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Austritt aus d Krankenk., Alterskasse Erfahrungen????

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Austritt aus d Krankenk., Alterskasse Erfahrungen????

Beitragvon FRED222 » So Jan 28, 2007 22:16

hallo, es gibt zwar schon einige beiträge zu dem thema, ich würde aber gern erfahrungen oder tips zum konkretten ausstieg hören?
warum?: die beiträge erreichen bei mir fast 550 im monat, bzw. 6600 im jahr. also ich habe bisher leider nur sehr unsichere infos da nur aus anderen foren etc.
ak macht wohl mehr sinn privat vorzusorgen, da ich zweifel habe ob es in 35 jahren überhaupt noch eine ak gibt (bestenfalls grundsicherung wg. der geburtenrate).
kk kann sich ein selbsständiger ja schon für 150? im monat versichern und dabei noch kassen wählen die ihm individuell (zahnersatz, beitragsrückgwähr etc) mehr bieten. nachteil wenn man kein single ist wie sieht es mit der frau etc aus. außerdem werden wohl alle ein einnahmen auch pachten etc. mit eingerechnet, was bei manchen dann zu hohen beiträgen führt, wie hoch ist da überhaupt der prozentsatz oder wonach wird das berechnet.
zum ausstieg:
ausstieg nur bei versicherungspflichtiger arbeit außerhalb der ldw, oder bei weniger als 4 ha (bald 6??) ha fläche, bzw. 50 ha forst
meine fragen was stimmt davon bzw. wie verhält es sich richtig???
wer ist schon ausgestiegen und kann berichten???
auch links oder hinweise auf artikel sind hilfreich
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Beitragvon 309CA » Di Jan 30, 2007 19:57

Hallo

Früher konnte man sich von der AK befreien lassen wenn man 18 Jahre in eine Rentenkasse eingezahlt hat.Laut Bauernverband geht dass heute nicht mehr, glaube ich den Herren aber nicht.Möchte meine Frau in 2 Jahren nach dem Mutterschutz irgend wie Befreien lassen.

MfG.Franz
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Beitragvon Egbert » Di Jan 30, 2007 21:17

Da werdet ihr wohl Pech haben mit dem Austritt aus der LKK, LAK und LBG. Solange der Hof von euch bewirtschaftet wird , sei es als Eigentümer oder Pächter, werdet ihr, auch die Ehefrauen Zwangsmitglieder sein und bleiben dürfen. Ja selbst wenn der Ehepartner einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job ausübt, bleibt diese Zwangsmitglied da sie ja mit einem Landwirt liiert ist.

Siehe auch : http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=6839&start=0 und folgende.
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
" Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die "Normalen" gebracht haben. "

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Beitragvon ropa_eurotiger » Di Jan 30, 2007 22:40

Hallo,

meines Wissens ist es möglich sich von der LKK & Alterskasse zu befreien lassen, wenn man einen Vollzeitjob hat.
Bei meiner Tante ist das so, mein Onkel bezahlt LKK und Alterskasse und sie, Arbeitnehmerin ist von der LKK und Alterskasse befreit.
Die genaue Mindestarbeitsstunden
anzahl bzw. das Mindesteinkommen (außerhalb der LW) weis ich aber leider nicht. Evtl. ist das Betreibsabhängig.
Weis jemand die Grenzen? Weder LKK, noch Bauernverband oder sonstwer "konnte" meine Frage beantworten.
MfG ropa_eurotiger

Keiner stirbt als Jungfrau, denn das Leben fickt jeden !!!

Manche haben einen Horizont mit dem Radius r=0 und das nennen sie dann ihren Standpunkt !
[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Beitragvon 309CA » Mi Jan 31, 2007 16:36

Hallo

Ich bin von der LKK+AK befreit weil ich Vollzeitarbeitnehmer bin.
Meine Frau auch, weil sie auch gearbeitet hat, und ist noch 2 Jahre im Mutterschutz.

MfG.Franz
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Beitragvon Merde » Fr Feb 02, 2007 12:09

Hallo

Ich hab mich auch von der LKK+AK befreien lassen da ich den Hof auch nur im Nebenerwerb mache und einen Vollzeitjob habe.

Gruß Merde
geht nicht-gibts nicht
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Beitragvon Servus » Fr Feb 02, 2007 15:20

hallo,

frage : gibts da nicht welche Vorgaben wenn man sich als Nebenerwerbslandwirt befreien lassen will, ich mein wie muss das verhältnis einkommen LW einkommen Nebenerwerb sein ? -ich denk mal die einnahmen aus der LW müssen eine untergeordnete rolle spielen - des denk ich wird auch beim zeitlichen umfang so sein dass die Arbeitsstunden in der LW geringer sind als in der regulären Arbeit?

Aber was is wenn mal ein sehr gutes Erntejahr is und man mehr Geld mit der LW macht als mit dem Nebenerwerb?

Erfahrungen Zahlen?
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Beitragvon Egbert » Fr Feb 02, 2007 17:31

Es gibt in der BRD mindestens 15 völlig selbstständige LSV,en. Diese haben keine bundeseinheitlichen Satzungen was die Mitgliedschaft in derselben und die jeweiligen Beiträge zur BG, LKK, LAK und LPfK angeht. Sie unterstehen der Aufsicht der jeweiligen Bundesländer. Das soll ? im Zuge der Förderalismusreform angeblich geändert werden und im Zukunft der Bundesaufsicht unterstellt werden.

Das allein ist aus meiner Sicht , was die Bedingungen zur Mitgliedschaft und der daraus resultierenden Beiträge angeht, Verfassungswidrig ( Gleichheitsgrundsatz nach dem GG ) Es kann nicht sein das die LSV in S- H oder Nordrhein völlig andere Entscheidungen als z. B. die LSV in Bayern trifft. Ja selbst ob jemand als Landwirt eingestuft wird oder nicht ist in jedem Bundesland innerhalb der BRD anders geregelt.

Allein die Tatsache das das System ( Zwangsmitgliedschaft ) LSV innerhalb der EU nur in der BRD praktiziert wird ist für sich genommen schon ein Verstoß gegen europäische Normen. Nicht ohne Grund wurde die Regierung der BRD zum wiederholtem Male von der EU- Kommission aufgefordert diesen Verstoß gegen europäisches Recht zu beseitigen.

Nicht nur aus diesen Gründen bin ich mir sicher das unsere / meine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mehr als eine Chance hat.

Hier wird öfter um Rat zur LSV gefragt, diese Fragen können schwerlich beantwort werden, solange der Fragesteller nicht schreibt welche LSV sich für ihn als zuständig erklärt hat.


Aus europäischer und bundespolitischer Sicht sind die LSV,en ein einziges Tohowabu. Solange keiner von den betroffenen Landwirten so richtig durchblickt ( selbst Fachpolitiker blicken nicht durch , ist also keine Wertung von mir ) hat die LSV ihre Chance zu den bekannten Repressalien gegenüber ihrer Klientel.

Was ist z. B. mit dem Obstbauern der durch unvorhergesehenen Frost zur Blütezeit nicht einen einzigen Apfel erntet ? Er muß die Beiträge zur LSV zahlen, egal und wenn er Insolvenz anmeldet. Im übrigen Europa werden solche Fälle besser und anders geregelt !
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Beitragvon 309CA » Fr Feb 02, 2007 19:22

Hallo

Ich komme aus B.W.

MfG.Franz
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Beitragvon Egbert » Fr Feb 02, 2007 19:34

@ 309CA

hilft nichts. Auch in Baden- Würtemberg gibt es 2 völlig getrennte und selbstständige LSV. Eine davon wird in Personalunion vom Bauernverband mitverwaltet. Sein Name ist Dr. Knittel oder so ähnlich.
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Beitragvon automatix » Fr Feb 02, 2007 20:27

Egbert hat geschrieben:Da werdet ihr wohl Pech haben mit dem Austritt aus der LKK, LAK und LBG. Solange der Hof von euch bewirtschaftet wird , sei es als Eigentümer oder Pächter, werdet ihr, auch die Ehefrauen Zwangsmitglieder sein und bleiben dürfen. Ja selbst wenn der Ehepartner einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job ausübt, bleibt diese Zwangsmitglied da sie ja mit einem Landwirt liiert ist.

Siehe auch : http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=6839&start=0 und folgende.


das ist falsch, ich bin auch Vollerwerbslandwirt und meine Frau ist nicht bei der LAK oder LKK.
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Beitragvon Lethermann » Fr Feb 02, 2007 20:44

hallo

ich bin nebenerwerbs weinbauer und bei uns liegt die grenze wo die frau auch in die alterskasse zahlen muss bei 1,2ha weinbaufläche .

aussnahme die frau verdient jeden monat min. 400.-€ so wie meine :-).



L.
Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
Orson Welles (06.05.1915 - 10.10.1985)

:lol: .. länger wie Paule 1 im Landtreff .. :lol:
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Beitragvon Egbert » Fr Feb 02, 2007 20:53

@automatix Du behauptest
das ist falsch, ich bin auch Vollerwerbslandwirt und meine Frau ist nicht bei der LAK oder LKK.


Wenn es denn so ist, bitte Belege dazu ! In welcher LSV bist Du überhaupt Zwangsmitglied ? Laut Sozialgesetzbuch ( gilt in der gesamten BRD ) ist festgelegt, daß die Ehefrau eines Landwirtes per Gesetz ebenfalls Landwirtin ist, egal ob diese eine vollzeitliche Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft nachgeht oder nicht ! Das heißt , je nach LSV, wird diese zur LAK zur veranlagt. Es ist durchaus möglich das die eine oder andere LSV das Sozialgesetzbuch nicht so genau anwendet und schon mal fünfe gerade sein läßt. Das soll u. a. bei Bauernverbandsfunktionären und anderen " wichtigen " Persönlichkeiten vorkommen ! Tango Corrupti ist da angesagt !

Wie bereits geschrieben, jede LSV ist in ihren Entscheidungen autonom !
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Beitragvon gerd gerdsen » Sa Feb 03, 2007 9:14

meine frau ist in einem angestellten beschäftigungsverhältnis mit 20 std in der woche und selbstverständlich von der LAK und LWK freigestellt .
bitte die beiträge von egbert mal alle nachlesen, dann wird jedem sehr schnell klar das dieser mann nicht glaubwürdig ist und bisher auch nur quatsch geschrieben hat .
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Beitragvon Trakehnerstar » Sa Feb 03, 2007 19:55

Leider ist es so. Herr E. hat leider null Ahnung von der landw. Sozialversicheurng und ist deshalb als Antwortgeber in diesem Bereich völlig ungeeignet.
Ein Landw. Ehegatte musste noch nie eigenständige Beiträge in die Alterskasse oder Krankenkasse zahlen, soweit ein Befreiungsgrund vorlag(vorliegt). Dieser liegt z.b. vor wenn der Ehegatte eine eigene sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (sprich Anstellung jenseits vom Minijob) ausübt. Desweiteren gibt es für Nebenerwerbsehegatten die Möglichkeit sich von der Alterskasse befreien zulassen soweit ein bestimmter Wirtschaftswert nicht überschritten wird. Das gilt natürlich bundeseinheitlich!!!
Die einzige Pflichtversicherung für Nebenerwerbslandwirte ist die gesetzliche Unfallversicherung (d.h. Beiträge zur landw. Berufsgenossenschaft). Soweit ich die Verhältnisse von Herrn Prof. E. kenne handelt es sich bei ihm um den Mindest-BG-Beitrag von ca. 90 Euro/Jahr (in Worten neunzig)...wegen dieser Wahnsinnssumme kann ich nur jeden empfehlen vor dem internationalen Gerichtshof zu klagen!!
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