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Bauer "killt" auf meinem Wirtschaftseg Bäume

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bauer "killt" auf meinem Wirtschaftseg Bäume

Beitragvon Scholle18 » Sa Jun 28, 2008 13:45

Bin seit ca. drei Jahren privater Einsteiger in der "Landwirtschaftsumgebung" ;-)
Habe für meine Freizeit ein Waldgartengrundstück erstanden (ca. 2500 m²), den ich nun grobst fast fertig nach meinen Wünschen und Vorstellungen habe. Neben dem Grundstück verläuft und gehört ein ca. 45 m langer und vielleicht 4 m breiter (Wirtschafts-)Weg, an dem rechts eine kleine Böschung hoch zu meinem eigentlichen Grundstück führt und links eine Böschung zum Nachbargrundstück abfällt.
Rechts und links befinden sich Bäume und Sträucher. Der Weg ist auch Teil meiner Einfahrt und führt geradeaus weiter zu einem großen Feld. Dieses wiederum ist nur über eben diesen Weg erreichbar. Der Bauer fährt also mit seinem Traktor darüber wie er will, man grüßt sich und ich habe mir auch weiter keine Gedanken gemacht, welche Rechte und Pflichten er mir gegenüber hat. In meinem Kaufvertrag ist kein Wegerecht eingetragen. Mir war klar, dass der Bauer den Weg halt so nutzen kann. Er hat ihn sich regelmäßig so frei geschnitten, wie er es brauchte und es war gut. Einmal hatte ich ihn erwischt, wie er mehr Äste wegschnitt, als ich wollte. Also erklärte ich ihm, WIE es sein sollte und gut war es. Dachte ich. Kurz vor dem EM-Halbfinale (!) bei einer Nacht- und Nebelaktion (okay, es war noch hell ;-) hörten wir Kettensägen und ich mußte zu meinem Schreck ansehe, dass eben dieser Bauer einen anderen beauftragt hatte, nach gut dünken Baum- und Strauchbestand zu beschneiden. Es war einem Kahlschlag fast gleichzustellen! Nun zum Kern meines Problemes bzw. Weiterdenkens: Was darf dieser Bauer eigentlich rechtens. Es geht doch nicht an, dass er mein Eigentum angreift! Nach Aussprache -ich war sehr erzürnt über dieses eigenmächtige und selbstherrliche Vorgehen, soetwas muß doch besprochen werden- wies er mich auf sein Recht zur Nutzung des Wirtschaftsweges hin. Ich betonte, dass ich ihm ja nicht den Durchgang verbieten wolle, sondern nur eine Absprache
-besonders für künftig- fordere. Ich teilte ihm mit, dass in meinem Grundbuch keine Wegerecht eingetragen sei. Er sagte, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hätte.
Der Bauer meinte noch, ich wäre schließlich dafür zuständig, den Weg (für ihn - er ist der einzige, der den Weg benutzt) freizuhalten! Zwei Jahre gab es keine Komplikationen, nun hat er ein größeres Gerät gekauft und nun braucht er eben mehr Platz dafür.
Nun, liebe Land- und Fachleute, welche Rechte gibt es für mich als Eigentümer? Ich denke, SO kann es doch nicht laufen!?

Bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten

Wünsche ein schönes Wochenende - Gruß von Scholle18



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Scholle18
 
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Beitragvon gerd gerdsen » Sa Jun 28, 2008 13:59

du kannst dich jetzt fürchterlich ärgern und einen krieg vom zaun brechen, vielleicht bist du sogar im recht, aber am ende werden dabei, wie bei jedem krieg alle verlieren .

ich vermute aber das der bauer im recht ist, irgendwie muß er ja zu seinem feld kommen .

wenn es dir viel bedeutet dann zeig ihn wegen sachbeschädigung an, die bäume wachsen doch wieder nach .
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Beitragvon voro » Sa Jun 28, 2008 14:09

Mein lieber Scholli, bist du aufgeregt :) Ist doch auch gut, wenn jemand das pflegt, oder?
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Beitragvon Hauke schidt » Sa Jun 28, 2008 14:23

Moin Scholle,

habe Dich so verstanden, das Du immer auf einen guten Umgang aus warst und Dir nur gewüscht hättest, das der LW das Problem mit Dir vorher bespricht?

Also, ob sich im Endeffekt eine Rechtsstreit lohnt, bezweifel ich. Anstatt Anwaltskosten zu bezahle, würde ich das Geld lieber in einer Kettensäge oder so investieren. :D Schadensersatzforderungen würden eh wohl nur in Geldleistungen kommen und macht den Schaden nicht wirklich wieder gut.

Geh doch erst mal hin und frage ihn (nett) warum er das gemacht hat und versuche dann eine gute Lösung für beide hinzubekommen. Das Argument der grösseren Maschinen ist in meinen Augen auch erst mal berechtigt.

Als Waldbesitzer würde ich mir den LW "warmhalten" und vielleicht brauchst Du ihn nochmal?

Grüsse
Hauke
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Beitragvon herdsman » Sa Jun 28, 2008 14:25

Moin, Moin
wenn der Bauer mit dem Spiegel an deinem Baum Hängen bleibt, oder sich das Schneidwerk vom Mähdrescher demoliert, Bezahlst du ihm das dann? Ansonsten, bevor ich mir die Maschiene zu Schrott fahre, schneide ich auch lieber Hecken!
Bin beim 1. Schnitt Gras mähen bei einem schmahlen Weg, der an einem Garten vorbei ging an einem Baum hängen geblieben, der über den Zaun hing, ein Ast ist abgebrochen, der Besitzer rief die Polizei und regte sich tierisch auf, die Jungs von der Polizei meinten nur, er solle froh sein , das der Heuwender noch ganz ist und solle sehen, das er die Wege frei hält! Denn der Weg müsste für Landwirtschaftliche Farzeuge passierbar sein!
Gruß Hans
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Beitragvon Schweizerbauer » Sa Jun 28, 2008 14:38

Hallo

i kenne ja eure Strassenverkehrsvorschriften in Deutschland nicht aber wenn der Weg 4m breit ist wie Scholle sagt müsste doch JEDES Fahrzeug durchkommen !!
Dass es noch probleme mit der Höhe geben kann verstehe ich, und kenne ich aus eigenen erfahrungen. wenn aber 4m in der breite nicht ausreichen frage ich mich wie ihr auf den öffentlichen strasse unterwegs seid ....

das Schneidwerk könnte beim drescher sicher auch hinter dieser hecke an den Drescher gekoppelt werden !

ich habe auch schon äste zurück geschnitten au diesem grund aber nur solche die bis auf mein Grundstück reichten



gruss und immer freundlich bleiben ( auch mit den Nichtlandwirten ;-))
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Beitragvon hans g » Sa Jun 28, 2008 15:25

grundsätzlich darf man sich nicht einfach am eigentum eines anderen zu schaffen machen :!:
wenn dort wirklich ein kahlschlag statt gefunden hat,so würde ich den bauern zur rede stellen,notfalls auch mit nachdruck,sonst hast du für alle zeiten verloren--ICH KENNE DOCH MEINE BERUFSKOLLEGEN :!:
jetzt werd ich verprügelt
hans g
 
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Beitragvon brainfart » Sa Jun 28, 2008 16:22

Wichtig: Fotos machen. Dann hat man was in der Hand, egal was noch kommt.
Brain, du bist echt... wäh, lol.
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Solange Du Menschen, Schweine und Kühe nicht unterscheiden kannst, halt Dich einfach raus.
[SHierling]

Dem ham`s wirklich ins Hirn geschissn. Der heißt nicht nur so...
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Beitragvon JohnDeere6930Premium » Sa Jun 28, 2008 16:32

Naja 4m können je nach ernte gerät schon was eng werden wenn man seine maschienen nicht kennt aber machbar sollten 4m mit nahe zu allem sein.
Weiß der Bauer keinen Rat nimmt er Hammer oder Draht.
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Beitragvon automatix » Sa Jun 28, 2008 20:58

Im Endeffekt darf der Bauer wohl das, was in die Straße hängt wegschneiden - und mehr nicht.
Er dürfte dein Gründstück nicht betreten und in deinem Grundstück schon zweimal keine Bäume oder Äste abschneiden.
automatix
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Beitragvon Hauke schidt » Sa Jun 28, 2008 21:59

Moin Automatix,

es gibt aber ähnlich, wie das Schwengelrecht noch ein Gesetz, (ich finde es im Moment nicht) welches Dir bei Arbeiten, die das Betreten des Nachbargrunsstückes erfordern, dieses auch erlaubt.

Aber hier handelte es sich, wie ich rausgelesen habe, nicht um den LW als Wegeigentümer.

Liebe Grüsse
Hauke
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Beitragvon Farmer237 » So Jun 29, 2008 3:27

Wenn der Weg dein Grund und Boden ist und dem Bauer durch den Vorbesitzer ein Wegerecht eingeräumt worden ist,so geht dieses nach dem Erwerb von dir an dem Grundstück verloren und du musst ihm das Recht einräumen,gehört keinem von euch der Weg(Der Besitzer also die Gemeinde oder das Land ist) und die 2 Meter rechts und links davon wo die Sträucher stehen ebenso, so hast du Pech gehabt,in allen anderen Fällen Anzeige erstatten wegen Sachbeschädigung und ihm Wegerecht nur gegen Gebühr einräumen!Hier mähen die Bauern auch alle Bäume um auf Grundstücken die sie gepachtet haben,soll mal einer bei meinem machen,dann brennt der Schlepper! :twisted:
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Beitragvon Rebenhopser » So Jun 29, 2008 6:57

Hauke schidt hat geschrieben:Moin Automatix,

es gibt aber ähnlich, wie das Schwengelrecht noch ein Gesetz, (ich finde es im Moment nicht) welches Dir bei Arbeiten, die das Betreten des Nachbargrunsstückes erfordern, dieses auch erlaubt.
Du meinst wohl das Notwegerecht...
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/09/26/index1.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
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Beitragvon Morpheus » So Jun 29, 2008 7:05

Probleme über Probleme ^^
Ich habe die letzten 2 Abende damit verbracht einen weg frei zu schneiden den´n den Bauern hat es nicht interessiert das seine Feldspritze zu groß für den weg ist (er müsste einen Umweg von ca 5 Km Fahren) ........ als er durch war hatte ich keine andere Wahl schon aus Sicherheitsgründen. Jetzt sieht es wieder sauber aus ist sicher und gut 1.5 m Breiter mich freut es den Bauern auch jetzt hoffe ich noch auf eine Flasche Korn oder so ......

was ich damit sagen wollte vielleicht mal darauf achten dem Bauern sein Leben leicht zu machen denn wen er könnte würde er einen anderen weg nutzen wen deiner zu klein ist ...... und sich zeit und Geld sparen
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Beitragvon Rapid300 » So Jun 29, 2008 7:26

wenn ich den eingagsartikel richtig verstanden habe, dann hat der landwirt keine berechtigung diesen weg zu benutzen, da kein wegerecht eingetragen ist

das er nun zum 2. mal auch noch an den bäumen rumschnippelt ist schon ein starkes stück,und in diesem falle nach dem 28.02.08 ....dies ist zu dieser jahreszeit verboten......da kann er ruckzuck noch andere probleme bekommen

jedenfalls hätte es sich gehört diese aktion abzusprechen, auch im vorfeld zu fragen ob er auf dem weg langfahren könnte........aber manche denken immer es gehört alles der allgemeinheit, mir wird das immer bewußt wenn mais geklaut wird oder einfach laub und rasenschnitt auf dem acker verteilt wird, aber wehe der wind ist nicht optimal und es fällt etwas stroh in den garten beim mähen
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