hallo
mein gossvater ist in diesem frührjahr vertorben was aber nicht das thema ist sonder er hat im laufe seiner zeit als landwirt aus hobby (10 ha) einige maschinen gekauft und die brauchten ja auch eine unterstand somit fing er an und baute über die 40 jahre einen geräteschupen nach dem anderen ca 300 qm dachfläche.
Die hallen wurden alle genemigt von meinem nachbarn weil es grenzbebaung war.
ich selber habe bei katsteramt angerufen und wollte wissen was da alles eigemessen ist und siehe da nichts von dem nun habe ich ein vermessunfsteam beauftragt das mit einzumesen er sagte mir kein prob machen wir und tragen wir nach beim katasteramt. (waren aber noch nicht da er meinte wenn wir in der nähe sind machen wir das)
bei dem telefonat fragte ich ihn ich will noch einen geräteschuppen bauen ob sie den gleich mit einzeichen könen er meinte machen wir stecken sie pfähle und gut ist
meine frage da es davon von den 300 qm dachfläche keine statick oder zeich ug gibt kann das bauamt mir sagen das ich das abreissen muss oder wie soll ich da vor gehen falls da mal was kommt
mfg holzwurm
ps: was noch hilfreich seinen könnte um viele antworten zu bekommen ich bin aus hessen

Schwarzbau -und dann die Gesetztestexte lesen..