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Baugenehmigung??

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon CarpeDiem » So Jan 19, 2014 14:48

Frage mich hier allen Ernstes was das Ganze mit Nebenerwerbslandwirtschaft u.ä. Kram zu tun hat. Nach dem was die Threadersteller schreiben, handelt es sich doch um Flächen innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes. Damit ist der Fall doch klar, dass wenn ein sog. Mischgebiet vorliegt, gebaut werden kann, es sei denn es liegen immissionsrechtliche Bedenken vor. D.h. im Klartext die Bauämter müssen genehmigen, sonst nix!!!

Völlig anders wäre das aber zu beurteilen, wenn die Bebauung im Aussenbereich geplant wäre.
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon Qtreiber » So Jan 19, 2014 19:14

Die ganzen Antworten zu der Frage von Kaltblutreiter zeigen einmal mehr, dass in unserer modernen hektischen Welt kaum noch Zeit aufgebracht wird, seinem Gegenüber richtig zuzuhören bzw. komplett zu lesen, was geschrieben wird.
Kaltblutreiter hat nirgendwo gefragt, ob sie da den Stall BAUEN darf. Das sollte in einem Mischgebiet kein Problem sein. Sie hat gefragt, ob der Bau GENEHMIGUNGSFREI ist. Und das bezogen auf das Bundesland, pardon, den Freistaat Sachsen.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon kaltblutreiter » So Jan 19, 2014 21:07

Danke, Qtreiber.

kerby499 hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass Dein Betrieb eine Gewinnerwartungsabsicht darbringen muss. Es ist noch offen welche Art der Feldarbeit die Pferde übernehmen sollen,
aber ganz egal was, ich kann mir nicht vorstellen, dass dies mehr als Hobby ist ^^


Unser Betrieb basiert auf Milchviehhaltung und Kartoffelverkauf. Die Arbeit in den Kartoffeln wurde (bis auf die Ernte) bis ins Jahr 2012 mit dem Pferd gemacht. Natürlich haben wir auch noch andere Arbeiten zu tun, z. B. Holzrücken, Weiden abschleppen u. ä. Unser Betrieb ist ein anerkannter Landwirtschaftsbetrieb, sowohl vom FA :wink: als auch vom Amt für Landwirtschaft.

Ja, es wäre nicht im Außenbereich, das hatte ich schon oben geschrieben.
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon Fassi » Mo Jan 20, 2014 0:13

Sie hat gefragt, ob der Bau GENEHMIGUNGSFREI ist.


Womit wir wieder bei unserer hektischen Zeit wären, dann genehmigungsfrei sind erstmal keine Bauverhaben. Lediglich verfahrensfrei. Das regelt die jeweilige Bauordnung/verordnung. Da hätten wir dann den hier:

http://revosax.sachsen.de/Details.do?si ... 61&jabs=77 mit diesem Passus:

Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 201 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 S. 137), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850, 2852) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, dienen, höchstens 100 m² Brutto-Grundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,


Nach Einreichung der Unterlagen, kann ein Bauvorhaben genehmigungsfrei werden:

http://revosax.sachsen.de/Details.do?si ... 62&jabs=78

Was uns mal wieder zeigt, als Laie blickt man da eh kaum durch und ganz so einfach ist die Sache auch nicht. Also Expertenrat einholen, sprich Bauamt anrufen oder Architekten hinzuziehen.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon Badener » Mo Jan 20, 2014 8:05

Hallo,

ja, ich habe genehmigungsfrei mit verfahrensfrei gleichgesetzt, wovon auch bei der gegeben Fragestellung auszugehen war, ich bekenne mich schuldig :wink: .

Um zu klären ob ein Bauvorhaben verfahrensfrei oder nicht ist, muss das Landwirtschaftsamt einen Sempf dazu geben (im Innenbereich genauso, wie auch im Aussenbereich) sonst kann man als Privatperson ja nur die Gartenhütte mit 20m² oder so ähnlich (siehe LBO) bauen. :klug:

Grüße
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon CarpeDiem » Mo Jan 20, 2014 12:51

@Badener,

bei uns in RLP gibt es kein Landwirtschaftsamt, wer muss denn hier nun seinen Senf dazugeben. Dies gilt auch für viele anderen BL. In BW scheint mir das ein Sonderfall zu sein!
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon Fassi » Mo Jan 20, 2014 12:55

Es ist überall das Amt, das sich mit der Landwirtschaft im Landkreis beschäftigt. Kann sich dann auch von anderen Landwirtschaftsstellen Beratung einholen (in BY hab ich das zB als staatl. Fachberater für meine Tierarten gemacht). Bei uns im Landkreis macht diese Aufgabe das sog. "Amt für den ländlichen Raum" vom Landratsamt, in der Umgangssprach noch Landwirtschaftsamt genannt. Das ist aber auch nicht Aufgabe des Bauherrn, diese wird vom Bauamt angefordert (wobei es nicht schadet, mit der hinzugezogenen Stelle vorher mal zu sprechen).

Gruß
Zuletzt geändert von Fassi am Mo Jan 20, 2014 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon Badener » Mo Jan 20, 2014 12:56

Fassi hat geschrieben:Es ist überall das Amt, das sich mit der Landwirtschaft im Landkreis beschäftigt. Kann sich dann auch von anderen Landwirtschaftsstellen Beratung einholen (in BY hab ich das zB als staatl. Fachberater für meine Tierarten gemacht). Bei uns im Landkreis macht diese Aufgabe das sog. "Amt für den ländlichen Raum" vom Landratsamt, in der Umgangssprach noch Landwirtschaftsamt genannt.

Gruß


Danke Fassi!
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Re: Baugenehmigung??

Beitragvon wasserbauer » Mo Jan 27, 2014 11:31

Ich habe die laufende Diskussion interessiert verfolgt und es haben sich daraus weitere Fragen rauskristallisiert.

Vorab einige Anmerkungen. Es kann nie schaden im Vorfeld das Bauamt zu kontaktieren, insbesondere im Bezug auf das verfahrensfreie Bauen im Außenbereich. Wer sich nicht sicher ist und keine schlafende Hunde wecken möchte, kann sich ja diese Infos telefonisch im Bauamt des Nachbarlandkreises einholen. Ich habe nichts zu verheimlichen, somit habe ich mein zuständiges Bauamt persönlich aufgesucht. Letztendlich ist der anfangs am Telefon schroffe Mitarbeiter doch ganz gut aufgetaut und hat dann seine Beratungs- und Informationspflicht sehr gut erfüllt. Nach Schilderung meiner Sachlage bin ich privilegiert und kann verfahrensfreie Bauten im Außenbereich errichten. Auch wenn man in diesem Fall nicht verpflichtet ist seinen Bau anzuzeigen, ist durchaus sinnvoll, dies beim Bauamt und bei der Gemeinde mit folgenden Inhalten: Nachweis Voraussetzung der Privilegierung, Kurze Beschreibung warum (je weniger im Detail desto besser) Skizze in der Flurkarte, Skizze/Zeichnung des Bauvorhabens, zu tun. Es fühlt sich keiner übergangen, alle sind informiert, es gibt eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen, möglichen Neidern/ Denunzianten wird von Anfang an der Wind aus den Segeln genommen. Bei uns läuft das Ganze auch noch durch die öffentliche Gemeindevertretersitzung und ein jeder Bürger wird über das Infoblatt der Gemeinde über das Bauvorhaben informiert. Es kommen keine Gerüchte auf und die Baubehörde steht nicht plötzlich vor der Tür. Auch wenn alles seine Richtigkeit hat, ist der Besuch dieser Truppe immer nervig. Natürlich müssen alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das ist die Theorie aus den Erfahrungen anderer privilegierten Bauherren in unserer Region.

Ich befinde mich immer noch in der Planungsphase und es haben sich trotzdem noch einige Fragen ergeben, womit ich den überlasteten Bauamtsmitarbeiter nicht überfordern möchte, da diese durchaus speziell sind.

Ein verfahrenfreies Bauvorhaben ist mit einer max. Bruttogrundfläche gedeckelt.

Bezieht sich diese max. Grundfläche auf alle Bauvorhaben des gesamten Betriebes? Pro Betriebsstätte? Pro Flurstück (Wie im Vorfeld schon von einem anderen Mitglied erwähnt)?

Ich besitze zwei Betriebsstätten und somit möchte ich die max. Grundfläche im Vorfeld sinnvoll planen, mit der Aussicht auf spätere Erweiterung. Sind spätere Erweiterungen als verfahrensfreie Bauvorhaben möglich oder bedarf es für die Erweiterung über die max. Grundfläche ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren? Gibt es hier Fristen, sprich nach so und soviel Jahren ist eine Erweiterung im genehmigungsfreien Bauvorhaben möglich?

Danke Euch
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