Es werden mal eben Ruckwied und Röring vertauscht aber wer wills so genau wissen.
Wird der DBV versuchen sein Image zu verbessern? So ganz falsch ist die Darstellung ja nicht, oder?
https://www.zdf.de/comedy/mann-sieber/m ... r-100.html
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 8:18
T5060 hat geschrieben:
Ich unterstelle bei der bisher geübten Praxis weder BV noch Vorhabenträger was Schlechtes, wir haben jedoch leider oder zum Glück eine andere Zeit
.
BMWi3 hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand braucht man für eine Verlegung der Pipeline 24 m Arbeitsstreifen und für Höchstspannungskabel 36m.
In dieser breite wird der Acker zerstört und Boden abgetragen.
Für die Entschädigung ist die Breite von 10m vorgesehen und dieser Streifen wird im Grundbuch gesichert. Bedeutet: 10x4€ = 40 € pro Meter Trasse.
Aber Vorsicht. Wird dieser Streifen nicht ausparzelliert, also in Steine gesetzt und als Flurstück ausgewiesen, so verbreitert sich der Schutzstreifen auf das ganze Flurstück, egal ob 5 oder 10ha. Das heißt, wenn auf dem Flurstück in 100 Meter Entfernung eine Drainage repariert werden soll und dazu gebaggert werden muss, ist man verpflichtet den Netzbetreiber zu fragen was man auf dem eigenen Acker machen darf und was nicht.
Lonar hat geschrieben:Für mich klingt das eher nach einer Bürgerinnitiative die nicht verlieren kann.
Das Geld kommt doch gar nicht in die Kasse der Bauernfunktionäre sondern in die Kasse des ansässigen Landvolkverbandes. Dieser stellt dafür dann die Rechtsberatung. Alternativ kann man auch als Einzelperson verhandeln, wie T5060 schon sagte.
Das die Leitung irgendwo lang kommt muss man schlucken, sonst wird man über kurz oder lang enteignet. Die beste Trasse muss auch genommen werden, alles andere ist wirtschaftlich und ökologisch nicht vernünftig.
Die Bürgerinnitiativen haben keine Äcker die man ihnen enteignen kann, deshalb können die auch etwas realitätsfremd an die Sache rangehen und von Bananenrepublik der Konzerne sprechen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1020 Schonende Ausübung
Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.
Lonar hat geschrieben:Für mich klingt das eher nach einer Bürgerinnitiative die nicht verlieren kann.
Das Geld kommt doch gar nicht in die Kasse der Bauernfunktionäre sondern in die Kasse des ansässigen Landvolkverbandes. Dieser stellt dafür dann die Rechtsberatung. Alternativ kann man auch als Einzelperson verhandeln, wie T5060 schon sagte.
Das die Leitung irgendwo lang kommt muss man schlucken, sonst wird man über kurz oder lang enteignet. Die beste Trasse muss auch genommen werden, alles andere ist wirtschaftlich und ökologisch nicht vernünftig.
Die Bürgerinnitiativen haben keine Äcker die man ihnen enteignen kann, deshalb können die auch etwas realitätsfremd an die Sache rangehen und von Bananenrepublik der Konzerne sprechen
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