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Baumfällung auf fremdes Grundstück

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon wiso » Do Jan 30, 2014 17:20

@Falke

Stangen verursachen aber keine erwähnenswerten Schäden :wink:
wiso
 
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon woidbär2 » Do Jan 30, 2014 19:57

Hallo; kabi510 ;Mache Bilder vom entstandenem Schaden. Setze Dich mit Deinem Grundstücksnachbar in Verbindung :Versuche Vernünftig mit Ihm zu Reden. Ansonsten giebt es bei euch keine Haftplichtversicherung :shock:
woidbär2
 
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon kabi510 » So Feb 09, 2014 18:00

Hallo
Habe mal einen Sachstandsbericht für euch.
Habe letzte Woche den Förster angerufen, er wollte den Schaden begutachten und sich dann melden. Nach einer Woche Wartezeit rief ich ihn wieder an.Er bestätigte mir das dort ein paar Bäume auf mein Grundstück gefallen seien und meine Bäume beschädigt bzw.entwurzelt hätten .
Dem Lohnunternehmer sei dort wohl etwas schief gegangen, und er bat mir eine Entschädigung an, und er würde an der besagten Stelle nach dem Aufräumen ein paar neue Fichten pflanzen. Ich machte ihm dann meinerseits einen Vorschlag und bot ihm an er bräuchte nicht aufzuräumen,nur das Stammholz rausrücken, und ich würde mich um das gesamte Kronenholz kümmern und aufarbeiten,und ein paar Pflanzen könnte er nach dem Aufräumen setzen. Damit war er dann auch einverstanden.Ich denke mal das ist eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten.Ich habe noch 1 Bild für euch eingestellt .
LG kabi510
Dateianhänge
20140128_141840 (640x473).jpg
Bild von meinem Grundstück
20140128_141840 (640x473).jpg (324.51 KiB) 2121-mal betrachtet
kabi510
 
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Re: Baumfällung auf fremdem Grundstück

Beitragvon AEgro » Mi Apr 24, 2019 12:06

Altes Thema, neuer Fall :
Hab an Ostern entdeckt, daß an einer meiner kleinen Waldparzellen eine Eiche ohne mein Wissen gefällt wurde.
Das ist eine kleine. steinige Ecke mit 6 Ar an einer heutigen Wiese.
Stamm fehlt. Fußdurchmesser ca. 45 bis 50 cm.
Gipfel liegt noch im Nachbargrundstück., von daher weiß ich Stammlänge ca. 10 m.
Mein Waldstück grenzt an Gemeindewald.
Dort wurde Laubholz, etwa die gleiche Stärke wie mein Eichenstamm zur Durchforstung entnommen.
Vermutung daher, die rumänischen Fo.arbeiter des deutschen Unternehmers haben die Grenze nicht beachtet, obwohl frische Spraymarkierung ( PW- Gemeinde ) angebracht sind.
Sogar ein gut sichtbarer Grenzstein wurde zusätzlich mit Farbe markiert.
Jetzt meine Frage.
Was kann ich als Entschädigung verlangen ?
Nur den Holzwert ?
Wie wird die Holzqualität in dem Fall ermittel, wenn der Stamm fehlt ?
In meinem Waldstück ist jetzt eine Lücke, für mich wäre diese Eich ein " Z "- baum gewesen, unabhängig von der Qualität, da ja sonst der Raum zu den Nachbarbäumen zu groß wird. Auf Naturverjüngung brauch ich nicht hoffen, bzw. ohne Zaun oder Pflanzung mit Einzelschutz kommt da nichts mehr vernünfiges hoch, wegen Wilddrucks.
Werden im Entschädigungsfall die zukünftigen Aufwendungen zur Wiederetablierung berücksichtigt, insbesondere wegen des schlechten Standorts und Bodenqualität?
Ich glaube nicht, daß ich mit dem zuständigen Förster oder der Gemeinde Streit bekomme, aber über den Tisch ziehen lasse ich mich auch nicht.
Ich warte jetzt auf den Rückruf des Försters, nachdem ich ihn bislang nicht erreichen konnte.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon T5060 » Mi Apr 24, 2019 12:31

Ich habe da mal eine Liste zum Thema gemacht, dürfte aber eher der obere Rand eines möglichen Schadens sein.
Liste.jpg
Liste.jpg (148.65 KiB) 1715-mal betrachtet
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon Rapp » Mi Apr 24, 2019 18:51

Ein Huhn ist soviel wert wie ein Huhn. Unabhängig davon wieviele Eier es noch gelegt hätte.
Weiter denke ich nicht, daß Dir die Liste weiterhilft. Die Werte in der Landschaftspflege sind viel höher wie im Forst.
Findet eine vernünftige Einigung und gut ist.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon xaver1 » Mi Apr 24, 2019 20:24

Mir wäre die Entschädigung vom 40jährigen Baum (vielleicht schon Z-Baum, Bestand auf diesen hin durchforstet) im Verhältnis zum 55,60jährigen zu mager :? .

mfg
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon T5060 » Mi Apr 24, 2019 20:28

xaver1 hat geschrieben:Mir wäre die Entschädigung vom 40jährigen Baum (vielleicht schon Z-Baum, Bestand auf diesen hin durchforstet) im Verhältnis zum 55,60jährigen zu mager :? .

mfg


Genau die Durchforstung. Bis zur DF ist es egal, wenn einer fehlt. Nach der DF fehlt ein Baum und damit auch Rohertrag
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon AEgro » Mi Apr 24, 2019 21:53

Der Förster hat mich heute Abend zurückgerufen.
Er fährt Mogen für 2 Wo. in Urlaub.
Danach will er die Sache mit mir zusammen ansehen.
In der ganzen Ecke hatte der Unternehmer die Duchforstung vergessen.
Holz liegt teilweise auch noch drin, noch nicht alles gerückt.
Weshalb die meine Eiche gefällt haben, kann er sich nicht erklären, die Grenzmakierunen für die Privatwälder hat er schon bei der Auszeichnung im letzen Herbst gemacht.
Im wäre auch nicht bewußt, daß er einen einzelnen Baum außerhalb des Gemeindewals markiert hätte.
Mal schauen, was er nach seienm Urlaub vor Ort spricht.
Ich werde berichten.
Gruß AEgro
P.S. Die besten Erfahrungen mit Entschädigungen hab ich mit Bezahlung durch Naturalien ( Brennholz ) gemacht.
Da waren die Verantwortlichen ( Förster u. Gemeinde ) nach Umrechnung großzügiger als wenn sie Geld hätten zahlen müssen.
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Re: Baumfällung auf fremdes Grundstück

Beitragvon holzerhobby » Do Apr 25, 2019 18:55

Geld wollen die nie rausrücken, müsste bestimmt jemand genehmigen und
der Förster sich rechtfertigen.
Da wächst dann halt nicht so viel.....
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