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Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon Badener » Mo Nov 09, 2020 7:51

Farmer79 hat geschrieben:Moin,
will auch ne kleine Halle bauen, kleiner 100m2
Diese ist laut Bauamt genehmigungsfrei, allerdings soll ich eine eine Skizze einreichen
und das Landwirtschaftsamt muss die Betriebsdienlichkeit bestätigen.

Bauamt prüft anhand der Skizze dann wohl Grenzabstände, evtl. Gewässerabstände
oder sonstige Auflagen.

Also nur losbauen ist nicht :-)


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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon Öchslemacher » Mi Nov 11, 2020 21:29

Möcht ne Rundbogenhalle bauen für Heu und Stroh...
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon countryman » Mi Nov 11, 2020 21:48

Sollte für Landwirte überall genehmigungsfähig sein, wenn eine ordentliche Statik mitgeliefert wird.
Regionale Anbieter wissen was gefordert ist und machen ggf. auch den Lageplan usw. Ist unter Umständen streß- und kostenärmer wie alles andere.
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon Limpurger » Do Nov 12, 2020 7:47

Ein ehemaliger MA vom LWA in HN hat hierzu mal eine schöne Ausarbeitung verfaßt:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... RN9Wn2LRVs
Ist ein verständlicher Leitfaden zur rechtlichen Situation aber dennoch kein Freibrief, jeder Landkreis kocht hierzu noch sein eigenes Süppchen. Generell ist es immer sinnvoll mit den Obrigkeiten im Vorfeld das Bauvorhaben abzuklären. Ein kurzer Austausch mit Kommune und LWA reicht idR, wenn das Bauvorhaben in seiner Ausführung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt und von dort unterstützt wird sollten keine Probleme mit dem Landratsamt entstehen. Zuerst Bauen und dann abnicken lassen hat immer ein "Gschmäckle", auch wenn es verfahrensfrei ist. Ist aber immer auch eine Frage der Größe, wegen einer Dackelgarage braucht es noch keine Absprache.
Gruß, der Limpurger
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon bay2020 » Mo Dez 28, 2020 10:52

Hallo,

ich hätte zu dem Thema auch eine Frage:

Habe ebenfalls vor, eine Halle mit ca. 100qm zu bauen (in Bayern) und bereits begonnen mit dem Bau. Privilegierung habe ich anhand Betriebsentwicklung und MFA prüfen lassen, war in Ordnung. Seitens der Gemeinde gab es auch keine Probleme. Leider aber liegt das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet, jedoch sehr nah zum Ort (nur ca. 100 Meter).
Die uNB verlangt nun eine 3 Meter breite Hecke als Eingrünung bzw. als Sichtschutz. Beim Ausmessen der Abstände zum Nachbarn, habe ich damals die Bewirtschaftungsgrenze genommen, Grenzsteine sind nicht mehr zu finden.
Der Sachbearbeiter der uNB hat jetzt anhand der Online Feldstückskarte eine Abweichung der Grenze festgestellt, bis zu einem Meter. Ergo ich hätte keinen Platz mehr für die 3 Meter breite Hecke. Eine andere Maßnahme (Streuobst etc.) nimmt die uNB nicht an.

Meine Fragen:
1. Woher stammt diese Breite der Hecke von 3 Metern? Sind diese verhältnismäßig? (Finde leider nichts in den Gesetzen)
2. Wie genau sind diese Feldstückskarte in Ibalis?
3. Darf die uNB diesen Bau einstellen lassen?

PS: In der Nähe stehen mehrere Ställe, ebenfalls im Außenbereich, sowie ein paar Kleingärten nur etwa 50 Meter entfernt.

Lg
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon T5060 » Mo Dez 28, 2020 11:27

Erste Maßnahme vor Baubeginn : Ein einfacher Vermesser geht raus und steckt die Grenzen ab, dann kommt der Bagger und der Bodengutachter dann kann ich planen.
Gut bei 100 qm ist der nicht nötig, aber bei 1.000 qm. 1 - 2 m Differenz zwischen Karte und Gelände sind ganz normal.

Lass dir beim Nachbarn 1 m geben oder mach die Hecke 2 m länger
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon ratzmoeller » Mo Dez 28, 2020 17:22

bay2020 hat geschrieben:Die uNB verlangt nun eine 3 Meter breite Hecke als Eingrünung bzw. als Sichtschutz. Beim Ausmessen der Abstände zum Nachbarn, habe ich damals die Bewirtschaftungsgrenze genommen, Grenzsteine sind nicht mehr zu finden.

1.Die Hecke ist als Vogelschutzgehölz eingestuft.Da ist die Länge zweitrangig,die Breite aber ausschlaggebend.
2.Wenn keine Grenzsteine mehr zu finden sind muß eben vermessen werden.Bewirtschaftungsgrenzen interessieren da in der uNB niemanden.
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Re: Bauen genehmigungsfrei im Aussenbereich

Beitragvon bay2020 » Mo Dez 28, 2020 21:37

Danke schonmal für die Antworten.

Nein, der Sachbearbeiter hat ausdrücklich drauf hingewiesen, dass die Hecke ein Sichtschutz (bzgl. Landschaftsbild) sein soll. Und, "entdeckt" hat er diese Abweichung der Grenze/Bewirtschaftung anhand von Luftbildern.

Spiele auch schon mit dem Gedanken vermessen zu lassen, aber weshalb bis zu zweitausend Euro ausgeben, wenn ggf. eine Hecke mit 1 oder 2 Meter Breite reichen würde?
Da versetz ich lieber die Halle um einen Meter..

lg
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