„Ich bin davon überzeugt, dass es ihren Tieren nicht schlecht bei ihnen geht“, so der Richter, der den Landwirt wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 500 Euro Strafe verurteilte. „Ich weiß, dass Kühe nicht steril sind. aber sie hätten auf die Sauberkeit achten müssen.“
Wo ist die Rechtsvorschrift, dass der Halter stets mit einem feuchten Tuch neben der Kuh stehen muss um ihr im Bedarfsfall umgehend den Hintern abzuwischen?
Denn anders wäre diese „Straftat“ doch nicht verhindern gewesen, selbst wenn 3 x täglich neu eingestreut wird, gibt das doch keine Garantie, dass sich nicht eine Kuh in die frische Scheiße legt.
Ein Skandalurteil der Willkürjustiz und schleichende Enteignung der Tierhalter – aber nur da, wo es politisch gewollt ist. Für die Vergiftung von Rindern mit JKK im Naturschutzgebiet kommt nichts.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 
