amwald 51 hat geschrieben:servus mitanandErnst-August hat geschrieben:... Du hast einen beseitigungsanspruch einschließlich erstattung aller Nachteile dadurch auf dein Grundstück. Geht durchsetzen per gericht, nur dann ist es aus mit der guten Nachbarschaft.
... im genannten fall ist es mit der guten nachbarschaft soweiso schon vorbei![]()
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grüße vom alpenrand
amwald 51
Bei den Voraussetzungen denke ich werden sich die Anwälte freuen.
