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Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon motzlarerbauer » Fr Okt 04, 2024 22:08

Mal ne Frage an die Praktiker zum Transport eines 3,50 m breiten Anbaugerätes:
Ich könnte günstig eine Maschine mit 3,50m Arbeitsbreite bekommen.
Der Einsatz beschränkt sich fast nur auf Flächen im Umkreis von 2 km, alles über Feldwege erreichbar.
Ggf. Muss die Maschine 1 oder 2 mal im Jahr zum anderen Betrieb ca. 15km über Kreis und Landstraße.

Nach meiner Info dürfen Anbaugeräte nach StVo ja nur 3 m Breit sein.

Aber Mähdrescher sind hier alle über 3 m und auch eine Drillekombi in 4 m habe ich schon auf der Straße gesehen.
Ganz ehrlich, ich glaube 3,5m fährt sich nicht so viel schlechter als 3 m und sollte noch auf allen zu benutzenden Straßen funktionieren.

Nutzt jemand Anbaumaschinen mit 3,5 oder mehr Transportbreite auf öffentlichen Straßen ?
Wie sind die Erfahrungen?
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Sönke Carstens » Fr Okt 04, 2024 22:38

Was soll daran nicht funktionieren?
Wenn man legal unterwegs sein möchte braucht man halt eine Genehmigung.
Beim Grubber oder Scheibenegge klappt doch auch kaum jemand die Randbleche ein, die sind dann auch ca. 3,5m breit.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Haners » Sa Okt 05, 2024 5:53

Kurz:
Maishäcksler wurden hier stellenweise kleiner bereift wegen Begleitfahrzeug.
Mähdrescher breiter wie 3,2m macht keinen Spaß.

Beim heutigen Verkehr.
Denkt an die Ausnahmegenehmigung..
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon countryman » Sa Okt 05, 2024 7:16

Bis zum Beweis des Gegenteils glaube ich nicht, dass eine Genehmigung erteilt wird.
Anbaugeräte kann man klappbar bestellen oder längs fahren, daher besteht keine Notwendigkeit.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon 240236 » Sa Okt 05, 2024 8:56

Mir wäre das Risiko zu groß. Für 15km würde ich mir einen Längsfahrwagen kaufen. Genehmigung bekommt man keine, ist bei uns im Landkreis mit dem Mähdrescher schon nicht einfach.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Wolvie » Sa Okt 05, 2024 12:33

countryman hat geschrieben:Bis zum Beweis des Gegenteils glaube ich nicht, dass eine Genehmigung erteilt wird.
Anbaugeräte kann man klappbar bestellen oder längs fahren, daher besteht keine Notwendigkeit.

Zum Thema klappbar und 3m Außenbreite:
Es scheint, dass manche Hersteller das etwas lockerer sehen.
N Kollege hat sich im Frühjahr ne neue Saatbettkombination in 4,5m gekauft. 3 Felder a 1,5m Breite. Die beiden äußeren Felder werden hydraulich eingeklappt.
In eingeklapptem Zustand sind gut und gerne 20cm "Luft" zwischen den beiden Felder, heißt: 1,5m + 1,5m + 0,2m sind 3,20m Transportbreite. Haben es nachgemessen. Auf der Website und in den bunten Heftchen wird überall 2,99m als Transportbreite angegeben.
Soviel dazu. Ist nicht meine Maschine, aber ich hätte das so nicht akzeptiert.

Und zum ursprünglichen Thema zurück:
Der "Vorzeige-Landwirt" hier vor Ort hat sich auch einen Mulcher mit 3m Arbeitsbreite gekauft und dem Kommentar dazu: "Ja.. mit 3,2m Breite darf man normal nicht mehr auf die Straße aber... ja gut, was willst machen, ist halt so."
Ich halte davon nichts, wissen und absichtlich die 3m- Marke zu überschreiten. Irgendwo muss auch mal gut sein.
Wir in der Landwirtschaft haben auf der Straße schon gewisse Vorzüge, das sollte man nicht überstrapazieren.
Gruß,
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Okt 05, 2024 12:58

Bis 3,79m bekommt man hier ohne Probleme eine Genehmigung, egal ob Mähdrescher, Anbaugerät oder Zwillingsreifen.
Will man noch breiter wird es halt aufwendig.
Ich kenne auch einen Betrieb der eine 3,5m Drillmaschine hat, der fährt auch mit Genehmigung aber anders geht es bei ihm auch nicht da er Flächen im Umkreis von 25km hat.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon GeDe » Sa Okt 05, 2024 16:40

Alles was nicht durch klappen auf 3m(-) kommt, würde ich nicht kaufen.
Wenn die Maschine mal wieder verhandelt werden soll, kann es sein daß man plötzlich einen Ladenhüter dastehen hat. Ich weiß von einer 4m Säkombination die kein Händler in Zahlung nehmen wollte. Die stand noch lange (im Weg) rum bis sich ein Käufer fand.
Ich habe bei mir Brücken/Zufahrten die höchstens 3,10m haben können (noch nie nachgemessen). Aber mit dem Wurmschwader reicht's grad so durch wenn man gerade anfahren kann.
Auch innerorts gibt es manchmal Probleme. Mit dem Mähdrescher (3,30m-3,40m) musste ich in Seitenstraßen schon Anwohner rausklingeln.
Zur Info: Wir MÜSSEN mit allem durch den Ort, 20er- und 30er-Zonen, andere Zufahrten zu den Feldern gibt es nicht bzw. könnte ich meinen Ort nur umfahren indem ich dann durch andere Orte muss und dort die gleichen Probleme habe.

Um was für eine Maschine handelt es sich denn?
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon 038Magnum » Sa Okt 05, 2024 17:55

Servus,

3.50m in starr kauft kein Mensch, der über öffentliche Straßen muss.
Genehmigungen hierfür gibt's in meiner Gegend nur ganz ganz schwer.

Entweder ab 4m mit Klappung (die es dann gleich wieder teurer macht), oder bei 3m bleiben.

3,50m Geräte sind aus dem Grund auch bedeutend billiger. Gibt da keinen wirklichen Markt für.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Barbicane » Sa Okt 05, 2024 19:06

Ob du 3.50m genehmigt bekommst, kann dir deine zuständige höhere Verkehrsbehörde sagen.
Eine Mail, und der Fall ist klar.

Wenn das kein sehr spezielles Sonderanbaugerät ist, das die Breite begründbar benötigt, seh ich keine Möglichkeit an eine Ausnahme zu kommen.
Die brauchst übrigens auch auf Feldwegen.

Da du 3.50m Breite für nicht schwerer fahrbar als 3m hälst, geh ich stark davon aus, dass du noch nie eine überbreite Maschine auf der Straße bewegt hast.
Das ist nicht ohne, besonders wenn man's selten macht, grade wenn nur das Anbaugerät so breit ist.
Die anderen Verkehrsteilnehmer bekommen das noch einigermaßen gebacken, wenn sie einen Mähdrescher o.Ä. erkennen, so ein Anbaugerät hinter normalem Traktor kapieren aber die wenigsten.
Hat natürlich auch damit zu tun, dass gelbe Rundumleuchten heute viel zu inflationär benutzt werden.
Unterschätz das nicht und überleg dir gut, ob du dir das im Straßenverkehr überhaupt antun möchtest.

3.50m fallen auch jedem Sheriff sofort auf...

Es hat schon seinen Grund, warum das Teil günstig hergeht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Eizo » Sa Okt 05, 2024 21:32

Die Überbreiten sind je nach Bundesland verschieden. In Bayern ist bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bei 3,49m Ende.
Solange kein Unfall passiert geht alles. Aber wenn dir mal angenommen ein Motorradfahren reinfährt, dann hat man ein Problem.
Mir erzählte mal ein selbst. Handelsvertreter für Landmaschinen:
Es gab in Mittelfranken mal einen Unfall, Schlepper mit Grubber. Der Schlepperfahrer kreuzte auf einer Kuppe eine Straße (Ausfahrt vom Feldweg). Ein Motorradfahrer fuhr in den Grubber. Er war tot. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte sofort den kompl. Schlepper mit Grubber. Die weiter Untersuchung ergab, dass der Motorradfahrer mit stark überhöhte Geschwindigkeit gefahren ist. Dem Schlepperfahrer traf keine Schuld. Aber wehe dem der Grubber hätte Überbreite und der Fahrer hätte Schuld gehabt, dann kommen große Probleme auf Ihn zu.
Mit dem heutigen Verkehr ist man schnell in einen Unfall verwickelt, daher würde ich das mit der Überbreite tunlichst lassen.
Wie oben schon erwähnt, ein Mähdrescher ist gut sichtbar und oft kann man auf die Einsicht des Gegenverkehrs hoffen.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Sa Okt 05, 2024 21:47

Sönke Carstens hat geschrieben:Bis 3,79m bekommt man hier ohne Probleme eine Genehmigung, egal ob Mähdrescher, Anbaugerät oder Zwillingsreifen.
Will man noch breiter wird es halt aufwendig.
Ich kenne auch einen Betrieb der eine 3,5m Drillmaschine hat, der fährt auch mit Genehmigung aber anders geht es bei ihm auch nicht da er Flächen im Umkreis von 25km hat.

Bei dir vielleicht. Bei uns ist mit Mähdrescher bei 3,49 Schluss. Und für Zwillinge wirst du definitiv ausgelacht wenn du eine Genehmigung willst.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Eizo » Sa Okt 05, 2024 22:26

Ist in Bayern und vielen andere Bundesländer so.
In Schleswig Holstein geht, glaube ich, bis 3,9m max.
In Frankreich geht es max. 3,5m Breite bei Maschinen, in Österreich waren früher die 3,3m max.
Sieht man auch teilweise an den gebrauchten Mähdreschern. Die haben im Norden oft 800er Bereifung bei sechs Schüttler. Da liegen Breiten immer über 3,8m.
An meiner bayerischen Zulassungsstelle fragte mich der Mitarbeiter: Warum man so breite Maschinen braucht, früher waren die Mähdrescher doch auch nur 3m breit.... Was sollste darauf antworten?
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon motzlarerbauer » So Okt 06, 2024 4:14

Danke für die vielen Antworten.
Es handelt sich bei den Gerät um einen Grubber.
Das heißt, die 3,5 m gehen auch gut 4 m nach hinten.

Ich habe mir gestern mal den Spaß gemacht und an den vorhandenen Grubber Kunststoffpfähle gebunden, sodass er ca. die Abmessunger der 3,5 m Maschine hat.
Das war aufgrund der Länge ein Zustand.


Thema Ausnahnegenehmigung.
Wir sind in zwei Bundesländern unterwegs, ob es da in beiden einer Ausnahme gibt?

Kurz um, wir werden es wahrscheinlich lassen.
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Re: Arbeitsbreite 3,50 m Straßentransport

Beitragvon Marian » So Okt 06, 2024 11:29

Ich hab n Fella einkreisel mit 3,50m an dem man zwischen den Stücken gern mal die gesteckten Arme dran lässt, weil Faulheit siegt.
Fernab der Zivilisation ist das kein Ding.
Aber im Dorf trotz gut ausgebauter doppelspuriger Straße und auch auf Landstraße heißt es prompt runter vom Gas bei LKW oder Schlepper im Gegenverkehr. Wie schon erwähnt können die Auto Fahrer das garnicht abschätzen und fahren die ganz normale Linie wenn sie dir entgegen kommen. Du bist aber zwangsläufig schon so weit an der Mittellinie, dass du jedes Mal zwischen den Leitpfosten zur Bankette rüber musst.
Kurzum. Ist scheiße. Lass das. Das taugt nicht.
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