Hallo, da kommen mehrere unterschiedliche Sachen zusammen und ganz richtig haben es die beiden bayerischen Bauern es nicht dargestellt.
1. Erhalt von EU-Direktzahlungen (ca. 320 €/ha):
Dauergrünlanderhalt ist ein wichtiges Element für der Gewährung der EU-Zahlungen an Landwirte und daher Bestandteil beim Greening. Dauergrünland hat einen sehr höhen ökologischen Wert und einer Verringerung will die Agrarpolitik entgegenwirken.Daher daf Dauergrünland nur umgewandelt werden, wenn an anderer Stelle wieder Wiesen angelegt werden. Einer von den beiden ist ein Ökolandwirt, für den gilt es nicht, er ist vom Greening befreit. Wer auf die Direktzahlungen verzichtet oder darauf keinen Anspruch hat, ist ebenfalls davon befreit.
2. In Bayern ist es Wille des Volkes (Volksbegehren) das Dauergrünland zu erhalten, daher ist eine Umwandlung durch die Naturschutzbehörde genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird in der Regel auch erteilt, wenn wieder was eingesät wird an anderer Stelle.
Wenn nun Ackerland 5 Jahre als Weide genutzt wird, findet die für Ackernutzung typische Fruchtfolge nicht statt: https://de.wikipedia.org/wiki/Fruchtfolge
Das Gegenteil sind Dauerkulturen, oder auch Dauergrünland.
Allerdings bietet das EU-Recht die Möglichkeit trotz ununterbrocher Weide eine Dauergrünlandentstehung zu verhindern. Hierzu muß nicht gepflügt werden, wie von den beiden Landwirten behaupftet, sondern es reicht eine Zerstörung der Grasnarbe z.B. mit Grubber/Scheibenegge, Kreiselegge und anschliesender Wiedereinsaat.