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ausbringen von mist/kompost.

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
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13 Beiträge • Seite 1 von 1
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ausbringen von mist/kompost.

Beitragvon swiffi » Mi Dez 05, 2007 23:22

hallo,

ich hoffe das thema passt hier rein.

ich versuch euch mal mein problem zu schildern:

im frühsommer hab ich von einem lohnunternehmer heu bekommen.
diese heu war nicht das beste.
ein großteil war nicht mehr brauchbar,das war aber bewusst.

ich bekam das "gute heu" gegen 50€ dieselgeld.

das gammelheu hat er auf einer von uns zu verfügung gestellten fläche -abgelegt ,mit den versrechen es im herbst mit dem miststreuer auf die weiden zu streuen.

nun meint der nette herr,er muß sein versprechen nicht einhalten,mich also auf dem gammelheuberg sitzen zu lassen.

für diese abmachung gibt es mehrere zeugen.

er behauptet unter anderem(nachdem er gesagt hat,das er nicht vorbei kommt!!),dass er JETZT keinen MIST streuen dürfte,dafür gäbe es verordnungen.

-gibt es so eine verordnung????
-was beinhaltet diese??

-ist diese heu mist oder kompost????

es ist ja wirklich nur heu,ohne fäkalien.

-gilt diese verordnung auch für kompost?

ich denke er will uns mürbe machen,bis wir nachgeben.

ich habe ihm gesagt,das ich einen anderen lohnunternehmer beauftragen werde und ihm sein eigentum vor die tür kippen lasse und er die rechnung dafür bekommt.

ich denke er weiß,dass ich das durchaus ernst meine....

ich hoffe ich hab nun nicht zu viel geschrieben und ihr könnt mir helfen.

lg wiebke
swiffi
 
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Beitragvon schneutzduch » Fr Dez 07, 2007 20:23

Schlechtes heu nicht lagern, der sogannante heubazillus, der in nassem heu ist, kann durch die bakterielle vermehreung eine enorme hitze anrichten, die zur folge hat das der heuhaufen anfängt zu brennen.

jetzt zu der gesetzes sache:da bin ich mir nicht sicher aber das stimmt das man bis frühjahr nichts:gülle,mist schon. zudem darf man keine zu großen mengen auf einen acker tun, aber bei einer kleinen menge ist das egal.
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Beitragvon swiffi » Fr Dez 07, 2007 22:37

schneutzduch hat geschrieben:Schlechtes heu nicht lagern, der sogannante heubazillus, der in nassem heu ist, kann durch die bakterielle vermehreung eine enorme hitze anrichten, die zur folge hat das der heuhaufen anfängt zu brennen.


:D :D OOOHHHHH....vielen dank @schneutzduch!!!!

wenigsten eine antwort.....hatte hier wohl dummerweise auf leute gehofft,die von landwirtschaft ahnung haben(SORRY,NICHT hauen :oops: )

also die heuballen wurden alle aufgemacht und eher flächig gelegt,so das es sich nicht entzünden konnte.

das heu ist ja noch nicht mal mist,eher kompost,also dürfte man es wohl ausstreuen.... :?:

und,sooooo viel ist es auch nicht,schätze er waren so 15 quaderballen und der haufen schon mächtig zusammen gefallen.
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Beitragvon Kaninchen » Sa Dez 08, 2007 9:16

Deine Heureste fallen unter die Bioabfallverordnung:

http://bundesrecht.juris.de/bioabfv/index.html
Grüßle,
Birgit
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düngermittelverordnung

Beitragvon stadlerg » Sa Dez 08, 2007 11:15

hallo

ist vom recht ganz einfach wenn es nach der düngermittelverordung dünger ist darf er jetzt nicht ausgebracht werden dann hat der lohnunternehmer recht ,

soweit ich das von hier aus beurteilen kann dürfte es sich um düngermittel handel

kann mir nicht vorstellen das zb weniger wie 2 kg N pro tonnen enthalten sind

viel spass damit

ich würde bis zum frührwarten und dann streuen ,dann bist auf der sicheren seite
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Beitragvon der-Ultrabauer » Sa Dez 15, 2007 22:48

Also, er hat schon recht, er darf den Kram jetzt nicht streuen, weil der Boden das nicht aufnehmen kann, so sagt es der Gesetzgeber, dass das jedes Jahr anders ist mit frost und so ist schon klar aber das muss man den Bürokraten erst mal erklären.
Also würde er sich strafbar amchen,w enn er jetzt dein Heu verteilt.
Des weiteren würde ich das Zeug auch niemals auf meinen Acker streuen. Ganz einfach darum, weil du da Grassamen und was weiss ich noch für Zeug drin ist. Das ganze Zeug haste dann auf deinem Acker und musst erstmal wieder todspritzen.
Wenn du ihm das vor die Tür kippst dann wird das nochmehr Ärger geben und am Ende bist du der Dumme. Weil er ja nur dem Gesetz folgt.
Alsom immer schön ruhig bleiben und bis zum Frühjahr warten.
mfg Bene
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Beitragvon schneutzduch » Sa Dez 29, 2007 22:26

in deinem text sdteht nichts über die form des heus, ob es lose is oder sonst was. :!:
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Beitragvon celtis436RX » Di Feb 12, 2008 20:53

Ich streue meinen Mist immer im Winter wenn es gefroren hat dann fährt man am wenigsten kaput. So machen das eigentlich alle Landwirte hier auch die Agragenossenschaften. Ich weiß nur das es für Gülle ne Verordnung gibt. Kann mir mal einer erklären wieso der Boden im Winter keinen Mist aufnehmen kann aber im Frühjahr. Bei Gülle versteh ich dass ja aber bei Mist :?:
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Beitragvon hans g » Mi Feb 27, 2008 22:17

wegen des grundwasserschutzes---kein eintrag von nitrat.
wenn der boden gefroren oder mit wasser gesättigt ist,können nährstoffe abgeschwemmt werden.
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Beitragvon celtis436RX » Sa Mär 01, 2008 15:24

der liegt da so und so bis in den Frühling oben drauf.
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Beitragvon hans g » Sa Mär 01, 2008 15:30

....und die niederschläge :roll: ?
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Beitragvon Jojo » Do Mär 06, 2008 21:22

Naja die ganze Sache mit dem Grundwasserschutz lässt sich so und so sehen. Es kommt auch immer drauf an was für Böden man hat, also wie schnell sich Nitrat verlagert. Wenn man nicht gerade reine Sandböden hat, ist die Ausbringung von Mist im Winter und selbst die Ausbringung von Gülle z.B. schon im Januar meist in Ordnung. Bei mist ist der Stickstoff dazu noch organisch gebunden.
Was natürlich nicht so prickelnd ist, ist die Ausbrinung von Gülle z.b. ab Oktober, davon wird im Frühjahr höchstwahrscheinlich ein großer Teil futsch sein.

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