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Baumäste ragen auf meinen Acker!

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Max Power » Di Mär 01, 2011 21:00

Weiß jemand wie die Rechtslage ist, wenn ich eine Fläche an einem Waldstück habe, und die Äste schon soweit über die Fläche ragen, dass ich mit dem Traktor nicht mehr an die Grenze komme? Habe schon mit dem Besitzer gesprochen, der meinte er stehe nicht in der Pflicht auf zu asten, kann mir aber die Erlaubnis geben das selber zu machen!
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Murkser » Di Mär 01, 2011 21:28

Hi,

ein Förster hat mir mal gesagt, Äste bis 5m höhe darf man abschneiden.

mfg
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Holgi1982 » Di Mär 01, 2011 21:38

Hier ist es eigentlich gang und gebe das jeder die Ränder seiner Flächen sauber hält. (naja fast :oops: ) und wenn mal Äste rüberstehen wird im Winter die Motorsäge angeschmissen und etwas ausgeästet. So kommt auch mal etwas Feuerholz zustande wenn mal ein Baum aufs Feld gefallen ist. :prost:
Hätte diesen Winter eigentlich auch ein paar Ecken schneiden müssen, aber irgendie hatte ich keine Lust dazu :oops:
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Ernst-August » Di Mär 01, 2011 22:00

Wenn die Bäume auf Nachbars Grundstück stehen darfst Du nicht zurückschneiden und wenn er dir die Genehmigung gibt selbst zurückzuschneiden und jetzt kommt der Klops : Du schneidest nicht fachgerecht zurück, wird das Ganze zum sehr teuren Spass. Du hast einen beseitigungsanspruch einschließlich erstattung aller Nachteile dadurch auf dein Grundstück. Geht durchsetzen per gericht, nur dann ist es aus mit der guten Nachbarschaft.
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Holgi1982 » Mi Mär 02, 2011 8:55

Naja gut, hab vergessen zu Erwähnen das es in meinem Fall nicht im Wald als Nachbar geht sondern um Gräben und Wegränder wo aich Bäume stehen.
Wegeseitig ist die Feldmarkinteressentschaft verpflichtet sauberzuhalten, dafür muss man jedes Jahr einen Obulus in die Gemeinschaftskasse einzahlen je nachdem wieviel ha man besitzt.
Und Feldseitig muss der Bewirtschafter dafür Sorgen das etwas Ordnung herrscht.
Hatte mich da etwas falsch ausgedrückt, man möge mir vergeben. :)
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Gockel » Mi Mär 02, 2011 9:20

Ernst-August hat geschrieben:Wenn die Bäume auf Nachbars Grundstück stehen darfst Du nicht zurückschneiden und wenn er dir die Genehmigung gibt selbst zurückzuschneiden und jetzt kommt der Klops : Du schneidest nicht fachgerecht zurück, wird das Ganze zum sehr teuren Spass. Du hast einen beseitigungsanspruch einschließlich erstattung aller Nachteile dadurch auf dein Grundstück. Geht durchsetzen per gericht, nur dann ist es aus mit der guten Nachbarschaft.


Meine gute Nachbarin, die aufpaßt dass ich nichts falsch mache, hat mich durch eine Anwältin telefonisch belehrt, dass ich sofort meine Astarbeiten auf meinem Grundstück an ihrem Bäumen unterlassen müsse.
Der entsprechende Gesetzestext, gegoogelt, habe ich meiner Nachbarin ihrer Sekrtärin hefaxt. Bis jetzt ist alles o.k.


Gruß Gockel
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http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon dodgeviper506ps » Mi Mär 02, 2011 15:20

Bei uns gibt es eine Frist, die besagt, dass bis zum 28.2 geschnitten werden darf.
Keine Ahnung wie es woanders ist
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon bulldogfreund » Mi Mär 02, 2011 21:13

Bei uns stand letzte Woche in der Tageszeitung das in der Zeit vom 1.März bis 30.September keine Bäume außerhalb von Waldgebieten und auch keine Hecken geschnitten werden dürfen.Grund ist die Brütezeit der Vögel. Aber es giebt, wie sollte es anders sein, auch da wieder Ausnahmen. So z.B. in Grundstücken die gartenbaulich genutzt werden oder auch Straßenbäume, sofern sie den Ausbau stören.
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Mär 02, 2011 21:18

Ja, die gibts in Bayern zumindest, und ist CC-relevant.
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Cairon » Do Mär 03, 2011 12:13

Ich hatte das Thema gerade im Bezug auf die Gemeinde. Wir haben Bäume aus einem Straßengraben entfernen lassen, als Ratsmitglied habe ich die Mitarbeiter angewiesen einen Ast der von einer privaten Fläche herüber gewachsen war mit zu entfernen. Ich dachte ich hätte den Eigentümer gefragt, hatte mich aber bei den Besitzverhältnissen geirrt, da dort eine 3 m breite Keilfläche an den Graben stößt. Es gab ein Riesengeschrei von wegen Holzdiebstahl usw. Der amtliche Weg wäre gewesen:

1. Anruf beim Ordnungsamt
2. Ortstermin des Ordnungsamtes mit vorheriger Feststellung der Eigentumsverhältnisse
3. Ordnungsamt schreibt den Eigentümer an und setzt eine Frist bis wann der Rückschnitt zu erfolgen hat
4. Sollte der Eigentümer nicht aktiv werden, Mahnung, Klage, Verfahren

Kann sich über Jahre hinziehen. Aber Zukünftig werde ich nur noch diesen Weg gehen, nach dem was mir an Vorwürfen an den Kopf geworfen wurde.

Fakt ist, auch wenn die Bäume über Deinem Land hängen, sind sie Eigentum desjenigen von dessen Land aus sie wachsen. Ich weiß ja nicht wie das Verhältnis mit dem Flächennachbar ist, aber bei eines angespannten Situation würde ich einen Fachanwalt, z.B. beim Landvolk fragen.
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Ernst-August » Do Mär 03, 2011 12:26

*lach* Das Ordnungsamt schert sich da ein Scheiss drum. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und keinesfalls ein Vorgang der die öffentl. Sicherheit und Ordnung gefährdet.
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Cairon » Do Mär 03, 2011 13:04

Ernst-August hat geschrieben:*lach* Das Ordnungsamt schert sich da ein Scheiss drum. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und keinesfalls ein Vorgang der die öffentl. Sicherheit und Ordnung gefährdet.


In dem von mir geschilderten Fall war es eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer. Außerdem war die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, also wäre das Ordnungsamt sehr wohl zuständig gewesen. Wenn es um private Angelegenheiten geht, hast Du recht dafür gibt es Anwälte. Die Aufstellung bezog sich aber auf meinen aktuellen Fall.

Also halte Dich mit deinem Gelächter etwas zurück. Erstmal genau lesen.
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Ernst-August » Do Mär 03, 2011 13:45

Cairon hat geschrieben:
Ernst-August hat geschrieben:*lach* Das Ordnungsamt schert sich da ein Scheiss drum. Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und keinesfalls ein Vorgang der die öffentl. Sicherheit und Ordnung gefährdet.


In dem von mir geschilderten Fall war es eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer. Außerdem war die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, also wäre das Ordnungsamt sehr wohl zuständig gewesen. Wenn es um private Angelegenheiten geht, hast Du recht dafür gibt es Anwälte. Die Aufstellung bezog sich aber auf meinen aktuellen Fall.

Also halte Dich mit deinem Gelächter etwas zurück. Erstmal genau lesen.


Dann schreib das gleich so rein, Herr Stadtrat.... und es ist alle mal besser ich lache, als das ich gegenteilige Willensbekundungen von mir gebe.. 8)
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon Cairon » Do Mär 03, 2011 15:02

@Ernst-August

Cairon hat geschrieben:Ich hatte das Thema gerade im Bezug auf die Gemeinde. Wir haben Bäume aus einem Straßengraben entfernen lassen, als Ratsmitglied habe ich die Mitarbeiter angewiesen einen Ast der von einer privaten Fläche herüber gewachsen war mit zu entfernen.


Ich dachte das wäre deutlich genug. Entschuldige bitte, ich werde es beim nächsten mal detailreicher ausführen. ich hoffe das ich dadurch zukünftig solchen Missverständnissen vorbeugen kann. Außerdem wollte ich nur an diesem Beispiel deutlich machen, dass man nicht berechtigt ist Bäume die sich in fremden Eigentum befinden zu beschneiden, auch wenn sie die eigenen (gemeindlichen) Flächen beeinträchtigen. 8)
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Re: Baumäste ragen auf meinen Acker!

Beitragvon amwald 51 » Do Mär 03, 2011 16:04

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Ernst-August hat geschrieben:... Du hast einen beseitigungsanspruch einschließlich erstattung aller Nachteile dadurch auf dein Grundstück. Geht durchsetzen per gericht, nur dann ist es aus mit der guten Nachbarschaft.

... im genannten fall ist es mit der guten nachbarschaft soweiso schon vorbei :evil: :evil: :evil:
grüße vom alpenrand
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