dass man es Kostenlos oder gegen einen kleinen Obolus macht.
Alles andere ist kein Freundschaftsdienst.
außerdem habe ich geschrieben "es soll ja solche geben" damit sind nicht alle gemeint.
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 8:32
Einen Strafantrag darf nur von einem dazu Berechtigten, in der Regel also einem Geschädigten, gestellt werden.
Er verlangt damit, dass ein bestimmtes, an ihm verübtes Delikt strafrechtlich verfolgt wird.
Zu diesen Antragsdelikten, bei denen kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehen muss, gehören u. a. Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §§ 374,376 StPO. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen ...... Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten...
forenkobold hat geschrieben:Ausgangs letzte Sommers richtete ein Kollege bei mir ca 200€ Flurschaden an. Die Sach- und Spurenlage war eindeutig. Aus Gründen, die ich hier nicht nennen kann, war ein direktes Zugehen auf den Schadensverursacher nicht möglich. Nun.. für was kennt man nen Rechtsanwalt. Dem befreundeten Rechtsanwalt die Sachlage geschildert und der hat sich gleich angeboten, einen Brief aufzusetzen. Den Streitwert auf 400€ raufgesetzt (erstens braucht man Verhandlungsbasis und zweitens hatte ich ja auch Aufwand zur Beweissicherung wie Fotos, Spurenvermessung, Zeugen hinzuholen). Der Anwalt hat dann den Kollegen mit den Tatsachen konfrontiert. Zahlen oder Anzeige! Der gesunde Menschenverstand hat gesagt: Der zahlt oder versucht zumindest, runterzuhandeln. Stattdessen hat er dem Anwalt einen Brief geschrieben: "Ich habe mit der Sache nichts zu tun".
Wir haben dann das weitere Vorgehen abgesprochen. Die Indizien waren ganz klar auf meiner Seite. Meine Zweifel am Sinn einer Anzeige wurden mit der ganz deutlichen klaren Aussage zerstreut:
Wenn ein Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige aufgibt, kann die garnicht abgelehnt werden sondern MUSS verfolgt werden. Dies hat mich dann zum Ok bewogen.
Nach einigen langen Wochen kam dann Post vom Oberstaatsanwalt. Eben DOCH abgelehnt. Es läge kein öffentliches Interesse vor und er empfiehlt eine Zivilklage. ... Aber für Anwälte gibts scheinbar keine Freundschaftsdienste.
Resultat: Rechnung über knapp 290€ bei einem Streitwert von 400€. Viel Geld für 3 mails und zwei Briefe. Zu zahlen innerhalb einer Woche.
Ich mach da garnicht lang rum und verbuch es als Lehrgeld. Und wenn einer der hier mitlesenden daraus lernt, so hat es sich gelohnt.
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