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Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon unimogthorsten » So Nov 28, 2021 22:16

Hallo,
ich überlege mir auf meiner Wiese im Außenbereich vom Dorf eine Überdachung für meine Meterholzbeige zu errichten. Nix großartiges, Ständer, Querträger, Trapezblech, seitlich Rübenflies als Regenschutz. Bin Mitglied der landw. Sozialversicherung, also es besteht ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und ein Kleingewerbe ist angemeldet. Wenn max. 50 Ster drunterpasen würds vollkommen reichen
Welche Vorschriften gelten hier?
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Trecker-fahrer » So Nov 28, 2021 23:18

Bauen in der Größe im Aussenbereich nur für privilegierte Landwirte.
Das bedeutet Haupteinkommen aus der Land-/ Forstwirtschaft, Zukunftssicher etc. Ich hatte hier im Forum schon mal eine ausführliche Doku reingestellt.
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon yogibaer » Mo Nov 29, 2021 6:10

Stell bei deinem zuständigen Bauamt eine Bauvoranfrage für ein privilegiertes Bauvorhaben. Denn nicht du als Person bist privilegiert, sondern das Bauvorhaben.
Gruß Yogi
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon 038Magnum » Mo Nov 29, 2021 13:54

Servus,

Das kommt auf's Bundesland an. In den mir bekannten Ländern brauchst du für die Größe definitiv einen Bauantrag bzw. Baugenehmigung.
Je nach Region gibt's da noch zusätzliche Hürden (bspw.:" das Bauvorhaben muss ins Landschaftsbild passen...".

Edit: es steht ja in der Überschrift. Google mal nach eurer Bauordnung. Wenn's kein "umbauter Raum" werden soll, dürfte das in der Größe noch ganz gut machbar sein. Aber ohne Baugenehmigung wird es nix.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Holzspaß » Mi Dez 01, 2021 9:33

Servus zusammen,
in BaWü gelten Holzsstapel an sich schon als Bauwerk. Ergo unterliegen eigentlich einer Pflicht zur Baugenehmigung. So wie weiter einer Statikprüfung. Solltest du dann das Holz auch noch zu kaufen und nicht aus dem eigen Wald haben betreibst du Handel. Was widerrum dazu führt das du nicht auf deiner Wiese lagern darfst sondern nur im Gewerbegebiet (oder ähnlicher wie Mischgebiet).

Kleines Beispiel aus der Praxis. Mein Schwiegervater ist Architekt. Der hat von einem Bauherren vor 2-3 Jahren eine panischen Anruf bekommen das sie ihm den Laden zumachen wollen. Was war passiert. Der gute ist Landschaftsgärtner und hat seit Jahren eine Brennholzhandel. Alles offiziell und angemeldet. Ging Jahre gut. Dann kam die Aufsicht und fragte nach der Statik für die Holzstapel und die war nicht vorhanden. Mein Schwiegervater hat es dann mit seinem Statiker "geprüft" und dann war es wider gut.

Beispiel soll nur zeigen das auch mehr oder weniger Sinnvolle Regeln kontrolliert werden. Und das dein Bauvorhaben evtl. größere Hürden hat als man denkt. Wen du also was festes offiziell Bauen willst wird mehr auf dich zu kommen als dir wahrscheinlich lieb ist!

Gruß Holzspaß
Wer wissen will wo meine Rechtschreibfehler her kommen der soll nachschauen was ein Legastheniker ist - da findet er mich!
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Fadenfisch » Mi Dez 01, 2021 13:08

Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebiete können dir da auch in die Quere kommen.
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon TommyA8 » Mi Dez 01, 2021 13:49

Hallo Thorsten,
wie gut bist du denn im Dorf integriert?
Hast du da Neider oder Feinde?

Bei uns (auch BW, auf der schönen schwäbischen Alb) juckt das bisher keinen.
Beispiel:
Ein Landwirt hat auf seiner Wiese ca. 100m lang und 2m hoch sein Holz sitzen.
Das schon seit Jahren, einmal im Jahr wird das gesägt, über den Winter kommt das neue.
Ist so, keinen Interessiert es (ca. 900 Einwohner im Dorf).

Ich habe mein Holz (Eigenbedarf) ca. 45 Raummeter im Nachbardorf (180 Einwohner) beim Schwiegervater an der Halle (die für die Landwirtschaft privilegiert gebaut ist). Ist seit Jahren so, interessier keinen.

Die Antwort ist also: Kommt drauf an.

Ist einfach machen und sehen ob es jemand stört eine Option?

Grüße
Thomas
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Einspritzer » Mi Dez 01, 2021 15:35

Servus,

und ich (und nicht nur ich) habe einen Brief bekommen dass mein Holz weg muss - ebenfalls BW ;) Habe kurz vor dem einflattern des Briefes mit eigenen Augen das Landratsamt auf den Äckern rumspazieren sehen, ansprechen wollte mich keiner. Wusste danach wieso... 40m² Holz für nichtgewerbliche Zwecke sind laut städtischem Brief genehmigungsfrei. Dass m² nicht gleich m³ sind, muss man ja nicht verraten, und setzt jetzt einfach höher. Abgedeckt wird alles mit einer Plane, wüsste auch nicht unbedingt wieso ein fester Unterstand besser wäre. So kann man von allen Seiten hinfahren, und nach dem Winter ist die Matte sauber und man kann mal wieder durchmulchen.

gruß
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon langholzbauer » Mi Dez 01, 2021 15:57

...und wenn das Holz nächstes Jahr an einem anderen Platz liegt, dann braucht auch kein Bauamt dafür Interesse anzumelden! :klug:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Kabel69 » Mi Dez 01, 2021 15:57

Bei uns in Bayern darf man bis 75 m³ umbauten Raum genehmigungsfrei bauen, wenn man nicht im grenznahen Bereich (3 m) baut. Da müssten doch deine 50 Ster reinpassen.

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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Neo-LW » Mi Dez 01, 2021 16:00

Moin,

in Ndrs. gibt es dazu ein Urteil vom OVG Lüneburg.

"Wenn von einem Holzstoß Wirkungen, wie von Bauwerken ausgehen,
ist er als Bauwerk einzustufen."

Nachzulesen im 'Schulze-Suchsdorf' - Kommentar zur LBO.

Mit anderen Worten:
Es gilt das Baurecht.

In dem aktuellen Fall ging es darum, daß jemand an seiner Grundstücksgrenze
Holz aufgeschichtet hatte.
Das gefiel dem Besitzer vom Nachbarflurstück nicht.

Der Holzbesitzer hätte also vor dem Aufschichten einen Bauantrag stellen müssen.


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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Neo-LW » Mi Dez 01, 2021 16:03

Moin,

langholzbauer hat geschrieben:...und wenn das Holz nächstes Jahr an einem anderen Platz liegt, dann braucht auch kein Bauamt dafür Interesse anzumelden! :klug:


In Niedersachsen schon.

Lagert der Holzstapel weniger als drei Monate, fällt er unter die Kategorie
"Fliegende Bauten."


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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Schoofseggl » Mi Dez 01, 2021 16:51

Mal ganz dumm gefragt, wie sieht das aus wenn das Holz pallettiert ist? Auf ausrangierten Anhängern stapeln wäre eventuell auch eine Möglichkeit.
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Shortcut » Mi Dez 01, 2021 18:14

Da hat der Richter aber echt massiv Wissen bewiesen...glaubt der allen Ernstes da Brennholz nach 3 Monaten trocken ist? Und wenn ich für jeden Holzstoß den ich zum Trocknen nunmal aufsetzen muss nen Bauantrag stellen soll...naja...dann sollten wir das Amt mal gemeinsam mit Bauanträgen für Holzstöße fluten.
Die Damen und Herren Beamten wollen ja auch was zu tun haben.

Gruß
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Re: Bau einer überdachten Holzbeige Baden-Württemberg

Beitragvon Neo-LW » Mi Dez 01, 2021 18:26

Moin,

es ist doch jedem unbenommen, einen Bauantrag für einen Holzunterstand zu stellen.

Dann wird der in einem Jahr mit Brennholz bestückt,
und nach der gesetzlich vorgeschiebenen Lagerzeit wieder entleert.

Im Jahr drauf kommt dann wieder neues Brennholz hinein.


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