steht noch aus. BV sieht das anders.
Also bei uns in Bayern wird empfohlen den "Code 591" nicht mehr zu verwenden, stattdessen diese Flächen mit "Code 062" auszuweisen, um evtl das Problem "Ackerland wird zu Grünland" zu umgehen bzw auszuschließen.


