motzlarerbauer hat geschrieben:Es handelt sich bei den Gerät um einen Grubber.
Thema Ausnahnegenehmigung.
Wir sind in zwei Bundesländern unterwegs, ob es da in beiden einer Ausnahme gibt?
Bei einem Grubber sehe ich wenig Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung. Wie gesagt, gibt ja keine technische Notwendigkeit für die Größe.
Die 3,50m Grubber sind wirklich günstig zu bekommen, keine Frage. Ich wundere mich nur immer, wo die eigentlich her kommen. Kann ja eigentlich nur aus dem Ausland sein, in D kauft das keiner neu.
Wenn's obendrein noch um Genehmigungen aus zwei Bundesländern geht, würde ich den Plan direkt abhaken.
Besten Gruß
