Aktuelle Zeit: Di Mai 07, 2024 19:56
Moderator: Falke
Frankenbauer hat geschrieben:1. Finanzamt, spätestens wenn Du die 17500,-€ KleingewerbeUMSATZ überschreitest, wahrscheinlich schon eher solltest Du einen steuerbefreiten Schlepper betreiben (Steuerhinterziehung).
2. Berufsgenossenschaft ist für jeden im verarbeitenden Gewerbe erstmal Pflicht, gibt aber Ausnahmen, richtig interessant wird die landwirtschaftliche die kassieren erst und fragen dann warum überhaupt.
3. Beim Handel werden Beiträge zur IHK fällig.
4. Bauamt hat dann keinen Lagerplatz mehr vor sich sondern einen Produktionsstandort, auch Sägen ist bei einem engstirnigen Beamten Veredelung und somit Produktion.
5. Gewerbeaufsichtsamt jeder Arbeitsplatz hat bestimmten Vorraussetzungen zu entsprechen (Toilletten, Waschgelegenheit, usw.) Ausnahmen gelten in der Land- und Forstwirtschaft, aber die endet bei Dir schon vor dem Holzkauf.
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