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Ernst-August hat geschrieben:Wenn die Bäume auf Nachbars Grundstück stehen darfst Du nicht zurückschneiden und wenn er dir die Genehmigung gibt selbst zurückzuschneiden und jetzt kommt der Klops : Du schneidest nicht fachgerecht zurück, wird das Ganze zum sehr teuren Spass. Du hast einen beseitigungsanspruch einschließlich erstattung aller Nachteile dadurch auf dein Grundstück. Geht durchsetzen per gericht, nur dann ist es aus mit der guten Nachbarschaft.
Ernst-August hat geschrieben:*lach* Das Ordnungsamt schert sich da ein Scheiss drum. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und keinesfalls ein Vorgang der die öffentl. Sicherheit und Ordnung gefährdet.
Cairon hat geschrieben:Ernst-August hat geschrieben:*lach* Das Ordnungsamt schert sich da ein Scheiss drum. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und keinesfalls ein Vorgang der die öffentl. Sicherheit und Ordnung gefährdet.
In dem von mir geschilderten Fall war es eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer. Außerdem war die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, also wäre das Ordnungsamt sehr wohl zuständig gewesen. Wenn es um private Angelegenheiten geht, hast Du recht dafür gibt es Anwälte. Die Aufstellung bezog sich aber auf meinen aktuellen Fall.
Also halte Dich mit deinem Gelächter etwas zurück. Erstmal genau lesen.
Cairon hat geschrieben:Ich hatte das Thema gerade im Bezug auf die Gemeinde. Wir haben Bäume aus einem Straßengraben entfernen lassen, als Ratsmitglied habe ich die Mitarbeiter angewiesen einen Ast der von einer privaten Fläche herüber gewachsen war mit zu entfernen.
Ernst-August hat geschrieben:... Du hast einen beseitigungsanspruch einschließlich erstattung aller Nachteile dadurch auf dein Grundstück. Geht durchsetzen per gericht, nur dann ist es aus mit der guten Nachbarschaft.
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