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Baustelleneinsatz (Führerschein)

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon Trecker-fahrer » Di Apr 05, 2022 22:46

Es geht doch primär darum ob der Bereich der befahren wird eine „öffentliche Verkehrsfläche“ ist, oder nicht. Wenn öffentlich dann gilt sie STVO.
Am besten beschreibt es die BG der RCI:
„ Drei Bedingungen für den nicht öffentlichen Verkehrsraum müssen erfüllt sein.
1 Beschränkungswille
Die Verfügungsberechtigten müssen Personen- und Fahrzeugverkehr zeitlich befristet oder auch dauerhaft ausschließen.

2 Beschränkungsvorkehrung
Beschränkungsvorkehrungen können Ampeln und Schranken in Verbindung mit Verbotstafeln sein. Warn- oder Verbotsschilder allein reichen nicht aus. Bei einem fest umrissenen Besucherkreis des Firmengeländes besteht die Möglichkeit, personenbezogene Erlaubnisausweise auszugeben.

3 Beschränkungskontrollen
Beschränkungen müssen überwacht werden. Bei der Nutzung von Schranken, Ampeln usw. ist eine Einzelfallsteuerung erforderlich, bei der der Zugang durch Einzelsteuerung erlaubt oder verwehrt wird. Bei Beschränkungsvorkehrungen durch Erlaubnisausweise sind diese regelmäßig zu kontrollieren.

Konsequenzen
Wenn das Werksgelände öffentlich oder teilöffentlich ist, gelten hier die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 2,die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) 3 und das Pflichtversicherungsgesetz.

https://www.bgrci.de/praxishandbuch-bau ... rsflaechen

Hier nochmal ein paar Einzelentscheidungen mit Gerichtsurteilen.
https://verkehrslexikon.de/TexteA/Strassen02.php
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Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon matthes » Mi Apr 06, 2022 8:04

038Magnum hat geschrieben:Servus,

Da ist ein Fehler drin. Oben spricht er von Klasse T dafür stimmt seine Aussage... Für Klasse L jedoch nicht. Auch nicht mit Zusatz 174.

Wenn das Schreiben von einem "Verkehrsexperten" ist, fress ich einen Besen. Oder es ist aus dem Zusammenhang gerissen. Mit Klasse L und Anhänger ist bei 25kmh Schluss. Sonst gäbe es zwischen L und T keinen Unterschied mehr. Und das ist definitiv nicht der Fall.

Könnte ich das Schreiben (anonymisiert) per PN bekommen? Das würde ich gern prüfen lassen.

Besten Gruß


So, noch einmal und dann verabschiede ich mich aus der Diskussion.
Wie gesagt es geht um den Zusatz der Schlüsselnummer 174,175 hinter L in meinem Führerschein.
Das Schreiben (Auszug) ist von dem Verkehrsexperten der Kammer Niedersachsen.
Die Korrektheit habe ich von einer großen Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen lassen. Das ist 1 zu 1 bestätigt worden.
Auch von der Kanzlei habe ich das schriftlich. Mir reicht das.

bleibt gesund
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Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon wastl90 » Mi Apr 06, 2022 9:31

Ich würde mir mehr Sorgen um die BG als um irgendwelche Führerscheinkontrollen machen. Nur weil man auf einem abgeschlossenen Gelände ist, darf man nicht alles tun und lassen was man möchte.
Ansonsten wäre ja ein Staplerführerschein auch völliger Unsinn. Der Mitarbeiter muss eben befähigt sein. Ob das nun praxistauglich ist oder nicht, steht auf einen anderen Blatt.
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