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Austritt aus d Krankenk., Alterskasse Erfahrungen????

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Egbert » Sa Feb 03, 2007 20:51

@Trakehnerstar und gerd gerdsen, dann bringt mal nachprüfbare Begründungen für Euer beleidigendes Geschreibsel !

Aus der Anonymität heraus ist es leicht Unwahrheiten zu verbreiten, so wie Ihr es macht ! Das Sozialgesetzbuch setzt hier die Fakten, so wie von mir beschrieben. Ein Blick da hinein würde auch gut tun. Aber was solls, Voreingenommenen hilft auch das nichts. Mir sind aus meiner persönlichen Erfahrung mindestens 2.000 Fälle bekannt, wo die Landwirtsgattin trotz Antrag nicht aus der Alterskasse entlassen wurde.
Nocheinmal jede LSV entscheidet anders und ist in ihrer Entscheidung, da Körperschaft des öffentlichen Rechtes, niemanden Rechenschaft schuldig. Die LSV ist sozusagen ein Staat im Staate mit entsprechenden Privilegien.
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
" Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die "Normalen" gebracht haben. "

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Herzlichen Gruß

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Beitragvon automatix » Sa Feb 03, 2007 21:42

wie stellt du dir nen beweis vor? sollen wir ne eidestattliche versicherung abgeben oder sollen wir bei der lsv eine Erklärung für dich beantragen, die besagt, daß unsere Ehefrauen da nicht mitversichert sind? (nichtmal meine Tochter ist bei mir mitversichert....)
automatix
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Beitragvon JD6920s » Sa Feb 03, 2007 21:47

gut das ich damit noch net zu tun habe das machen alles meine eltern *puuh*
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Der Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung

Beitragvon Paragraphenreiter » Fr Feb 23, 2007 13:32

Ich denke man sollte sachlich werden. hier die Links zu den entsprechenden bundesweiten Vorschriften: :roll:

Alterskasse: (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte -ALG-)

Volltext: http://bundesrecht.juris.de/alg/ :shock:

Kurzzusammenfassung:

§ 1 ALG Versicherungspflicht

Versicherungspflichtig sind Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige

Landwirt ist jeder, der Flächen bewirtschaftet, die eine durch die jeweilige LAK festzulegende Mindestgröße (Wirtschaftswert, Arbeitsbedarf oder Flächengröße) erreicht.

Die Ehefrau gilt ebenfalls als Landwirt, solange sie nicht voll erwerbsgemindert ist, oder vom Landwirt getrennt lebt.

Familienangehörige (Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad und Pflegekinder) sind versicherungspflichtig, wenn sie hauptberuflich im Unternehmen mitarbeiten.

Nicht Versicherungspflichtig sind sogenannte Hobby-Landwirte, die Ihr Unternehmen ohne eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht bewirtschaften (Nachweis z.B. über das Finanzamt).

Also auch wer arbeitet ist grundsätzlich versicherungspflichtig kann sich aber befreien lassen auf Grundlage des § 3:

§ 3 ALG Befreiung von der Versicherungspflicht

Landwirte (also auch die Ehefrauen) und mitarbeitende Familienangehörige werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, solange sie

1. regelmäßig Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (nicht ALG II) beziehen, das ohne Berücksichtigung des Arbeitseinkommens aus Land- und Forstwirtschaft jährlich 4.800 Euro überschreitet,

2. wegen Erziehung eines Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind oder nur deshalb nicht versicherungspflichtig sind, weil sie nach § 56 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen sind,

3. wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind oder nur deshalb nicht versicherungspflichtig sind, weil sie von der Versicherungspflicht befreit sind, oder

4. wegen der Ableistung von Wehr- und Zivildienst in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind oder nur deshalb nicht versicherungspflichtig sind, weil sie versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.

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Soweit so gut. Natürlich gibt es hier auch noch ein paar verwaltungsrechtliche Sachen (Fristen, Form der Nachweise, etc) zu beachten, aber so grundsätzlich wärs das.

    Paragraphenreiter
     
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    Registriert: Fr Feb 23, 2007 11:47
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    Beitragvon Zauberwürfel » Fr Feb 23, 2007 23:40

    Egbert? :shock:
    Zauberwürfel
     
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