Hallo,
bei mir an meiner Gerätehalle wurde ein Baum angesägt ringsrum ca. 10cm tief. Wann der Tatzeitpunkt war kann ich nicht genau sagen, ist mir jetzt am Wochenende erst aufgefallen. Jetzt hab ich halt Bedenken das der bei starken Wind auf meine Halle fällt. Rechtslage weis ich auch noch nicht, weil der steht auf Gemeindegrund, greift da die Sicherungspflicht der Gemeinde? Im Frühjahr wurde von einen Harvester eine Fichtenkultur wegen Schneebruch umgemacht und das Holz an hinter dem Baum gepoltert. Aber ich denke nicht das da ein Harvester rumgeschnitzt hat. Hab mal Fotos gemacht und werde mal im Rathaus vorstellig werden. Aber ich weis jetzt schon wie das ausgeht, das nämlich ich der Gelackmeierte bin. Also wie am besten vorgehen bei einer Fällung? Ich denke mal Seilwindenunterstützt nach hinten auf die Kahlfläche ziehen. Also der Baum (Pappel dürfte das sein) hat ein Durchmesser von ca. 50cm und geschätze Höhe ca. 25-30m und geht in 1,30m Höhe in 2 Triebe auf. Kann ich gefahrlos oberhalb des Schnittes mein Fallkerb sägen oder besteht die Gefahr das er vorher unkontrolliert wegbricht wegen des Schnittes ringsrum?
MfG,
Bambusrohr


