Die Frage ist doch, wo stehen die Bäume?
Wenn sie auf deinem Grundstück stehen, darf der Bauer das nicht, dann musst du das machen damit alle Fahrzeuge die der STVO entsprechen vorbeikommen.
Wenn die Bäume jemanden gefährden, musst du das machen.
Stehen sie auf öffentlichem Grund darf der Bauer das auch nicht, dann muss die Stadt das machen.
Aber nur soweit das alle Fahrzeuge deren Massee der STVO entsprechen gefahrlos vorbei kommen.
Heinrich