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Anwaltliche Freundschaftsdienste

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon Frau Emmy Müller » Fr Jan 25, 2013 9:05

Es ging hier um einen FREUNDSCHAFTSDIENST und ein Freundschaftsdienst bedeutet für mich unter Freunden oder Bekannten,
dass man es Kostenlos oder gegen einen kleinen Obolus macht.
Alles andere ist kein Freundschaftsdienst. :wink:

außerdem habe ich geschrieben "es soll ja solche geben" damit sind nicht alle gemeint. :wink:
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon basko » Fr Jan 25, 2013 9:21

...auch sogenannte "Freunde" legen einen schon mal rein! Das hat mit einen Anwalt überhaupt nichts zu tun.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon forenkobold » Fr Jan 25, 2013 9:39

Der Brief an den Schadensverursacher war mit Sicherheit etwas, was man auch als seinen Vorschriften verpflichteter Anwalt als Freundschaftsdienst machen kann. Dass da gleich eine Rechnung über mehr als 100 Euro an den Verursacher mitgeschickt wurde, hätte bei mir die Alarmglocken läuten lassen müssen.

Dieser Betrag ist jetzt Teil MEINER Rechnung. Der Rest ist für die erfolglose ("Die MÜSSEN tätig werden" :lol: :lol: :lol: ) Anzeige. Quasi für eine "Tätigkeit", die völlig für die Katz war. In anderen Branchen muss man sowas nicht bezahlen. Wie es HIER ausschaut, weiß ich nicht. Vermutlich würde die Beurteilung durch einen anderen Anwalt ungefähr das gkeiche Ergebnis bringen wie die Beurteilung eines Arztpfusches durch einen anderen Arzt..
Eine Krähe.......
Wie gesagt.. abgehakt.
Soll sich was Schönes dafür kaufen..
und ich wünsche, dass das Teil dann auch gleich verreckt..... :twisted: :twisted: :twisted:
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon country » Fr Jan 25, 2013 10:26

Das nicht, aber die der threadtersteller schon geschrieben hat, lt seinem Anwalt MÜßE eine anwaltlich gestellte Strafanzeige verfolgt werden. Das war der grund wieso er sie nicht selbst gestellt hat, sondern dies seinem Anwalt machen lies. Evtl könnte man hier einen Ansatz einer Falschberatung finden.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon Ulikum » Fr Jan 25, 2013 10:39

Eine Strafanzeige darf jeder stellen der glaubt eine Straftat gesehen zu haben.
Einer Strafanzeige muss immer nachgegangen werden unabhängig davon wer sie stellt.

Eine Strafanzeige kann man auch nicht zurücknehmen, denn sie hat keine rechtliche, sondern nur faktische Wirkung.
Und wenn Polizei und Staatsanwaltschaft erst einmal von einer Straftat wissen, kann man ihnen dieses Wissen auch nicht mehr nehmen.
Einen Strafantrag darf nur von einem dazu Berechtigten, in der Regel also einem Geschädigten, gestellt werden.
Er verlangt damit, dass ein bestimmtes, an ihm verübtes Delikt strafrechtlich verfolgt wird.
Zu diesen Antragsdelikten, bei denen kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehen muss, gehören u. a. Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
:mrgreen:
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon country » Fr Jan 25, 2013 10:47

Nachgehen ist das eine, diese Anzeige verfolgen das andere. Sie wurde eingestellt, und genau dies , so versicherte der Anwalt, passiere nicht, wenn der Anwalt sie stelle. Also Thema Falschberatung, oder sehe ich das falsch?
Wobei, nachgehen, verfolgen ist ein dehnbarer Begriff, wie ich auch schon erwähnte. Hier ist eher davon auszugehen, das wirklich eine Straftat vorlag, aber diese so marginal ist das der Staat kein Interesse an einer Verfolgung hat. Ähnlich zb eines Ladendiebstahls in Höhe von zb 5€ Da interessiert es den Staat bei einem Ersttäter oft auch nicht die Bohne.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon forenkobold » Fr Jan 25, 2013 10:51

Ja, Ulikum... Fachmann in allen Fragen.

Zitat Oberstaatsanwalt:
Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §§ 374,376 StPO. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen ...... Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten...
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon Ulikum » Fr Jan 25, 2013 11:10

lesen und verstehen:

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/376stpo.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/374.html

alles klar ? :mrgreen:
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon basko » Fr Jan 25, 2013 11:16

Hallo forenkobold, ich habe mir gerade noch einmal deinen Eingangstext durchgelesen. Der gesamte Sachverhalt und ist aus der Entfernung und deiner Schilderung sehr schwierig einzuschätzen. Ebenso schon deshalb weil du selbst aus irgendwelchen Gründen nicht persönlich auf den Verursacher zu gehen kannst oder willst. Aussserdem bist DU ganz alleine davon ausgegangen das dein Anwalt dir den ganzen Aufwand FAST UMSONST macht oder wie du es nennst "fürn Fuffi". Ich gehe davon aus das du nicht weißt, was Anwälte überhaupt für einen Aufwand treiben müssen um die Mandanten zu vetreten. Das geht nicht mal ebenso. Eine Kanzlei mit 2 Anwälten haben mind. im Monat einen finanziellen Aufwand von € 3000.- . Dazu kommen dann noch monatlich gesetzlich geregelten Pflichtbeiträge an die Alterskasse und die Beiträge zur Krankenversicherung.
Na klar, es gibt gute und schlechte Anwälte. Genau so ist auch mit Handwerkern. Wer lieber einen Kleinwagen fährt, muss sich nicht wundern wenn er von anderen mit Mercedes überholt wird. Aber wir finden ja die den Spruch "GEIZ IST GEIL" so super.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon SHierling » Fr Jan 25, 2013 11:18

http://www.jura.uni-hannover.de/1501.html

Ich hab mit den Hamburgern gerade wirklich gute Erfahrungen gemacht, (allerdings machen die eigentlich nur Medienrecht) - vielleicht kann man sich bei den verschiedenen Law-Clinics ja mal eine suchen, die für sowas zuständig ist.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon forenkobold » Fr Jan 25, 2013 11:21

Du scheinst mir wirklich schwer von Begriff. Und dann noch schnell deinen ersten Beitrag editiert.. in dem du suggeriert hattest, dass der Staatsanwalt in jedem Fall einer Strafanzeige nachgehen muß. Du bist mir mal ein Schlitzohr....
DAS war mir von vornherein klar, dass dies mangels öffentlichen Interesses nicht verfogt wird, wenn ICH zum Staatsanwalt gehe.
Und wenn Du des Lesens und vor ALLEM des Verstehens mächtig wärst, dann hättest du mittlerweile kapiert, dass dieser Anwalt behauptet hatte, wenn ER sie stellt, MÜSSE sie verfolgt werden.
Einem Ulikum hätt er das natürlich NICHT vormachen können.....
Der hat vermutlich keine Freunde und traut KEINEM.
Ich war halt so naiv und hab geglaubt, dass man die Aussagen eines Freundes in SEINEM Fachgebiet nicht hinterfragen muß.
Und jetzt will ich keine unqualifizierten nicht zum Thema beitragende Blödsinnsbeiträge mehr von Dir, in denen Du eine Art RECHTSBERATUNG machst. Es reicht mir, wenn ein Anwalt was verbockt hat, da brauch ich nicht auch noch den Senf eines Laienrechtsverdrehers.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon Hauke schidt » Fr Jan 25, 2013 13:08

Ich mag Deine Kommentare, Forenkobold, aber irgendwie werde ich hier nicht schlau. Auch irgendwie nicht aus den Anwalt. Aber nun ja, ein Anwalt ist eigentlich auch nichts anderes, wie eine bessere Sekretärin, sie können aussergerichtlich vieleicht einen Vergleich ausarbeiten, aber wenn nichts geht, kann nur ein Richter ein verbindliches und verstreckbares Urteil fällen.

Was ich nicht so ganz verstehe, warum wollte der Anwalt hier über das Strafrecht gehen (so lese ich es aus dem Fred heraus) warum also die Anzeige? Das mag bei grösseren Vergehen von Vorteil sein, weil der Geschädigte selbst als Nebenkläger Ansprüche geltend machen kann und der Hauptkläger (hier der Staatsanwalt) Kosten für Gutachten, etc vorstreckt. Aber bei 200 Euronen Flurschaden, die mit Verlaub gesagt wahrscheinlich jedem ohne böswillige Absicht passieren können, ist das in meinen Augen doch eher der falsche Weg.

Leider, leider stehen aber auch Anwälte in meinen Augen in der Öffentlichkeit im falschen Licht. Ein Anwalt hinzuzuziehen heisst, sein Recht wahrnehmen zu können und auch zu bekommen, aber noch lange nicht Gerechtigkeit zu erfahren. Immerhin sind wir "nur" ein Rechtsstaat und leider kein "Gerechtigkeitsstaat".
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon Weinbauer » Mi Feb 06, 2013 22:26

forenkobold hat geschrieben:Ausgangs letzte Sommers richtete ein Kollege bei mir ca 200€ Flurschaden an. Die Sach- und Spurenlage war eindeutig. Aus Gründen, die ich hier nicht nennen kann, war ein direktes Zugehen auf den Schadensverursacher nicht möglich. Nun.. für was kennt man nen Rechtsanwalt. Dem befreundeten Rechtsanwalt die Sachlage geschildert und der hat sich gleich angeboten, einen Brief aufzusetzen. Den Streitwert auf 400€ raufgesetzt (erstens braucht man Verhandlungsbasis und zweitens hatte ich ja auch Aufwand zur Beweissicherung wie Fotos, Spurenvermessung, Zeugen hinzuholen). Der Anwalt hat dann den Kollegen mit den Tatsachen konfrontiert. Zahlen oder Anzeige! Der gesunde Menschenverstand hat gesagt: Der zahlt oder versucht zumindest, runterzuhandeln. Stattdessen hat er dem Anwalt einen Brief geschrieben: "Ich habe mit der Sache nichts zu tun".
Wir haben dann das weitere Vorgehen abgesprochen. Die Indizien waren ganz klar auf meiner Seite. Meine Zweifel am Sinn einer Anzeige wurden mit der ganz deutlichen klaren Aussage zerstreut:
Wenn ein Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige aufgibt, kann die garnicht abgelehnt werden sondern MUSS verfolgt werden. Dies hat mich dann zum Ok bewogen.
Nach einigen langen Wochen kam dann Post vom Oberstaatsanwalt. Eben DOCH abgelehnt. Es läge kein öffentliches Interesse vor und er empfiehlt eine Zivilklage. ... Aber für Anwälte gibts scheinbar keine Freundschaftsdienste.
Resultat: Rechnung über knapp 290€ bei einem Streitwert von 400€. Viel Geld für 3 mails und zwei Briefe. Zu zahlen innerhalb einer Woche.
Ich mach da garnicht lang rum und verbuch es als Lehrgeld. Und wenn einer der hier mitlesenden daraus lernt, so hat es sich gelohnt.


streitwert hochsetzen (VHB) ist ja noch einleuchtend, aber wie der staatsanwalt schon sagte: zivilklage wäre hier vermutlich allein richtig gewesen (dh. auch keine privatklage nach stpo, dazu unten). kenne die genauen umstände zwar nicht, aber klingt nach schaden an/auf deinem grundstück, welchen du ersetzt haben möchtest. da ist ein strafverfahren ohnehin nur bedingt geeignet.

zur fettgedruckten passage in deinem beitrag: eine anzeige ist nur die mitteilung eines sachverhalts bei den behörden (bei straftaten i.d.r. polizei, staatsanwalt). diese müssen dan prüfen, ob eine straftat vorliegen könnte und - falls dies zutrifft - weitere ermittlungen ein leiten. diese prüfung geschieht bzw. sollte immer geschehen - unabhängig von der person des anzeigers.

ich vermute, du hast einen strafantrag gestellt. dh. bei einer straftat, die nur auch angtrag "wunsch" des geschädigten oder antragsberechtigten verfolgt wird, beantrag bzw. durch deinen anwalt beantragen lassen, der täter sei wegen der tat zu bestrafen bzw. zu ermitteln. vorliegend wurde ja die vermutete person genannt.

natürlich können ermittlungen (nach einer anzeige) immer ergeben das kein ausreichender tatverdacht vorliegt. oder das ein öffentliches interesse fehlt. dann hat der geschädigte bei gewissen delikten die option einer privatklage (ohne staatliche ermittlungen). das wäre vorliegend möglich gewesen. dies ist eine strafklage, die der geschädigte alleine betreibt.

bei der vergütungshöhe müsste man jetzt zunächst wissen, ob eine vereinbarung geschlossen wurde oder die regelung des RVG anwendung fand. ein hinweis: der streitwert entscheidet auch mit über die gebühr. ein aussage über die höhe lässt sich nur treffen, wenn hier alle einzelheiten bekannt sind.
jeder kann sich übrigens an die (zuständige) rechtsanwaltskammer eines anwalts wenden, falls er glaubt schlecht/falsch beraten worden zu sein.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon forenkobold » Mi Feb 06, 2013 22:42

Der zivilrechtliche Weg hätte gleich eingeschlagen werden müssen, aber das Interesse lag offensichtlich nur in für den Anwalt lukrativem, aber für mich nutzlosem Vorgehen. Ich mach da nicht rum. Gute Anwälte gibts viel, da müssen die schlechten schauen, wie sie überleben.
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Re: Anwaltliche Freundschaftsdienste

Beitragvon Nordhesse » Mi Feb 06, 2013 22:44

Ich gehe mit sowas zum bauernverband. Der darf zwar keine Rechtsauskunft geben- da ist die Anwaltskammer ganz pingelig, wenn sie sowas mitbekommt, Aber: In vielen Fällen ist die Auskunft vom BV schon sehr hilfreich. Wenn das nicht reicht, gibts am juristischen Sprechtag Auskunft von unserem Rechtsanwalt.

Ich habe bisher in 20 Jahren Berufsleben nur einmal nen Anwalt nen Brief schreiben lassen müsse. :D
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