Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Nov 06, 2025 6:43

Baustelleneinsatz (Führerschein)

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon Fendt311Farmer » Di Apr 05, 2022 13:00

Hallo zusammen,
ich denke das Thema ist jedem bekannt. Wer darf mit welchem Kennzeichen welche Güter Transportieren.
Mir ist bekannt, das die Schlepper schwarze Kennzeichen brauchen .

Zu meiner Frage.

Ich habe jemanden zum Probearbeiten da, der anschließend eingestellt werden soll.
Wenn ich den Schlepper (ja schwarzes Kennzeichen und ja habe CE+Module) zur Baustelle fahre und der Schlepper mit Probearbeiter (KlasseT) nur Baustellenintern (privat Gelände) unterwegs ist.
Darf dann mit Führerschein T gefahren werden?
CE Soll bei Einstellung nachgeholt werden.
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Dennis
Fendt311Farmer
 
Beiträge: 34
Registriert: Di Mai 08, 2018 12:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 14:04

Nein.

Baustelleneinsatz ist kein LOF. Und somit greift der zweckgebundene T hier nicht. Der Fahrer benötigt zwingend CE.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2966
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon countryman » Di Apr 05, 2022 14:12

Schreibt er ja.
Die Frage war, ob die Baustelle als abgesperrtes Privatgelände gilt, wo die Führerscheinpflicht nicht greift.
Ich würde den Bauleiter fragen. Vermutlich wird er den Einsatz allerdings ablehnen.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15078
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 14:19

Servus,

Das Privatgelände muss umzäunt sein und darf keinen Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum und umgekehrt haben. Das ist auf Baustellen, auf denen solche Gefährte einsetzbar sind, zu fast 100% nie der Fall.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2966
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon Fendt311Farmer » Di Apr 05, 2022 14:42

Eingezäunt ist die Baustelle mit Bauzaun und eine Schranke vor der Waage (Einfahrt) ?
Fendt311Farmer
 
Beiträge: 34
Registriert: Di Mai 08, 2018 12:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon matthes » Di Apr 05, 2022 15:01

Bei mir kann man sagen: aus aktuellem Anlass.
Wenn der Fahrer von der älteren Garde ist und beim Umschreiben auch den L Führerschein hat, und dann noch die Schlüsselnummer 174 eingetragen ist, dann:
Darf Er Schlepper und Einachsanhänger bis 40kmh auf der Baustelle fahren. Ohne Tonnenbegrenzung. Hängt Er einen Zweiachser hinter, dürfen die 25kmh nicht überschritten werden. Gekennzeichnet, mit 25kmh brauchen die Fahrzeuge nicht, nur man muss die max Geschwindigkeit einhalten.
Natürlich müssen der Schlepper und auch der Anhänger für diesen Zweck zugelassen sein. Das schwarze Kennzeichen ist nicht unbedingt erforderlich nur der Zoll muss informiert sein und man bezahlt für diesen Zeitraum Steuern. Mir hat der Zoll darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Wenn man mal in eine Kontrolle kommt.
Fahren ohne korrekten Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Dann ist für einige Zeit die Karte ganz weg.

Ich habe mich diesbezüglich schlau gemacht weil ich meinem Sohn beim Umbau behilflich sein will. Und da es mittlerweile schon vorkommt, dass Fahrer bei Lichterfahrten auf korrekten Führerschein kontrolliert werden, wollte ich auf der sicheren Seite sein.

Grüße
matthes
matthes
 
Beiträge: 391
Registriert: Mi Aug 13, 2008 8:32
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 15:24

Fendt311Farmer hat geschrieben:Eingezäunt ist die Baustelle mit Bauzaun und eine Schranke vor der Waage (Einfahrt) ?


Servus,

Schranke ist ein bisschen ein Streitpunkt. Wenn da ein geschlossenes Tor wäre und der Eigentümer des Geländes sein Einverständnis gibt, ist dein Vorhaben machbar. Der Bauleiter ist nicht der Eigentümer des Geländes, das macht es etwas kompliziert.

Die Schranke kann den Zugang von Radfahrern und Spaziergängern nicht unterbinden. Das entspricht soweit NICHT einer Umzäunung. Da müsste sich nochmal jemand mit besserer Rechtskenntnis zu äußern.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2966
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 15:41

Es gibt in meinen Augen da eigentlich nur zwei rechtssichere Lösungen:
Fahrzeug mit 6kmh-Zulassung (macht kein Mensch mit dieser Fahrzeugklasse) oder (sofern der Bewerber nicht "nur" über Klasse T verfügt) ihm ein Fahrzeug mit max. 7,5t und arbeitsplatzähnlichen Aufgaben zu geben (wenn der alte Dreier vorhanden ist). Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Herangehensweise an Aufgaben kann man auch da beweisen.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2966
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 16:29

matthes hat geschrieben:Bei mir kann man sagen: aus aktuellem Anlass.
Wenn der Fahrer von der älteren Garde ist und beim Umschreiben auch den L Führerschein hat, und dann noch die Schlüsselnummer 174 eingetragen ist, dann:
Darf Er Schlepper und Einachsanhänger bis 40kmh auf der Baustelle fahren. Ohne Tonnenbegrenzung.



Hallo matthes,

das mit der Schlüsselnummer 174 ist im Gesetzestext durch den eingeschobenen Nebensatz etwas missverständlich. Mit der Klasse L darfst du auch einachsige Anhänger nur bis 25kmh fahren. Ich habe das im Text unten farblich markiert, wie der Satz zu lesen ist. Die 40kmh gelten nur für das reine Zugfahrzeug bzw. Zugfahrzeug mit Anbaugerät.

"174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.*" (Quelle http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/anw ... hrerschein)

matthes hat geschrieben: Ohne Tonnenbegrenzung.

Für L sowie T gelten 40t als Gewichtsgrenze. Abweichen davon darf er nur auf Privatgelände.


matthes hat geschrieben: Darf Er Schlepper und Einachsanhänger bis 40kmh auf der Baustelle fahren.


Das stimmt so leider nicht. Wie bereits weiter oben erwähnt, sind L und T zweckgebunden und die Baustelle ist nicht hinreichend vom öffentlichen Verkehr abgegrenzt.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2966
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon yogibaer » Di Apr 05, 2022 16:54

Fendt311Farmer hat geschrieben:Ich habe jemanden zum Probearbeiten da, der anschließend eingestellt werden soll.

Wie alt ist derjenige?
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon Krone BigX » Di Apr 05, 2022 16:59

Meine auch das Schranke nicht reicht. Ich kenne das so, Privatgelände muss eingezäunt sein mit Tor davor, welches dann auch ständig zu sein muss. Sprich Abends zu und Morgens wieder auf geht nicht. Das muss dann nach jedem Fahrzeug was raus bzw. rein fährt geschlossen werden.
Bzgl. des Fahrers, hast du öfter Baustellen wo er fahren soll, sind die alle eingezäunt? Bei solchen Tätigkeiten würde ich heute keinen mehr ohne CE+95 einstellen, so ist man immer auf der sicheren Seite.
Du schreibst schwarzes Kennzeichen. Wie sieht es denn mit der GüKg-Geschichte aus? Lizenz, Versicherung usw? Da du Gewerblich fährst, hast du eine Sondergenehmigung wegen Überbreite? Dein Schlepper und die Mulde werden breiter sein als 2,55m. (aktuell hier ein heißes Thema?
Krone BigX
 
Beiträge: 681
Registriert: Mo Jan 17, 2005 18:54
Wohnort: Nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon matthes » Di Apr 05, 2022 17:35

Hallo Magnum,
mit den Tonnen hast Du natürlich recht. Aber ich meinte auch nicht 7,5, nicht 12,5 sondern bis 40 Tonnen.

zum anderen hier ein Auszug aus dem Antwortschreiben, dass ich vom Verkehrsexperten der Kammer Niedersachsen habe. Und das hat ein Anwalt für Verkehrsrecht aus Dortmund bestätigt.
Beides habe ich schriftlich mit Unterschrift.
Auszug:

"Guten Tag Herr .........,
Sie haben den kompletten Sachverhalt schon richtig beschrieben und die von Ihnen beschriebenen Fahrten erfüllen nicht den land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zweck nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (siehe Anlage). Somit kann die Klasse T nicht angewendet werden. Daher sehe ich nur folgende Möglichkeiten für Sie:



· Glücklicherweise haben Sie die 174 eingetragen und so können Sie diese Transporte legal mit ihrem Führerschein durchführen. Im Gesetz (FeV Anlage 9) steht zur 174 folgendes:

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Sie können also mit dem 40 km/h Schlepper und mit ihrem 40 km/h-Einachser die Transporte mit 40 km/h durchführen
Fahren Sie mit dem 40 km/h Schlepper und ihrem 40 km/h Zweiachsanhänger, dürfen Sie nur 25 km/h schnell fahren. "

Auszug Ende

Wichtig sind für mich die beiden letzten Sätze. Eindeutig!
Ich besitze einen Einachsanhänger und einen 12T Zweiachser. Beide auf 40 kmh angemeldet.
matthes
 
Beiträge: 391
Registriert: Mi Aug 13, 2008 8:32
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 05, 2022 19:38

Servus,

Da ist ein Fehler drin. Oben spricht er von Klasse T dafür stimmt seine Aussage... Für Klasse L jedoch nicht. Auch nicht mit Zusatz 174.

Wenn das Schreiben von einem "Verkehrsexperten" ist, fress ich einen Besen. Oder es ist aus dem Zusammenhang gerissen. Mit Klasse L und Anhänger ist bei 25kmh Schluss. Sonst gäbe es zwischen L und T keinen Unterschied mehr. Und das ist definitiv nicht der Fall.

Könnte ich das Schreiben (anonymisiert) per PN bekommen? Das würde ich gern prüfen lassen.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 2966
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon fendt schrauber » Di Apr 05, 2022 19:54

Das kann schon hinkommen, der alte 3er ging bis 7,49to und man durfte einen Einachser oder Tandem mit 12to ziehen. Hat dann aber nix mit L oder T zu tun. Die Kombi hat man früher öfters auf der AB gesehen.

Grüße aus Mittelfranken
Benutzeravatar
fendt schrauber
 
Beiträge: 3746
Registriert: Sa Apr 08, 2006 8:48
Wohnort: Mittelfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Baustelleneinsatz (Führerschein)

Beitragvon KHD_AG » Di Apr 05, 2022 22:28

Ich denke mal bei Baustellen Betrieb auf öffentlichen Straßen, sind wir uns alle einig, das ist kein lof.
Jedoch seit wann brauche ich auf nicht öffentlichen Gelände einen Führerschein?!? Wenn der Eigentümer aufgrund des hausrechts das vorschreiben würde, okay dann schon. Aber ansonsten kann ich doch auch auf meinem Hof fahren lassen, wen ich will (im Rahmen der bg Grenzen) und der hat auch keinen Zaun und Schranke.
KHD_AG
 
Beiträge: 367
Registriert: Sa Jun 11, 2016 10:10
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Steyrer8055

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki