Harald hat geschrieben:Na klasse. Schön, dass die Vorschriften darauf abzielen, den PSM-Einsatz zu minimieren.![]()
Als rechtschaffender doitscher Bürger werde ich also quasi im Namen des Umweltschutzes genötigt, im Frühjahr noch meine Restbestände an Arelon Top auszubringen, auch wenn sich mir der Sinn einer Früjahrsbehandlung mit IPU nur bedingt erschließt (hat IPU noch eine nennenswerte Wirkung auf bestockten AFU?).
Und das letztendlich nur wegen einer Namensänderung. ......
Ich musste auch einmal einen Rest Terpal C in Weizen als Halmverkürzer ausbringen, nachdem die Zulassung ausgelaufen war. Anschließend waren zwar noch die enthaltenen Einzelwirkstoffe zugelassen, aber die Fertigmischung war verboten. Wobei es für die Analytik natürlich eine Herausforderung wäre festzustellen dass die Wirkstoffe auf dem Feld von einer Fertigmischung kommen und nicht einzeln aus-gebracht wurden (Zugelassene Anwendungsstadien unterscheiden sich).
Im Sinne des Umweltschutzes wäre es eigentlich eine längere Aufbrauchsfrist für Restmengen angebracht, wenn die enthaltenen Wirkstoffe weiter zugelassen sind. Denn alles andere führt dazu, dass die Mittel im Zweifel in einem Jahr auch ohne Bedarf ausgebracht werden, um einer Entsorgungsplicht zu entgehen um anschließend im nächsten Jahr den gleichen Wirkstoff mit anderen Etikett wieder kaufen zu müssen.
