Gut, jetzt hast Du dich auch informiert und verstanden, dass man nur ein vermietetes Haus abschreiben kann aber kein selbstgenutztes wie weiter oben von dir geschrieben.
Beim Thema Wald ist die Sachlage nochmal komplexer und in dem verlinkten Artikel von Sottenmolch detailliert beschrieben. Das erfordert jedoch eine sehr aufwändige Buchführung der Flächen welche viele von uns sich nicht antun werden. Die einfachere Methode ist daher die jährliche Aufrechnung von Erlösen und Kosten. Langfristig wird auch hierbei in der Regel kein großer Gewinn anstehen.
Im Ergebnis als Antwort auf die eingangs gestellte Frage heißt das: Ein Waldeigentümer muss nicht viel Steuern zahlen nur weil er 200ha Wald hat und Holz verkauft. Besteuert wird der Gewinn und nicht der Verkaufserlös.
Westerwälder