Aktuelle Zeit: Do Okt 23, 2025 23:23
Öchslemacher hat geschrieben:Was ist in BaWü möglich.Danke im Vorraus
Öchslemacher hat geschrieben:Danke. 100 qm pro Gebäude .
Schwobapower hat geschrieben:Ganz so einfach 100 m2 hin zu stellen ist es übrigens auch nicht
Waldmichel hat geschrieben:Schwobapower hat geschrieben:Ganz so einfach 100 m2 hin zu stellen ist es übrigens auch nicht
Richtig, für Landschaftsschutzgebiete wie bei mir zuhause sieht es nochmal anders aus!
felix011 hat geschrieben:Hallo
Bei uns (BaWü), war es so für eine Halle weniger 100m²:
1. Landwirtschaftsamt prüft Privilegierung (im Antrag muss z.B. eine Skizze mit Lage auf de Flurstück eingereicht werden)
2. Prüfung untere Naturschutzbehörde + eventuelle Ausgleichsmaßnahme (Bei uns: Pflanzen von 20 Hochstammobstbäumen) -> keine Bedenken
3. Prüfung Wasserwirtschaftsamt -> Keine Bedenken
4. Bauen nach Merkblatt (Bauamt ist zwar im Verteiler von der Bestätigung der Privilegierung, hatte bei mir mit dem eigentlichen Bau aber null zu tun, habe extra beim LW Amt nochmal nachgefragt)
Wie war es bei euch so?
Grüße
Isarland hat geschrieben:felix011 hat geschrieben:Hallo
Bei uns (BaWü), war es so für eine Halle weniger 100m²:
1. Landwirtschaftsamt prüft Privilegierung (im Antrag muss z.B. eine Skizze mit Lage auf de Flurstück eingereicht werden)
2. Prüfung untere Naturschutzbehörde + eventuelle Ausgleichsmaßnahme (Bei uns: Pflanzen von 20 Hochstammobstbäumen) -> keine Bedenken
3. Prüfung Wasserwirtschaftsamt -> Keine Bedenken
4. Bauen nach Merkblatt (Bauamt ist zwar im Verteiler von der Bestätigung der Privilegierung, hatte bei mir mit dem eigentlichen Bau aber null zu tun, habe extra beim LW Amt nochmal nachgefragt)
Wie war es bei euch so?
Grüße
Ich habe zwar mit Plan wesentlich größer gebaut, so 600m² versiegelt, doch als Ausgleichsmaßnahme musste ich lt.Freiflächengestaltungsplan1:1 Bäume pflanzen. Ein Laubbaum/ Hochstamm Obstbaum zählt 60m². Ich musste 10 Hochstamm Obstbäume, alter Sorten pflanzen.
Ich habe noch zusätzlich eine Hecke gepflanzt. die, oh Shit bei der nächsten Baumaßnahme nicht angerechnet wird.
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