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Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon Dan1983 » Mo Apr 19, 2010 11:03

Vater ist Vollerwerbslandwirt, ich arbeite Vollzeit in der Industrie, würde aber den Hof gerne später weiter führen.

Kann ich als Sohn ein Haus im Außenbereich bauen(300m entfernung)?
Oder kann das nur mein Vater als Altenteiler bauen?

Kennt sich damit jemand aus?
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon Dan1983 » Mo Apr 19, 2010 12:57

Also kann ich nur einen Antrag stellen und schauen was da raus kommt?
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon -MF-Fahrer- » Sa Jun 19, 2010 10:09

Dan1983 hat geschrieben:Vater ist Vollerwerbslandwirt, ich arbeite Vollzeit in der Industrie, würde aber den Hof gerne später weiter führen.

Kann ich als Sohn ein Haus im Außenbereich bauen(300m entfernung)?
Oder kann das nur mein Vater als Altenteiler bauen?

Kennt sich damit jemand aus?


hallo,

also soweit mir das letztens unser steuerberater gesagt hat ist das so entweder dein vater übergibt dir den hof bevor du das bauen anfängst oder dein vater muss selber 3jahre in das haus einziehen und auch dort gemeldet sein. erst nach diesen drei jahren kannst du dann einziehen.

bin in der gleichen situation wie du bauen evtl. einen neuen aussiedlerhof aber zunächst einmal ohne haus das soll erst in ca. 5-10jahren kommen
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon Dan1983 » Sa Jun 19, 2010 12:08

Aber er kann ja auch im Prinzip nur Offiziell da Wohnen oder nicht?
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon Casias » Sa Jun 19, 2010 14:42

Meines Wissens kannst auch über § 35 aussiedeln und dann bei der Gemeinde beantragen dass deine Hofstelle "Sondergebiet Landwirtschaft " wird . Das dauert 2 Jahre . Dann kannst dein Haus ohne § 35 bauen und auch ohne Vorschriften von wegen qm Wohnfläche . Die ist beim 35 er nämlich beschränkt !
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon KleinheinzH » Sa Jul 31, 2010 23:07

Dein Vater muss ein sogenanntes Auszugs Haus beantragen
LG
HK
Alle Schlepper sind gut, nur Fendt......!!!!
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon motorradbruder » So Aug 01, 2010 8:37

Einfach eine Bauvoranfrage machen, kost ned viel (50Euro) aber dann weißt Bescheid. Brauchst auch keinen Plan dazu. Ein Austragshaus deines Vaters sollte eigentlich genehmigt werden, aber normalerweise nur mit 120m² Wohnfläche, zumindest ist das in Bayern so. War bei mir im Frühjahr 2009 das Gleiche, hab mich dann aber mit den Herren freundlich unterhalten, dann sinds eben doch 200m² geworden. Mittlerweile steht das Haus fast fertig da. :wink: Wer dann im Endeffekt da einzieht, war denen egal. Ein Austragshaus darf nur nicht vermietet oder verkauft werden, bleibt also immer beim Hof. Muß auch notariell VOR der Genehmigung des Bauantrages ins Grundbuch eingetragen werden.

Gruß Toni
Tu`erst das Notwendige, dann das Mögliche, dann schaffst du auch das Unmögliche.
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon amwald 51 » So Aug 01, 2010 21:27

servus mitanand
motorradbruder hat geschrieben:Einfach eine Bauvoranfrage machen, kost ned viel (50Euro) aber dann weißt Bescheid. Brauchst auch keinen Plan dazu. Ein Austragshaus deines Vaters sollte eigentlich genehmigt werden, aber normalerweise nur mit 120m² Wohnfläche, zumindest ist das in Bayern so. War bei mir im Frühjahr 2009 das Gleiche, hab mich dann aber mit den Herren freundlich unterhalten, dann sinds eben doch 200m² geworden. Mittlerweile steht das Haus fast fertig da. :wink: Wer dann im Endeffekt da einzieht, war denen egal.
.. Ein Austragshaus darf nur nicht vermietet oder verkauft werden, bleibt also immer beim Hof. Muß auch notariell VOR der Genehmigung des Bauantrages ins Grundbuch eingetragen werden.
Gruß Toni

.. hieße zuende gedacht: im falle (sozialverträglichen früh-) ablebens der altenteiler, sprich den eltern des aktiven landwirtes steht das haus leer, bis der aktive landwirt zum altenteiler wird. :?: :?: :?:
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon wäldervieh » So Aug 01, 2010 21:34

...nö vermieten ,nur je nach dem was man für Leute als Mieter bekommt tut man sich damit kein Gefallen !
...auf einem Bauernhof.....
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon automatix » Mo Aug 02, 2010 9:08

wobei natürlich der Punkt, daß die Hütte 300 m weit weg gebaut sein soll wohl das KO Kriterium ist - ich mein, das gehört ja dann optisch wohl eher nicht mehr zur Hofeinheit und dürfte so eher problematisch werden, das so durchzubekommen.
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon amwald 51 » Mo Aug 02, 2010 10:50

servus mitanand
automatix hat geschrieben:wobei natürlich der Punkt, daß die Hütte 300 m weit weg gebaut sein soll wohl das KO Kriterium ist - ich mein, das gehört ja dann optisch wohl eher nicht mehr zur Hofeinheit und dürfte so eher problematisch werden, das so durchzubekommen.

... ich hab die 300 m so verstanden: der hof liegt 300 m außerhalb des ortsbreiches.
... und .... mit ein paar altenteilerhäusern so im laufe der nächsten generationen laßt sich das land dazwischen allmählich der fruchtfolge bauland annähern. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
grüße vom alpenrand
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon motorradbruder » Mo Aug 02, 2010 16:31

amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
automatix hat geschrieben:wobei natürlich der Punkt, daß die Hütte 300 m weit weg gebaut sein soll wohl das KO Kriterium ist - ich mein, das gehört ja dann optisch wohl eher nicht mehr zur Hofeinheit und dürfte so eher problematisch werden, das so durchzubekommen.

... ich hab die 300 m so verstanden: der hof liegt 300 m außerhalb des ortsbreiches.
... und .... mit ein paar altenteilerhäusern so im laufe der nächsten generationen laßt sich das land dazwischen allmählich der fruchtfolge bauland annähern. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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ich denk der Hof liegt ausserhalb und er möchte nochmals 300m weg ein Haus bauen. Wird wegen den 300 Metern sicher ein Problem werden, wie der Automatix sagt. Wenn der Hof aber in der Ortschaft liegt, wirds wohl 300 Meter ausserhalb nicht genehmigt werden.
Altenteilerhäuschen werdens sicher ned mehr als eines werden und damit auch nicht die Fruchtfolge erweitern....

Gruß Toni
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon amwald 51 » Mo Aug 02, 2010 18:38

servus mitanand
... ich präzisiere mich nochmals: der hof mit sog. betriebsleiterwohnung, incl. ggf. vorhandener weiterer vermieteter wohnungen und das vorhandene altenteilerhaus liegen sozusagen an einem ort 300 m außerhalb der (geschlossenen) ortschaft, was ja von der entfernung landwirtschaftlicher anwesen 300 m außerhalb der geschlossenen ortschaft z.b. bei aussiedelungsmaßnahmen fast schon die regel war.
... die maßnahme, die freie strecke zwischen aktuellem betrieb samt altenteilerhaus und der geschlossenen ortschaft mittels einer reihe zwischengeschalteter austragshäuser zu veredeln ist natürlich nur ein weiterführender aufheller >>> damit hier nicht alles so finster betrachtet wird. :idea: :idea: :idea:
grüße vom alpenrand
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon amwald 51 » Mo Aug 02, 2010 22:30

servus mitanand
schimmel hat geschrieben:... hääääh? Mit der restriktiven Handhabung des Bauens im Außenbereich will der Gesetzgeber eine Zersiedlung der freien Landschaft verhindern. Das Zugeständnis an die Landwirtschaft zur Errichtung eines Altenteilerhauses sollte man nicht überreizen. Rein rechtlich ist es so, dass ein vermietetes Altenteilerhaus seine Privilegierung verliert und im Ernstfall abgerissen gehört .......ist schon vorgekommen....
Reini

... wie heißt's häufig so zutreffend: ... aus dem zusammenhang gerissen !!!! bitte den beitrag voraus in den zusammenhang bringen!!! im übrigen stimme ich dem gutgemeinten ansatz bezüglich der unterbindung der zersiedelung der landschaft eindeutig zu. gab z.b. im kreistag meines wohnsitzes in einem speziellen fall eine heftige debatte um den bauantrag eines Öko-Landwirtes = zugleich (ÖDP) kreistagsangehöriger, für eine scheune außerhalb des ortes. soweit ich mich erinnern kann, wurde die genehmigung nach längerem gezeter mit der auflage verbunden, wenn der bauwerber die scheune nicht mehr sinngemäß nutze/benötige - aus welchen gründen auch immer, muss er sie wieder beseitigen, erteilt.
grüße vom alpenrand
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Re: Bauen im Außenbereich (Altenteiler)

Beitragvon motorradbruder » Di Aug 03, 2010 8:44

amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
... ich präzisiere mich nochmals: der hof mit sog. betriebsleiterwohnung, incl. ggf. vorhandener weiterer vermieteter wohnungen und das vorhandene altenteilerhaus liegen sozusagen an einem ort 300 m außerhalb der (geschlossenen) ortschaft, was ja von der entfernung landwirtschaftlicher anwesen 300 m außerhalb der geschlossenen ortschaft z.b. bei aussiedelungsmaßnahmen fast schon die regel war.
... die maßnahme, die freie strecke zwischen aktuellem betrieb samt altenteilerhaus und der geschlossenen ortschaft mittels einer reihe zwischengeschalteter austragshäuser zu veredeln ist natürlich nur ein weiterführender aufheller >>> damit hier nicht alles so finster betrachtet wird. :idea: :idea: :idea:
grüße vom alpenrand
amwald 51


Vielleicht kann uns der Threadersteller mal selber schreiben, was jetzt wirklich Sache ist und wies aussieht, alles andere sind Mutmaßungen.
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