Zwei Pferde drauf, Hengst und Stute mit dicken Beinen und 3000km hinter sich.
Sie kamen von einem Distanzritt aus Spanien und mussten noch weiter nach Finnland.
Sie suchten zwei Boxen für vier Stunden bis die Fähre fährt, das war der Hammer.
Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 8:31
(3) Stellt die zuständige Behörde einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung fest, oder stellt sie fest, daß ein Verstoß gegen § 24 droht, so kann sie insbesondere anordnen, daß
1 der weitere Transport oder die Rücksendung der Tiere zum Versandort auf dem kürzesten Wege erfolgt, sofern der körperliche Zustand der Tiere dies erlaubt,
2 die Tiere untergebracht und versorgt werden, bis eine den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Weiterbeförderung der Tiere sichergestellt ist, oder
3 die Tiere geschlachtet oder unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden getötet werden.
criollo hat geschrieben: aber auf den Tag mit der Kontrolle warte ich ja schonKenne bisher niemanden, der auf irgendeine Weise kontrolliert wurde........ geschweige denn in den Hänger krabbeln um dem Gaul u.a. auf den Arsch zu gucken...warten wir's ab
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