Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 15:35
Mim hat geschrieben:Da kann man doch den Nachbarn keinen Vorwurf machen.
Genau!
... nur ein Glück für das Kind, dass keine Sonne, keine Freunde, kein Spielen, keine Schule, keine anderen Menschen kennt, dass sich eine Frau hier gemeldet hat und davon wußte - obwohl sie nicht aus dem Dorf ist?!
das hier ist natürlich fies:
§ 323c - gemeingefährliche Straftaten des Strafgesetzbuches Deutschland
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Was wäre dabei gewesen wie die Frau von ausserhalb (!) mal beim Jugendamt anzurufen und zu sagen - können Sie mal vorbeischauen?
Erst gestern hatte ich das Gespräch mit einer Bekannten, die erfuhr, dass eine Frau aus ihrer Nähe (da Alkoholproblem) betrunken zum Einkaufen gefahren ist - nur zu spät: Auch hier ist es angesagt die Polizei zu informieren, weil - auch meine Kinder laufen dort in der Stadt .
Gruß Mim
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