@Trakehnerstar und gerd gerdsen, dann bringt mal nachprüfbare Begründungen für Euer beleidigendes Geschreibsel !
Aus der Anonymität heraus ist es leicht Unwahrheiten zu verbreiten, so wie Ihr es macht ! Das Sozialgesetzbuch setzt hier die Fakten, so wie von mir beschrieben. Ein Blick da hinein würde auch gut tun. Aber was solls, Voreingenommenen hilft auch das nichts. Mir sind aus meiner persönlichen Erfahrung mindestens 2.000 Fälle bekannt, wo die Landwirtsgattin trotz Antrag nicht aus der Alterskasse entlassen wurde.
Nocheinmal jede LSV entscheidet anders und ist in ihrer Entscheidung, da Körperschaft des öffentlichen Rechtes, niemanden Rechenschaft schuldig. Die LSV ist sozusagen ein Staat im Staate mit entsprechenden Privilegien.