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Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Beitragvon hans g » Sa Sep 05, 2009 15:38

der in dem jahr(1971) nach mir beschäftigte praktikant(FOS 11,4 tage praktikum,2 tage schule) hatte damals mit den schleppern soviel bruch fabriziert,dass er NUR noch stalldienst machen durfte,allerdings wurde er nicht finanziell belangt---der junge mann war 17,mitten ausm ruhrpott und hatte NULL ahnung von treckern.
hans g
 
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Re: Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Beitragvon Iveco » Sa Sep 05, 2009 16:38

Du machst sehr wenig Angaben zum Unfallhergang und zu der ungefähren Höhe des Schadens. Schade.

Zwischen den Zeilen (nur Zaun beschädigt, kein anderes Fahrzeug) hört man heraus, dass es wohl pure Unachtsamkeit oder überhöhte Geschwindigkeit gewesen sein könnte.


Ich war mit dem Auto meines Ausbilders auf einem nicht befästigtem Feldweg unterwegs und bin dabei leicht ins Schleudern geraten und schlußendlich vom Weg abgerutscht und geradewegs in einen Zaun, einer Pferdeweide gefahren. Dummerweise war das ein ziemlich stabieler Zaun und ich hab ausgerechnet genau den Pfosten erwischt.... :oops:

Ich muss dazu sagen, dass ich noch nicht so lange den Führerschein habe und bis zu meiner Ausbildung auch noch keinen Feldweg/Wirtschaftsweg gefahren bin und ich somit wohl einfach die Lage bzw. die Gegebenheiten, wie Bodenverhältnisse usw. falsch eingeschätzt habe, so das es zum Unfall kommen konnte...Das ich zu schnell war oder "geschlafen" habe würde ich nicht behaupten...

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Re: Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Beitragvon JueLue » Sa Sep 05, 2009 16:46

Naja, für die (dir unbekannten) Verhältnisse warst du dann wohl definitiv zu schnell.

Wie hoch ist der Schaden denn ca.?

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Re: Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Beitragvon Meini » Sa Sep 05, 2009 16:49

Das ist das Risiko deines Chefs,wer das nicht will soll nicht ausbilden oder versichern.
Wenn du das bezahlst, hast du echt einen an der Pfanne,ist mir auch passiert während des Zivildienstes,gab überhaupt keine Diskussion darum.
Der Schrotthaufen (18jahre)hat eh keinen Wert mehr.

Es sei denn dein Verhalten war grob fahrlässig :roll:
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Beitragvon Oberpfälzer » Sa Sep 05, 2009 19:07

Das ist das Risiko deines Chefs,wer das nicht will soll nicht ausbilden oder versichern.
Wenn du das bezahlst, hast du echt einen an der Pfanne,ist mir auch passiert während des Zivildienstes,gab überhaupt keine Diskussion darum.
Der Schrotthaufen (18jahre)hat eh keinen Wert mehr.


Würde ich auch sagen. Eine Episode aus meiner Bundeswehrzeit (wenn wir schon dabei sind...):
19jähriger Kamerad, gerade frisch aus dem humanistischen Gymnasium... Sollte nach dem von uns gemeinsam durchgeführten Ölwechsel wieder Öl in den Bergepanzer einfüllen - bis zum korrekten Ölstand halt und vorher die Ablassschraube wieder anziehen. Wir nachher losgefahren auf den Übungsplatz - nach 10 Minuten nur noch Rauch....Motortotalschaden...Der Döspaddel hatte ganz einfach die Ablassschraube nicht wieder festgezogen, ist heute aber Ingenieur bei BMW....

Während der Ausbildung kann sowas schon mal passieren. Reg dich also nicht auf und mach dir nicht zu große Vorwürfe. Rechne aber nicht mit Weihnachtsgeld. :P
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"Nur einer ist ewig, der Bauer", O. Spengler
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Re: Auto vom Ausbilder geschrottet: Welche Versicherung zahlt?

Beitragvon Ford8210 » Mi Sep 09, 2009 5:01

Hierzu gibt es einschlägige Gerichtsurteile.
Der Verleiher/Vermieter eines Fahrzeuges ist auch immer für den damit verursachten Schaden verantwortlich und ersatzpflichtig. Das heißt, die Versicherung des Fahrzeuges muß bezahlen. Eine Privathaftplicht bezahlt nicht.
Natürlich kann der Besitzer des Fahrzeuges den Nutzer versuchen in Regress zu nehemen. Ob ihm daß aber gelingt hängt damit zusammen, ob es sich hier um einen Fall der groben Fahrlässigkeit handelt.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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