Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 14:08

Bauer "killt" auf meinem Wirtschaftseg Bäume

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Heinrich » So Jun 29, 2008 8:45

Die Frage ist doch, wo stehen die Bäume?
Wenn sie auf deinem Grundstück stehen, darf der Bauer das nicht, dann musst du das machen damit alle Fahrzeuge die der STVO entsprechen vorbeikommen.
Wenn die Bäume jemanden gefährden, musst du das machen.
Stehen sie auf öffentlichem Grund darf der Bauer das auch nicht, dann muss die Stadt das machen.
Aber nur soweit das alle Fahrzeuge deren Massee der STVO entsprechen gefahrlos vorbei kommen.
Heinrich
Heinrich
 
Beiträge: 2904
Registriert: Fr Okt 13, 2006 19:08
Wohnort: nähe Münster
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon automatix » So Jun 29, 2008 9:27

Hauke schidt hat geschrieben:Moin Automatix,

es gibt aber ähnlich, wie das Schwengelrecht noch ein Gesetz, (ich finde es im Moment nicht) welches Dir bei Arbeiten, die das Betreten des Nachbargrunsstückes erfordern, dieses auch erlaubt.

Aber hier handelte es sich, wie ich rausgelesen habe, nicht um den LW als Wegeigentümer.

Liebe Grüsse
Hauke


wenn der weiß, wem das grundtsück gehört muß er auf jeden fall vorher fragen.
automatix
Inaktiv
 
Beiträge: 7421
Registriert: Di Aug 15, 2006 6:17
Wohnort: Oberbayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon JueLue » So Jun 29, 2008 13:27

Hallo Scholle!

Also, ich denke als erstes musst du mal ein paar Fakten klarstellen!

- wem gehört der Weg, öffentlich, dir selber, unermittelter Eigentümer?
- stehen die Bäume auf deinem Grundstück oder auf dem Grundstück das zum Weg gehört?
- ragen die Bäume/Äste in den Weg hinein, ist der also in Wirklichkeit garnichtmehr 4m breit?

Wenn der Weg nicht zu deinem Grundstück gehört, hast du bezüglich des Wegerechtes zunächst mal keine Möglichkeiten.

Gehört dir der Weg, wird der Landwirt vermutlich ein Notwegerecht haben.

Ragen deine Bäume in den öffentlichen Weg, mußt du sie auf jeden Fall beschneiden. Viele wären vermutlich froh, wenn ein Anderere das für sie macht. Trotzdem kann natürlich niemand auf fremdem Grund einfach Bäume fällen.

Stehen die Bäume auf öffentlichem Gelände (zum öffentlichen Weg gehörend) kannst du den Landwirt theoretisch anzeigen, wenn er einfach so Bäume fällt. Allerdings wird die Gemeinde vermutlich froh sein, wenn einer den Weg kostenlos freihält.

Noch eins am Schluss: Freischneideaktionen werden im ersten Moment oft als übertrieben angesehen, wenn man 1/2 Jahr wartet, sieht man oft kaum noch was von dem vermeintlichen Kahlschlag und ist froh, dass man nicht so zimperlich war.

JueLue
JueLue
 
Beiträge: 4455
Registriert: So Nov 05, 2006 18:15
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Morpheus » So Jun 29, 2008 17:45

?????????????????????????????????????????????????



in diesem falle nach dem 28.02.08 ....dies ist zu dieser Jahreszeit verboten......da kann er ruckzuck noch andere Probleme bekommen


Tja aber wen der Bauer nicht mehr durch kommt stehen seine Bedürfnisse im Vordergrund ??
Morpheus
 
Beiträge: 712
Registriert: So Nov 04, 2007 9:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Trakehnerstar » So Jun 29, 2008 18:05

JueLue sagt das schon ganz richtig:

immer auch mit den Augen des anderen sehen:
1) auch bei keiner Eintragung im Grundbuch besteht ein Notwegerecht
jedes Grundstüc muss erreichbar sein, da hier schon ein benutzbarer Weg ist, wird das die Zufahrt für den Landwirt sein.

2) der Weg muss passierbar bleiben.
Lieber Scholle es ist Deine!!! Aufgabe als Grundbesiter den Weg offen zu halten.

3) Sagt der landwirt ich musste eine gewisse Arbeit unbedingt durchführen (z.B. Heu ernten) und konnte Herrn Scholle nicht erreichen wegen der Passierbarkeit, dann hat Herr Scholle schlechte Karten
Trakehnerstar
 
Beiträge: 296
Registriert: Do Mär 09, 2006 22:09
Wohnort: KO
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon martinl » Mo Jun 30, 2008 6:22

Na ja ganz soooo einfach ist das auch wieder nicht.
Scholle schreibt doch ganz klar und deutlich, dass der Weg ihm gehört und kein Fahrtrecht geschrieben ist.
Es ist doch ein Zeichen guten Willens, dass er den Bauern ohne Nutzung des Notwegerechtes durchfahren lässt. Dass Der einfach so auf fremden Grundstücken Bäume fällt, ist gelinde gesagt eine Frechheit und Dem sollte nachgegegangen werden. Wichtig ist hier eine lückenlose Dokumentation.
Notwegerecht heisst, wenigstens bei uns, einen Weg, ohne Wegerecht gegen Gebühr pro Fahrt und Erstattung sämtlicher entstandenen Schäden zu benutzen.
Prinzipiell ist es natürlich besser mit den Leuten zu sprechen und solche Sachen im Guten zu regeln.
Wenn sich aber der Bauer auf stur stellt, wird nix anderes über bleiben als mal mit einem Anwalt zu sprechen. Da würd ich mich dann aber auch nicht mit dem Brennholzwert der gefällten Bäume abfinden. :twisted:

Grüße martin
martinl
 
Beiträge: 93
Registriert: Sa Sep 15, 2007 10:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Nocka » Mo Jun 30, 2008 21:56

In den Beiträgen kann man deutlich die Meinungen von LW und Nicht-LW erkennen. Dass ein neuer Landbewohner die ganze Angelegenheit mit anderen Augen sieht ergibt sich z.B. aus der neu entstandenen Eigentumssituation ( das ist mein ). Die Beurteilung von notwendigem Rückschnitt von Sträuchern ist oft nicht zu beurteilen. Zu dem Wegerecht, man kann auch von einem Gewohnheitsrecht in diesem Fall ausgehen, da der Landwirt ( Bauer halt ich als negative Vorverurteilung ) sicherlich schon über zwölf jahre den Weg benutzt bzw. benutzen muss, deswegen stellt sich die Frage des Wegerechts für den LW nicht. Die Fragestellung ist ja auch, warum habt Ihr den Weg nicht gemeinsam gekauft?
Gruß F.J.
„ Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt....“
(Khalil Gibran 1883- 1931)
Nocka
 
Beiträge: 117
Registriert: Do Mai 08, 2008 18:09
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon meyer wie mueller » Do Jul 03, 2008 17:37

Hallo

eigentlich sollte jeder wissen, dass er in einiger Zeit auf sein Feld fahren will. Und wenn er sich eine neue größere Maschine angeschafft hat, dann ist das ja auch nicht über Nacht geschehen und er ist völlig überrascht, dass der Weg plötzlich zu schmal ist.
Wenn man sich es nicht mit den Nachbarn verderben will, dann sollte man vor der Aktion mal miteinander reden.
Wenn ich die eingangs gestellte Frage richtig verstanden habe, läuft der Weg an der Grenze entlang. Da fragt man sich doch, warum wurden nur auf einer Seite die Bäume und Büsche gestutzt?

Ich würde mich genauso aufregen, wenn mein Nachbar plötzlich meine Bäume umschneidet, ohne vorher zu fragen und sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Schließlich weiss man doch schon im Winter, dass man zu einer bestimmten Zeit auf sein Feld fahren will. Und ich habe noch nichts davon gehört, dass beispielsweise das Gras über Nacht so hoch gewachsen ist, dass man es notfallmäßig abmähen muss.
Auch weiss ich, dass ich vielleicht irgendwann ab Anfang Juli zum Dreschen aufs Feld will. (auf ein Paar Wochen kommt es bei der Planung ja nicht an). Da hab ich von der Saat bis zur Ernte doch noch Zeit, um das mit der Zufahrt zu regeln.


Hat der Bauer nur keine Planung oder wollte der "böse Nachbar" auch das Grundstück kaufen und ist von Dir überboten worden?

Gruß
meyer wie mueller
 
Beiträge: 1528
Registriert: So Nov 04, 2007 18:21
Wohnort: Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Piet » Do Jul 03, 2008 17:49

In SH beinhaltete das Notwegerecht 80cm Breite.Ist aber knapp 20 Jahre her. Keine Ahnung wie es jetzt,oder woanders ist.
Gruß Piet
Piet
 
Beiträge: 2691
Registriert: Mi Feb 27, 2008 21:13
Wohnort: Estland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon meyer wie mueller » So Jul 06, 2008 8:43

Hallo

Notwegerecht bedeutet nicht unbedingt, dass man über ein fremdes Grundstück eine Autobahn bauen darf.
Und die Verordnung, dass man Äste und Sträucher, die auf einen Weg hineinragen, zurückzuschneiden hat, gilt natürlich nur für den Fall, dass die von einem PRIVATGRUNDSTÜCK auf einen ÖFFENTLICHEN WEG hineinragen.

Ich selbst habe ein eingetragenes Fahrtrecht über ein Nachbargrundstück (Waldgrundstück) zu meinem Wald. Dieser Weg ist KEIN öffentlicher Weg und ich muß darauf sehen, dass ich ein Fahrzeug wähle, das da durchpasst. Mit einem breiten Harvester kommt an nicht durch und ich muss darauf sehen, dass ich mit meinem Gespann keine Bäume beschädige (teilweise stehen die Bäume nur 2,50 m auseinander). Nur weil ich jetzt mit einem größeren Schlepper oder einem breiten Anbaugerät (z.B. einem Liegndspalter) durchfahren will, darf ich beim Nachbarn keinen Baum umschneiden (deshalb hab ich mir auch einen Stehendspalter gekauft)

Noch viel weniger Rechte habe ich, wenn ich kein eingetragenes Fahrtrecht habe. Da bin ich zunächst auf den guten Willen des Grundstückseingentümers angewiesen. Ein Notwegerecht läßt sich vielleicht erstreiten, dann wird aber eine angemessene Wegbreite festgelegt und auch ein Nutzungsentgelt festgelegt.

Meist sind aber zu einem Grundstück Fahrtrechte festgelegt, die aber oft nicht genutzt werden, da die etwas umständlich sind, oder mit größeren Umwegen verbunden sind. Ist so ein Fahrtrecht vorhanden (das lässt sich auf dem Grundbuchamt erfragen), besteht natürlich KEIN Recht, über ein Nachbargrundstück zu fahren und man kann das Grundstück (den Privatweg) gegen unberechtigtes Befahren mit einer Schranke sichern (Sicherheitshalber die Schranke mit Schild "Privatweg, unbefugtes Befahren verboten; Achtung Schranke" ankündigen).

Theoretisch kann auch das gesamte Grundstück eingezäunt werden (falls eine Sonderkultur angelegt wurde, oder bei einem Waldgrundstück Jungwuchs geschützt werden soll) Dann sollte da ein für Straßenfahrzeuge ausreichend breites Tor vorhanden sein. Der Durchfahrtberechtigte kann ggf. jedesmal vorher der Schlüssel für das Tor abholen (Solch einen Fall hatten wir mal in unserem Dorf. Da hatte ein Bauer ein eingetragenes Fahrtrecht über das Hausgrundstück (ca. 3 Tagwerk Obstbäume) des Nachbarn, damit er zu seiner dahinterliegenden Wiese kommen konnte. Der musste zum Überfahren des Nachbargrundstücks sich jedesmal 2 Tore aufsperren lassen (jedesmal, wenn er Gras mähen wollte oder Heu einbringen wollte). Diese Arbeiten konnten ja geplant werde, und so wurde am Tag vorher die Durchfahrt besprochen.

Nach einem Verkauf des Grundstücks wollte der neue Eigentümer dieses Fahrtrecht nicht mehr anerkennen. Das Gerichtsverfahren ging so aus, dass dem Bauern das Fahrtrecht aberkannt wurde, da er einige Jahre vorher ein weiteres Grundstück erworben hatte, das von der Wiese nur durch einen Graben getrennt war. Das Gericht war der Auffassung, dass es dem Grundstückseigentümer zugemutet werden kann, dass er eine neue Zufahrt über sein anliegendes Grundstück baut. Durch Verrohrung des Grabens auf 4 - 5 Meter und Befestigung des Untergrunds sei eine ausreichende Zufahrtsmöglichkeit gegeben. Man sieht, auch eingetragene Fahrtrechte können unwirksam werden.

Ich würde mir das nicht bieten lassen, dass der Nachbar den Privatweg, der über Dein Grundstück führt, ohne Rücksprache verbreitert und Bäume und Stäucher rodet. Es war offenbar eine klammheimliche Aktion zur Kirchweih. Da Du die Motorsäge gehört hast, scheinst Du in dem Ort zu wohnen. Da kann jemand, der sich anständig benimmt, auch mal vorher fragen! Er hat ja nicht einen Strauch beschnitten, weil er beim Durchfahren bemerkt hat, dass sein Arbeitsgerät zu breit ist, sondern hat eine geplante Aktion durchführen lassen, damit er in einigen Wochen mit seiner neuen Maschine durchkommt. So was ist gelinde gesagt, unverschämt.
So jemandem gehört anständig auf die Finger geklopft. Das sind auch diejenigen, die schnell mal beim Nachbarn über den frisch geeggten Acker oder die Wiese fahren, weil es so einfacher ist.

Ein anständiger Mensch fragt vorher, bevor er sich berechtigt oder unberechtigt auf dem Nachbargrundstück zu schaffen macht!

Gruß
meyer wie mueller
 
Beiträge: 1528
Registriert: So Nov 04, 2007 18:21
Wohnort: Franken
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Geisi, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Schwabenjung26, TommyA8

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki