jetzt bietet man mir an,die sich aus dem verkauf ergebende steuer auch zu übernehmen.
vertraglich lässt sich das bestimmt regeln,aber ist das zulässig

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 11:39
Immobilien- und Grundstücksverkäufe müssen in Deutschland immer über einen Notar abgewickelt werden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar hält im Kaufvertrag fest, wer die Grunderwerbsteuer übernimmt – normalerweise ist das der Käufer. Grundsätzlich sind aber dennoch sowohl Verkäufer als auch Käufer grunderwerbsteuerpflichtig. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, kann das Finanzamt also auch den Verkäufer zur Zahlung heranziehen. In der Praxis akzeptieren Käufer die Zahlung aber meist und setzen sie auch zeitnah um. Dies liegt sehr in ihrem Interesse, denn die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Voraussetzung, um rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie werden zu können.
bauer hans hat geschrieben:jemand will unbedingt einen bauplatz von mir erwerben,was ich aber wegen der steuer abgelehnt hatte.
jetzt bietet man mir an,die sich aus dem verkauf ergebende steuer auch zu übernehmen.
vertraglich lässt sich das bestimmt regeln,aber ist das zulässig
julius hat geschrieben:Da dürfte dann doppelt Steuer anfallen. Denn es sind nur 20 000 Euro schenkungssteuerfrei. Ausser die geschenkte Steuersumme ist geringer. Sonst fällt dann noch eine zusätzliche Steuer an.