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Bayern KULAP B48 Blühfläche 3ha maximal ?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Bayern KULAP B48 Blühfläche 3ha maximal ?

Beitragvon Family Guy » Do Okt 03, 2019 8:24

stamo hat geschrieben:In Niedersachsen muss bis zum 15.04. gesät werden.
Antwort von der Kammer: "Wir wissen nichts von der Möglichkeit. Bei schlechtem Wetter werden ganze Landkreise in der Frist verlängert."

Vorschlag vom Kollegen: "Man muss nur das Saatgut bis zum 15.4. gekauft haben. Die Flächen sehen sie ja erst mit dem Antrag am 15. Mai."

Das ist doch mal eine vernünftige Idee, habe ich mir gedacht, aber jetzt im Winter erfahren, dass die Prüfer bei einem anderen Kollegen schon am 16. April auf der Matte standen und die Flächen sehen wollten.

Man kann also jedem raten, der diese Programme macht, sich wortwörtlich und absolut quadratmetergenau an alle Vorgaben zu halten. Und wenn das Wetter schlecht ist, trotzdem alles rein zu schmieren und Feldnachbarn und Jägern und den Mulcherfahrern der Komune zu sagen, dass sie sich von den Fläächen fern halten sollen. Das Landvolk hier rät sogar von den Programmen ab. Falls da ein Jäger mit seinem Auto durchfährt, bist du dran. Falls der Feldnachbar einen Meter zu viel pflügt, spritzt oder mulcht, bist du dran.


Saattermin ist bis 15. April, man kann jedoch später eine Neuansaat beantragen, falls die erste Saat z.B. verschlämmt ist und kein vernünftiger Bestand entsteht.

Die Prüfungen beginnen ab dem 16. April, wenn der Antrag noch nicht abgegeben ist, muss man die Flächen trotzdem zeigen können.

Beschädigungen des Blühstreifens werden abgezogen, wenn man sie selbst verursacht hat, wenn ein dritter der Verursachher ist, werden sie in NDS seit 2018, nachdem jemand geklagt und Recht bekommen hatte, nicht mehr abgezogen. Entstehen durch eine Beschädigung Teilstücke unter 1000m², werden die nicht mehr berücksichtigt und deswegen abgezogen.

Geprüft wird ab dem 1. Antragsjahr, der Prüfzeitraum umfasst aber auch immer die vergangenen Maßnahmenjahre.

Mir fällt mal wieder auf, dass bei den Umweltmaßnahmen das totale Chaos herrscht und jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.

Zumindest in unserem Kammerbezirk ist die Prüfungsdichte bei AUMs recht hoch, man kann davon ausgehen, dass man bei einem Blühstreifenprogramm auch innerhalb von 5 Jahren auch tatsächlich geprüft wird.
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Re: Bayern KULAP B48 Blühfläche 3ha maximal ?

Beitragvon Tinyburli » Do Okt 03, 2019 9:06

Beim Saatgut B48 lese ich :

Saatstärke: 10 kg/ha

Saatzeit: Mai bis Juni


Hab auch mal gelesen, sollte ohne Frostgefahr gesät werden.

https://bsv-saaten.de/bluehmischungen-u ... ocken.html
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Bayern KULAP B48 Blühfläche 3ha maximal ?

Beitragvon Gonzo75 » Mo Okt 07, 2019 7:33

Wini hat geschrieben:Särs liebe Freunde des bayrischen KULAP Förderprogrammes.

Möchte Euch hiermit nur kurz darüber informieren, dass die Grenze von maximal 3ha Blühfläche
in Bayern pro Betrieb gilt. Die Flächen aus mehreren Anträgen werden im Computer summiert!

Der Antrag ist leider in Bayern nicht vollständig online durchführbar.
Man muss auf dem AELF vorstellig werden, damit eine sogenannte Feldstücksdruckliste erstellt
und unterschrieben werden kann. Diese ist nicht Online verfügbar.

Hierzu noch eine Detailfrage bei einer möglichen Flächenüberschreitung:

Nachdem der freundliche Sachbearbeiter alles ordentlich codiert hatte, spukte der Computer am Ende
eine Fehlermeldung aus: Ablehnung wegen Überschreitung der max. Förderfläche von 3 Hektar.
Die Antragsfläche betrug zu diesem Zeitpunkt sage und schreibe 3,01 Hektar !!.

Meine Bemerkung, die 100m² säe ich halt zusätzlich mit ein, wurde nicht akzeptiert!


aber darf man nicht +/- 20% einsähen ??
ich denk schon.... evtl muss halt im Vertrag max 3 Ha stehen...

In mühevoller Digitalisierungsarbeit wurde an einem betroffenen Feldstück die tatsächliche Fläche mehrfach verkleinert, bis schließlich
in bürokratischer Feinarbeit mit zittrigen Fingern auf der Maus ca. 100 m² von der Fläche abgezwackt waren.
Ein neuer Farbausdruck wurde erstellt, die sog, Feldstücksdruckliste erneut doppelt ausgedruckt und unterschrieben.

Super, damit kann ich loslegen.

Meine Frage aber nun an die KULAP-Experten:

Ist diese Vorgehensweise richtig ?
Schließlich verringert sich durch diese Maßnahme auch meine gesamte Ackerfläche für die ich anderweitig Agrarförderung bekomme.
Was hätten wir bloß gemacht, wenn die beantrage Fläche 1 Ha über dem Grenzwert gelegen wäre ?


da darf man doch +/- 20% sähen jedes Jahr...

aber da muss wohl die max Fläche von 3.00 Ha im Vertrag stehen...
Willst was g`scheits - kaffter an DEUTZ
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Re: Bayern KULAP B48 Blühfläche 3ha maximal ?

Beitragvon Juwel » Mo Okt 07, 2019 8:07

.......... oder Du darfst mehr aussäen, aber nur bis 3 Ha gibt es Geld. Wäre zumindest eine Möglichkeit.
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