abu_Moritz hat geschrieben:sturmholz hat geschrieben:abu_Moritz hat geschrieben:Dämmung übers Nachbargrundstück bekommt man vor Gericht durch
aber der Nachbarfrieden ist dann natürlich am A....
Denke das der Frieden in dem Fall sowieso geschichte ist.
Aber würde man wirklich per Gericht die Zustimmung bekommen seine Grenze um 10 cm zu verschieben ? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Es wird natürlich nicht die Grenze verschoben, Dir wird erlaubt das "Volumen" zu nutzen solange es der Nachbar nicht selber braucht, wenn er irgendwann auch auf die Grenze baut muss die Dämmung natürlich wieder weg, auf Deine Kosten
Eine Alternative ist natürlich dem Nachbarn 15cm abzukaufenaber das wird teuer ....
Aber die definition " solange es dein Nachbar nicht braucht " ist relativ schwammig. Wäre interessant ob es ausreicht wenn der Nachbar sein Fahrzeug z.b. direkt an der Grenze parken möchte oder ein nicht genehmigungspflichtiges Gebäude ( Gartenhaus , Brennholzunterstand etc ) errichten möchte.
Ist irgendwie alles sehr seltsam geregelt in Deutschland. Normalerweise sollte man davon ausgehen das das Grundstück das man kauft auch einem gehören sollte. Was interessiert es den einen Nachbar wenn der andere auf der Grenze gebaut hat (oder der Vorbesitzer) . Soll der halt von innen dämmen .
Aber die Rechtssprechung hier im Lande ist ja hin und wieder recht ungewöhnlich
Edit :
Zum aktuellen Falle des threaderstellers würde ich meinen das die Bauten eindeutig schwarzbauten sind . Sie sind nicht eingetragen und es wurde augenscheinlich keine Baugenehmigung bewilligt. Ob jetzt ein Nachbar den Gebäuden zustimmt dürfte von der Baubehörde zu vernachlässigen sein.
Verstehe nicht warum der Threadersteller überhaupt beim Amt nachgefragt hat , Ich hätte die Bauten einfach genutzt und alles weiterlaufen lassen wie bisher . Warum schlafende Hunde wecken ?
