
Habe für meine Freizeit ein Waldgartengrundstück erstanden (ca. 2500 m²), den ich nun grobst fast fertig nach meinen Wünschen und Vorstellungen habe. Neben dem Grundstück verläuft und gehört ein ca. 45 m langer und vielleicht 4 m breiter (Wirtschafts-)Weg, an dem rechts eine kleine Böschung hoch zu meinem eigentlichen Grundstück führt und links eine Böschung zum Nachbargrundstück abfällt.
Rechts und links befinden sich Bäume und Sträucher. Der Weg ist auch Teil meiner Einfahrt und führt geradeaus weiter zu einem großen Feld. Dieses wiederum ist nur über eben diesen Weg erreichbar. Der Bauer fährt also mit seinem Traktor darüber wie er will, man grüßt sich und ich habe mir auch weiter keine Gedanken gemacht, welche Rechte und Pflichten er mir gegenüber hat. In meinem Kaufvertrag ist kein Wegerecht eingetragen. Mir war klar, dass der Bauer den Weg halt so nutzen kann. Er hat ihn sich regelmäßig so frei geschnitten, wie er es brauchte und es war gut. Einmal hatte ich ihn erwischt, wie er mehr Äste wegschnitt, als ich wollte. Also erklärte ich ihm, WIE es sein sollte und gut war es. Dachte ich. Kurz vor dem EM-Halbfinale (!) bei einer Nacht- und Nebelaktion (okay, es war noch hell

-besonders für künftig- fordere. Ich teilte ihm mit, dass in meinem Grundbuch keine Wegerecht eingetragen sei. Er sagte, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hätte.
Der Bauer meinte noch, ich wäre schließlich dafür zuständig, den Weg (für ihn - er ist der einzige, der den Weg benutzt) freizuhalten! Zwei Jahre gab es keine Komplikationen, nun hat er ein größeres Gerät gekauft und nun braucht er eben mehr Platz dafür.
Nun, liebe Land- und Fachleute, welche Rechte gibt es für mich als Eigentümer? Ich denke, SO kann es doch nicht laufen!?
Bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten
Wünsche ein schönes Wochenende - Gruß von Scholle18
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