Hallo,
ich überlege mir auf meiner Wiese im Außenbereich vom Dorf eine Überdachung für meine Meterholzbeige zu errichten. Nix großartiges, Ständer, Querträger, Trapezblech, seitlich Rübenflies als Regenschutz. Bin Mitglied der landw. Sozialversicherung, also es besteht ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und ein Kleingewerbe ist angemeldet. Wenn max. 50 Ster drunterpasen würds vollkommen reichen
Welche Vorschriften gelten hier?

