stamo hat geschrieben:In Niedersachsen muss bis zum 15.04. gesät werden.
Antwort von der Kammer: "Wir wissen nichts von der Möglichkeit. Bei schlechtem Wetter werden ganze Landkreise in der Frist verlängert."
Vorschlag vom Kollegen: "Man muss nur das Saatgut bis zum 15.4. gekauft haben. Die Flächen sehen sie ja erst mit dem Antrag am 15. Mai."
Das ist doch mal eine vernünftige Idee, habe ich mir gedacht, aber jetzt im Winter erfahren, dass die Prüfer bei einem anderen Kollegen schon am 16. April auf der Matte standen und die Flächen sehen wollten.
Man kann also jedem raten, der diese Programme macht, sich wortwörtlich und absolut quadratmetergenau an alle Vorgaben zu halten. Und wenn das Wetter schlecht ist, trotzdem alles rein zu schmieren und Feldnachbarn und Jägern und den Mulcherfahrern der Komune zu sagen, dass sie sich von den Fläächen fern halten sollen. Das Landvolk hier rät sogar von den Programmen ab. Falls da ein Jäger mit seinem Auto durchfährt, bist du dran. Falls der Feldnachbar einen Meter zu viel pflügt, spritzt oder mulcht, bist du dran.
Saattermin ist bis 15. April, man kann jedoch später eine Neuansaat beantragen, falls die erste Saat z.B. verschlämmt ist und kein vernünftiger Bestand entsteht.
Die Prüfungen beginnen ab dem 16. April, wenn der Antrag noch nicht abgegeben ist, muss man die Flächen trotzdem zeigen können.
Beschädigungen des Blühstreifens werden abgezogen, wenn man sie selbst verursacht hat, wenn ein dritter der Verursachher ist, werden sie in NDS seit 2018, nachdem jemand geklagt und Recht bekommen hatte, nicht mehr abgezogen. Entstehen durch eine Beschädigung Teilstücke unter 1000m², werden die nicht mehr berücksichtigt und deswegen abgezogen.
Geprüft wird ab dem 1. Antragsjahr, der Prüfzeitraum umfasst aber auch immer die vergangenen Maßnahmenjahre.
Mir fällt mal wieder auf, dass bei den Umweltmaßnahmen das totale Chaos herrscht und jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
Zumindest in unserem Kammerbezirk ist die Prüfungsdichte bei AUMs recht hoch, man kann davon ausgehen, dass man bei einem Blühstreifenprogramm auch innerhalb von 5 Jahren auch tatsächlich geprüft wird.