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Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon amwald 51 » Mo Aug 02, 2010 18:38

servus mitanand
... ich präzisiere mich nochmals: der hof mit sog. betriebsleiterwohnung, incl. ggf. vorhandener weiterer vermieteter wohnungen und das vorhandene altenteilerhaus liegen sozusagen an einem ort 300 m außerhalb der (geschlossenen) ortschaft, was ja von der entfernung landwirtschaftlicher anwesen 300 m außerhalb der geschlossenen ortschaft z.b. bei aussiedelungsmaßnahmen fast schon die regel war.
... die maßnahme, die freie strecke zwischen aktuellem betrieb samt altenteilerhaus und der geschlossenen ortschaft mittels einer reihe zwischengeschalteter austragshäuser zu veredeln ist natürlich nur ein weiterführender aufheller >>> damit hier nicht alles so finster betrachtet wird. :idea: :idea: :idea:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon amwald 51 » Mo Aug 02, 2010 22:30

servus mitanand
schimmel hat geschrieben:... hääääh? Mit der restriktiven Handhabung des Bauens im Außenbereich will der Gesetzgeber eine Zersiedlung der freien Landschaft verhindern. Das Zugeständnis an die Landwirtschaft zur Errichtung eines Altenteilerhauses sollte man nicht überreizen. Rein rechtlich ist es so, dass ein vermietetes Altenteilerhaus seine Privilegierung verliert und im Ernstfall abgerissen gehört .......ist schon vorgekommen....
Reini

... wie heißt's häufig so zutreffend: ... aus dem zusammenhang gerissen !!!! bitte den beitrag voraus in den zusammenhang bringen!!! im übrigen stimme ich dem gutgemeinten ansatz bezüglich der unterbindung der zersiedelung der landschaft eindeutig zu. gab z.b. im kreistag meines wohnsitzes in einem speziellen fall eine heftige debatte um den bauantrag eines Öko-Landwirtes = zugleich (ÖDP) kreistagsangehöriger, für eine scheune außerhalb des ortes. soweit ich mich erinnern kann, wurde die genehmigung nach längerem gezeter mit der auflage verbunden, wenn der bauwerber die scheune nicht mehr sinngemäß nutze/benötige - aus welchen gründen auch immer, muss er sie wieder beseitigen, erteilt.
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon motorradbruder » Di Aug 03, 2010 8:44

amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
... ich präzisiere mich nochmals: der hof mit sog. betriebsleiterwohnung, incl. ggf. vorhandener weiterer vermieteter wohnungen und das vorhandene altenteilerhaus liegen sozusagen an einem ort 300 m außerhalb der (geschlossenen) ortschaft, was ja von der entfernung landwirtschaftlicher anwesen 300 m außerhalb der geschlossenen ortschaft z.b. bei aussiedelungsmaßnahmen fast schon die regel war.
... die maßnahme, die freie strecke zwischen aktuellem betrieb samt altenteilerhaus und der geschlossenen ortschaft mittels einer reihe zwischengeschalteter austragshäuser zu veredeln ist natürlich nur ein weiterführender aufheller >>> damit hier nicht alles so finster betrachtet wird. :idea: :idea: :idea:
grüße vom alpenrand
amwald 51


Vielleicht kann uns der Threadersteller mal selber schreiben, was jetzt wirklich Sache ist und wies aussieht, alles andere sind Mutmaßungen.
Tu`erst das Notwendige, dann das Mögliche, dann schaffst du auch das Unmögliche.
motorradbruder
 
Beiträge: 679
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon strokes » Di Mai 06, 2025 12:07

Hallo zusammen,
wie weit darf ein neues Haus vom Hof entfernt gebaut werden?
Soll eigentlich für uns "junge Betriebsleiter Familie" sein.
Altes Haus steht mitten im Hof.
Geplante Fläche wäre ca. 90m vom Hof Ende entfernt
strokes
 
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