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Besteuerung Forsteinnahmen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Peter North » Di Jan 24, 2023 9:25

Ein Bekannter aus dem Bayerischen Wald kauft ständig forstwirtschaftliche Grundstücke zu und nutzt diese auch sehr stark. Mittlerweile hat er an die 200 Hektar Forst. Auf meine Nachfrage ob er nicht sehr viele Steuern zahlen muss, weil er pro Jahr 2000 Festmeter einschlägt und nur einen alten Traktor besitzt, meinte er , dass sein Steuerberater das regelt und er sehr wenig Steuern bezahlt. Kann das sein? Kann man Grundstück und Baumaufwuchs getrennt zukaufen und den Baumaufwuchs abschreiben?
Zuletzt geändert von Peter North am Di Jan 24, 2023 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Owendlbauer » Di Jan 24, 2023 10:32

Peter North hat geschrieben:Kann das sein? Kann man Grundstück und Baumaufwuchs getrennt zukaufen und das Holz abschreiben?

Vorausgesetzt, mit "Holz" und "Baumaufwuchs" ist der Baumbestand auf dem Grundstück gemeint, natürlich kann man den kaufen, entweder ab Stock oder schon geerntet, und danach das Grundstück ohne Bestand. Aber "das Holz abschreiben" kann man natürlich nicht, es ist ja kein Anlagegut (außer z. B., man baut daraus ein Gebäude). Es ist eine Betriebsausgabe. Wenn man es dann weiter verkauft, ist es eine Betriebseinnahme.

Und wenn "er" viele Grundstücke kauft und einen alten Traktor hat, wieso kommt man zur Schlußfolgerung, dass er viele Steuern bezahlen muss? Bist ihm neidig und willst ihn bei der Steuer anschwärzen oder was ist denn der Hintergrund einer dermaßen seltsamen Frage, wenn man noch dazu anscheinend überhaupt keinen Plan von sowas hat? Oder bist "der Bekannte" (da glangst mir ja schon) du selber und glaubst deinem Steuerberater nicht bei deinen Vorhaben? :regen:
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon hoizzegg » Di Jan 24, 2023 12:23

Servus,

es gibt ja sehr viele Faktoren, die den Steuersatz, der letztendlich nur der einzig ware Indikator ist für viel oder wenig entweder nach unten oder oben treiben.
Mit denen mageren Info´s die hier preisgegben werden, lässt sich die Situation sicherlich nicht beurteilen, da dann besser zum nächsten Volksfest / Jahrmarkt und die Dame mit der blauen Kugel oder den Karten aufsuchen.
Dein Kollege kann schon wenig Steuern zahlen, liegt vielleicht auch da dran, dass er nichts dran verdient. :roll: ..So wie es aussieht macht dort irgendjemand alles, den meiner Meinung nach lassen sich 200 Ha und 2000 FM Einschlag mit "nur" einem alten Traktor ohne alles nur sehr schwer bewältigen.
Aber auch hier, was ist ein "alter" Traktor, ich kenne Leute für denen ist ein 5 Jahre alter Fendt mit 2.500 -3000 Bst aufgrund fehlender Pflege schon ein alter Bock und einen anderen wiederum, da hat sich beim seinem gepflegten Schlüter, glaube Baujahr 1968 der Betriebsstundenzähler schon lange das Leben genommen und der sagt sein Traktor ist in den besten Jahren.
Abschließend sehe ich das mit der Steuer ganz anders...ich zahle gerne am Ende des Wirtschaftsjahres als Beispiel 200.000 € Einkommensteuer für meine Land und Forstwirstschaft ( jetzt die Zahl nicht als ernst nehmen für mich, bin nur Hobbyforstwirt :D ), denn mit dem Höchststeuersatz von 45% hab ich netto genausoviel nochmal in der Tasche :prost:

Gruß

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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Westerwälder » Di Jan 24, 2023 12:37

Die Frage ist irgendwie naiv. Warum soll jemand der viel Wald kauft viel Steuern bezahlen? Da fällt mir nur die Grundsteuer A ein, und die ist überschaubar. Ansonsten fällt Einkommensteuer für Einkommen an und nicht für verkaufte Festmeter. Ob da was übrig bleibt weis man nicht.

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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon keinbauer » Di Jan 24, 2023 12:51

Peter North hat geschrieben:ob er nicht sehr viele Steuern zahlen muss, ...meinte er , dass ...er sehr wenig Steuern bezahlt. Kann das sein?

Ja.

Die Frage ist damit abschließend beantwortet. Der Rest ist halt nur noch dusselige Definition von "sehr viel" und "sehr wenig".
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Peter North » Di Jan 24, 2023 13:03

Es ist ja bekannt, dass man z.B. ein Wohnhaus einem Kind eher verkaufen als schenken sollte. Verkaufspreis wäre nach 10 Jahren Selbstnutzung des Hauses steuerfrei und das Kind könnte den Kaufpreis auf das Haus abschreiben.

Ebenso kann man z.B. eine Sandgrube an einen Verwandten verkaufen, der könnte den Kaufpreis dann abschreiben und ich kann mir andernorts in ein Grundstück reinvestieren.

Wollte nur wissen, ob es gängige Praxis ist, den Baumbestand erst ab Stock zu kaufen und dann am nächsten Tag beim Notar das Grundstück ohne Baumbestand.
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon egnaz » Di Jan 24, 2023 13:14

Beim Waldkauf wird oft der Boden und der Aufwuchsanteil extra aufgeführt.
In der Bilanz ist dann das Grund und Bodenvermögen und der Holzvorrat aufgeführt. Wandelt er den Holzvorrat in Geld um, macht er deshalb nicht gleich Gewinn. Erst wenn mehr Geld abzüglich Holzerntekosten erlöst wird, als der geerntete Holzvorrat bewertet wurde, entsteht ein Gewinn.
Gruß Eckhard
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Owendlbauer » Di Jan 24, 2023 14:00

Peter North hat geschrieben:Es ist ja bekannt, dass man z.B. ein Wohnhaus einem Kind eher verkaufen als schenken sollte. Verkaufspreis wäre nach 10 Jahren Selbstnutzung des Hauses steuerfrei und das Kind könnte den Kaufpreis auf das Haus abschreiben.

:?: Das ist doch viel zu allgemein formuliert. Definiere mal: "abschreiben".
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon langholzbauer » Di Jan 24, 2023 15:30

Laut meinem bescheidenen Wissensstand ist LoF Boden nicht abschreibungsfähig.
Keiner hier weis, was der betreffende Waldkäufer noch für unternehmerische Tätigkeiten ausübt, oder aus welchen Quellen er Verluste bzw. ungenutzte Abschreibungen mit dem Gewinn aus Forstwirtschaft verrechnet.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Westerwälder » Di Jan 24, 2023 17:10

Peter North hat geschrieben:Es ist ja bekannt, dass man z.B. ein Wohnhaus einem Kind eher verkaufen als schenken sollte. Verkaufspreis wäre nach 10 Jahren Selbstnutzung des Hauses steuerfrei und das Kind könnte den Kaufpreis auf das Haus abschreiben.


Was für ein Blödsinn, beim selbstgenutzen Wohnhaus wird gar nichts abgeschrieben, völlig egal ob geschenkt oder gekauft. Und außerdem ist die Schenkung bei Kindern auch steuerfrei wenn es nicht grad eine extreme Luxushütte in München ist.

Ich empfehle Dir mal Basislektüre in BWL oder Steuerrecht, damit die Fragen wenigstens etwas sinnvoller werden.

Gruß
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Peter North » Di Jan 24, 2023 17:56

Informier dich erst mal, dann lass deine Kommentare los.
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Peter North » Di Jan 24, 2023 17:58

egnaz hat geschrieben:Beim Waldkauf wird oft der Boden und der Aufwuchsanteil extra aufgeführt.
In der Bilanz ist dann das Grund und Bodenvermögen und der Holzvorrat aufgeführt. Wandelt er den Holzvorrat in Geld um, macht er deshalb nicht gleich Gewinn. Erst wenn mehr Geld abzüglich Holzerntekosten erlöst wird, als der geerntete Holzvorrat bewertet wurde, entsteht ein Gewinn.


Solche Kommentare entsprechen meiner Vorstellung wie es mit meinem Bekannten sein könnte. Wenn wir das nun weiter ausarbeiten könnten wäre es gut.
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Sottenmolch » Di Jan 24, 2023 18:36

https://www.google.com/url?sa=t&source= ... OUXn4CuMCu

Vielleicht steht hier wonach gesucht wird.
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Westerwälder » Di Jan 24, 2023 18:54

Peter North hat geschrieben:Informier dich erst mal, dann lass deine Kommentare los.


Mach ich immer, sonst wüsste ich ja nicht das deine Aussage zur steuerlichen Abschreibung von selbst genutztem Wohneigentum Blödsinn ist.
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Re: Besteuerung Forsteinnahmen

Beitragvon Peter North » Mi Jan 25, 2023 6:02

Wird das Haus von den Eltern an ein Kind steuerfrei verkauft, dann kann das Kind das Haus an die Eltern vermieten. Wenn die Eltern verstorben sind, gibt es meist noch eine Reistlaufzeit der Abschreibungsmöglichkeit von über 40 Jahren wenn das Haus an dann an fremde vermietet wird.
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